Projekt- und Antragsservice

Der Projekt- und Antragsservice (P&A) der Hochschule Magdeburg-Stendal berät und begleitet bei der Beantragung von Drittmitteln und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern sowie Förderprogrammen. Er versteht sich nach innen als Schnittstelle zwischen akademischen und nicht-akademischen Bereich sowie nach außen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Für ein Erstgespräch steht Ihnen Birgit Sinhuber, Leiterin des Projekt- und Antragsservice, gern per E-Mail sowie telefonisch unter der Nummer (0391) 886-4312 zur Verfügung. 

Wenn Sie eine Projektidee haben oder sich an einer Ausschreibung beteiligen möchten, kontaktieren Sie uns frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen (bei EU-Anträgen 6 Wochen) vor dem Abgabetermin, um sich über die notwendigen Durchlaufzeiten und hochschulinternen Abläufe zu informieren und einen reibungslosen, fristgerechten Einreichungsprozess sicherzustellen.

Team

Für ein Erstgespräch und als zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen Birgit Sinhuber als Leiterin des Projekt- und Antragsservice unter dieser E-Mail oder telefonisch unter der Nummer 0391/886-4312 zur Verfügung.

Darüber hinaus können Sie sich je nach Fachbereich und Fördermittelgeber auch direkt an unsere Expert:innen zur Unterstützung Ihres Antragsvorhabens wenden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

EU-Mittel

Markus Lippmann

Tel.: (0391) 886 46 06
E-Mail: markus.lippmann@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.17

IWID | Drittmittel national

Peter Rauschenbach

Tel.: (0391) 886 45 54
E-Mail: peter.rauschenbach@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.16

WUBS und Wirtschaft | Drittmittel national

Hagen Fehse

Tel.: (0391) 886 45 27
E-Mail: hagen.fehse@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.17

SGM und AHW | Drittmittel national

Birgit Sinhuber

Tel.: (0391) 886 43 12
E-Mail: birgit.sinhuber@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.02

Forschungsdatenmanagement | Forschungsinformationssystem

Christian Schache

Tel.: (0391) 886 43 25
E-Mail: christian.schache@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.02

Serviceleistungen

Der Projekt- und Antragsservice der Hochschule Magdeburg-Stendal berät und begleitet Sie bei der Beantragung von Drittmitteln und sorgt für einen transparenten Gesamtprozess bis zum Eingang des Zuwendungs- bzw. Zuweisungsbescheides. So können Sie sich bestmöglich auf die inhaltlich-konzeptionelle Arbeit konzentrieren.

Zu unseren Serviceleistungen gehören u. a.:

  • Beratung und Begleitung in der Antragsphase
  • Unterstützung bei der Kalkulation, Einholung der rechtsverbindlichen Unterschrift sowie Einreichung
  • Kommunikation mit internen und externen Schnittstellen (h2-Servicebereiche, Hochschulleitung, Projektträger)
  • Vernetzung mit geeigneten Kooperationspartnern
  • Information über Förderprogramme und -ausschreibungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene und gezielte Suche nach geeigneten Bekanntmachungen
  • Recherche notwendiger Angaben, z.B. aktuelle Höhe des Drittmittelbudgets, Anzahl der Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierendenzahlen

Wenn Sie eine Projektidee haben oder sich an einer Ausschreibung beteiligen möchten, kontaktieren Sie uns frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen (bei EU-Anträgen 6 Wochen) vor dem Abgabetermin, um sich über die notwendigen Durchlaufzeiten und hochschulinternen Abläufe zu informieren und einen reibungslosen, fristgerechten Einreichungsprozess sicherzustellen.

Finanzierung

Wo finde ich Informationen über aktuelle Förderprogramme?

Informationen über aktuelle Förderprogramme können aus vielfältigen Quellen, u.a. aus den Veröffentlichungen der Bundes- und Landesministerien bezogen werden.
Wir empfehlen derzeit den regelmäßig erscheinenden Newsletter der Otto-von-Guericke-Universität. Dieser kann mit einer Anmeldung auf den Seiten des Forschungsportals kostenfrei abonniert werden.

https://forschung-sachsen-anhalt.de/

Das EU-Hochschulnetzwerk hat eine ständig aktualisierte Übersicht im EU-Bereich:

http://www.euhochschulnetz-sachsen-anhalt.de/Ausschreibungen.html

Weitere Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie auch beim Projekt- und Antragsservice.

Was ist Auftragsforschung?

Unter Auftragsforschung ist im Allgemeinen das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers (=Auftraggeber) zu verstehen. Das Ziel des Auftrages wird hierbei vom Auftraggeber vorgegeben und die Rechte an den Forschungsresultaten sind in den meisten Fällen dem Auftraggeber vorbehalten. Die Auftragsinhalte werden in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag festgelegt, der zwischen dem Auftraggeber und der Hochschule Magdeburg-Stendal geschlossen wird. Auftragsforschung ist in der Regel vollkosten- und umsatzsteuerpflichtig.
Im Dokumentenarchiv des Dezernat 1 (Haushalt) finden Sie die jeweils aktuellen Vollkostenkalkulationen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, wirtschaftliche Projekte über das Steinbeis-Transferzentrum oder das FEZ (Forschungs- und Entwicklungszentrum) zu realisieren.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Beatrice Manske als Leiterin des Technologie- und Wissenstransferzentrums (TWZ) gern zur Verfügung.

Welche Fördereinrichtungen gibt es?

Einrichtungen zur Forschungsförderung, im Drittmitteljargon auch "Mittelgeber" oder "Zuwender" genannt, sind sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angesiedelt.

Grundsätzlich werden Förderprogramme von Projektträgern verwaltet. Ein Projektträger ist ein Unternehmen, welches im Auftrag der Mittelgeber als  Ansprechpartner für Antragsteller*innen und Zuwendungsempfänger*innen agiert.

  • Landesebene: Landesministerien in Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Ministerium für Bildung, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Ministerium für Justiz und Gleichstellung)
  • Bundesebene: Bundesministerien (insbesondere: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,                        Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und                           Landwirtschaft)
  • EU: Forschungsprogramm HORIZON 2020 und Nachfolgeprogramme, INTERREG, ERASMUS +,…
  • International: DAAD,…
  • Stiftungen: z.B. Robert-Bosch-Stiftung, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung

Welche verschiedenen Arten von Forschungsförderung (Drittmittel) gibt es?

Forschungsförderung kann sowohl durch nationale und internationale Fördereinrichtungen (s.o.) als auch durch die Privatwirtschaft als Auftragsforschung bzw. als Forschungskooperation erfolgen. In der Regel ist Forschungsförderung projektgebunden und muss als solche beantragt werden.

Prozess

Wieviel Zeit wird zum Schreiben eines Projektantrages benötigt?

Der Zeitaufwand für das Schreiben eines Projektantrages ist von verschiedenen Aspekten abhängig und kann sehr unterschiedlich sein. Der Umfang des zu erstellenden Projektantrages ist häufig aus den Ausschreibungsunterlagen abzuleiten. Komplexere Anträge mit verschiedenen Partnern (ggf. internationale Förderprogramme in englischer Sprache) erfordern auf Grund der Abstimmungen mit den Partnern i.d.R. mehrere Monate. Projekte mit hohem Wiederholcharakter (z.B. ZIM) erfordern bei erfahrenen Antragstellerinnen und Antragstellern deutlich weniger Zeit.

Wichtig ist es, die Zeit zur Einholung der erforderlichen Unterschriften (Finanzen, Personal, Recht, Prorektorin, Kanzlerin) zu planen und auch die Durchlaufzeiten in den einzelnen Bereichen zu berücksichtigen.

Erfahrungsgemäß dauert die Einholung aller Unterschriften zirka 10 Tage. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, dann können wir individuell und gemeinsam die Antragstellung planen und vorbereiten.

Muss bei jedem Projekt zuerst eine Projektskizze eingereicht werden?

Eine Projektskizze ist nur bei den Förderprogrammen erforderlich, welche explizit darauf hinweisen. I.d.R. sind größere Ausschreibungen des BMBF oder einige der EU Forschungsprogramme wie HORIZON 2020 zweistufig, d.h., es ist eine Skizze zu erstellen und erst nach erfolgreichem Absolvieren der 1. Stufe erfolgt dann der Vollantrag in der 2. Stufe.
Eine standardisierte Projektskizze kann Ihnen durch das Team Projekt- und Antragsservice zur Verfügung gestellt werden.

Es hat sich jedoch als zweckmäßig erwiesen, dass auch bei Förderprogrammen, die nicht explizit eine Projektskizze erfordern, im Vorfeld mit dem Projektträger Kontakt aufgenommen wird, um die Förderfähigkeit der eigenen Projektidee prüfen zu lassen. Beispielhaft ist hier das häufig genutzte Programm ZIM („Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Projektträger: AIF) zu nennen.

Bei welchen Ausschreibungen bzw. Programmen sind für eine erfolgreiche Begutachtung wissenschaftliche Referenzen erforderlich?

Wissenschaftliche Referenzen (z.B. wissenschaftliche Fachpublikationen, bereits erfolgreich abgeschlossene Forschungsprojekte im Themenfeld) sind grundsätzlich förderlich und erhöhen die Chancen auf eine Förderung. Sollten keine Referenzen vorliegen, sollte im Rahmen eines Verbundprojektes eher die Rolle als Projektpartner eingenommen werden. Insbesondere auf Bundesebene (BMBF) und auf internationaler Ebene sind wissenschaftliche Referenzen unbedingt erforderlich, wenn der Antrag Chancen auf Erfolg haben soll.

Wie wird ein Projekt kalkuliert?

Was ist ein Eigenanteil und wie wird dieser an der Hochschule beantragt?

Bei einigen Förderprogrammen kann nur eine 90%-Förderung beantragt werden, den Rest muss die Hochschule als finanziellen Eigenanteil erbringen.

Wenn die Hochschule  einen finanziellen Zuschuss leisten soll, ist vorher unbedingt rechtzeitig ein Antrag an die Hochschulleitung zu stellen, um zu klären, ob die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Vorlage dafür finden Sie im internen Dokumentenarchiv.

Was ist eine Projektpauschale und bei welchen Projekten wird eine Projektpauschale gezahlt?

Bei einer Projektpauschale handelt es sich um einen projektbezogenen Zuschuss, welcher der antragstellenden Einrichtung zu Gute kommt.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen gewährt so etwa das BMBF zusätzlich zu den finanzierten zuwendungsfähigen direkten Ausgaben eine Projektpauschale (in der Regel 20 % der direkten Ausgaben) zur Deckung der indirekt durch das Projekt entstehenden Gemeinkosten für Forschungsinfrastrukturen, Personaleinstellung und Projektabrechnung. An der Hochschule geht darüber hinaus ein Anteil an die Projektleitung, z. B. zur Deckung eines nicht absehbaren Mehrbedarfs.

Bitte beachten Sie, dass die Mittel aus der Programmpauschale der DFG seit dem 1.1.2023 direkt im Haushalt der Hochschule vereinnahmt werden müssen. Diese Mittel dürfen nicht zur Verstärkung direkter Ausgaben verwendet werden und somit weder dem Projekt noch der Projektleitung zur Verfügung gestellt werden.

Worauf muss bei Verträgen im Rahmen von Forschungsprojekten geachtet werden?

Vor Unterzeichnung des Vertrags (beispielsweise Kooperationsvertrag, Forschungs- und Entwicklungsauftrag oder Verträge über wissenschaftliche Dienstleistungen) ist die Aufstellung eines Finanzierungsplans/einer Kostenkalkulation erforderlich. Der Projekt- und Antragsservice prüft diese. Nach erfolgter Abstimmung des Vertragstexts (zwischen den Kooperationspartnern bzw. Auftraggeber und dem Bereich Recht) und Gegenzeichnung der Projektleitung wird der Vertrag der Kanzlerin zur rechtsverbindlichen Unterschrift vorgelegt. Der Projektleiter bzw. die Projektleiterin ist an der Hochschule Magdeburg-Stendal nicht zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung derartiger Verträge berechtigt.

Spätestens nach der Unterzeichnung des Vertrags muss für die Einrichtung des Projektkontos eine Drittmittelanzeige beim Dezernat 1 (Haushalt) eingereicht werden. Das Team Projekt- und Antragsservice unterstützt Sie dabei gern.

 

Bei welchen Projekten wird ein Kooperationsvertrag benötigt?

Ein Kooperationsvertrag ist bei allen Projekten erforderlich, bei denen mit Projektpartnern zusammengearbeitet wird. Als Hochschule für angewandte Forschung werden fast alle Projekte in Partnerschaft mit externen Einrichtungen durchgeführt. Die Form der Verträge kann in Abhängigkeit des Förderprogramms deutlich voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie vom Team des Projekt- und Antragsservice.


Aktuelle Förderprogramme auf einen Blick

ZIM-Förderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Nähere Infomationen finden Sie hier.

Land Sachsen-Anhalt

Auch im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 stellt das Land Sachsen-Anhalt Hochschulen und öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bereit.

Der Projekt- und Atragsservice steht Ihnen bei der Beantragung dieser Fördermittel gern beratend zur Seite.

EU-Forschungsförderung

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Rund 80 Mrd. € Fördergeld stehen für 2014-2020 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu EU-Forschungsfördermöglichkeiten (u.a. COST, ERA-Nets, Joint Programming), der Einwerbung und Verwendung von EU-Fördermitteln erhalten Sie im EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt, welches durch alle Hochschulen und Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt gegründet wurde.

www.eu-strategie-fh.net
www.euhochschulnetz-sachsen-anhalt.de

EU-Forschungsmanager für die Hochschule Magdeburg-Stendal im EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt

Markus Lippmann

Tel.: (0391) 886 4606
E-Mail: markus.lippmann@hs-magdeburg.de

Besucheradresse: FEZ, Breitscheidstraße 51, 39114 Magdeburg, R. 1.17

Weitere Informationen zu laufenden Ausschreibungen erhalten Sie auf der Webseite „Forschungsportal Sachsen-Anhalt” im Bereich Geld und Förderung.

Kontakt

Leiterin Projekt- und Antragsservice
Birgit Sinhuber

Tel.: (0391) 886 43 12
Fax: (0391) 810 71 11
E-Mail: projektservice-twz@h2.de

Besucheradresse: FEZ, Raum 1.02

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