Bewerbung und Immatrikulation

Sie haben den passenden Studiengang gefunden und wollen nun wissen, wie Sie sich richtig und fristgerecht bewerben? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und wichtige Hinweise rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.

Wir wissen, mit dem Studium kommt eine Menge neues auf Sie zu – das ist aber kein Grund zur Panik! Wir unterstützen Sie gern.

Um an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren zu können, müssen Sie über eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Der Regelfall der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Abitur. Es gibt jedoch weitere, aussichtsreiche Wege, um ein Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal aufnehmen zu können.

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.

Wege zum Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal, Grafik: Aileen Burkhardt.

Fachhochschulreife

Der Nachweis über die Fachhochschulreife kann erfolgen durch:

  • Zeugnisse über die Fachhochschulreife, z. B. Fachoberschule oder Berufsfachschule, Anerkennung durch das Landesschulamt (theoretischen + praktischer Teil)
  • an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialpädagogik erworbene Abschlusszeugnisse des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstandes, der der Fachhochschulreife entspricht
  • weitere gesetzlich anerkannte und der Fachhochschulreife gleichgestellte Qualifikationen

Berufliche Qualifikationen für den Hochschulzugang

Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigen, sind:

  • berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
  • Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
  • berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
  • Laufbahnprüfung für den gehobenen nicht-technischen Dienst
  • Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
  • in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z. B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)

Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die

Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO)

in Verbindung mit dem

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Eingangsprüfung für Berufstätige ohne HZB

Studieninteressierte, die nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Feststellung der Studierbefähigung zu stellen.

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz; ggf. Korrespondenzadresse)
  • Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung und beruflicher Tätigkeiten
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
  • Angabe des gewünschten Studiengangs mit kurzer Begründung

Der Antrag ist bis zum 15.01. für das Wintersemester oder bis zum 15.07. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt einzureichen. Für berufsbegleitende Studiengänge können andere Fristen gelten.

Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung.

Bei positiv abgeschlossenen Feststellungsverfahren gilt die Bescheinigung nur fachbezogen für den gewählten Studiengang an der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Prüfungsinhalte

Prüfungsordnung

Probestudium für beruflich Qualifizierte ohne HZB

Mit dem Probestudium wird beruflich Qualifizierten ein alternativer Zugang an der Hochschule geboten.

Im Gegensatz zum Zugang über die Feststellungsprüfung kann das Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden, dafür allerdings nur auf „Bewährung“.
Die Immatrikulation bleibt bestehen, wenn nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbracht wurden.

Ob Berufserfahrene für diesen Zugang qualifiziert sind, wird vor der eigentlichen Bewerbung auf den Studiengang geprüft. Der formlose Antrag muss deswegen fristgerecht via onlinebewerbung@h2.de eingereicht werden.

 

Voraussetzungen:

  • der Studienwunsch weist eine fachliche Verwandtschaft zur Ausbildung und Berufspraxis auf,
  • hauptberufliche Tätigkeit im einschlägigen Fachgebiet

 

Bewerbungsfrist:

  • 31.05. (Wintersemester) bzw. 30.11. (Sommersemester) bei einem Studienwunsch mit Zulassungsbeschränkung oder
  • 31.08 (Wintersemester) bzw. 15.02. (Sommersemester) bei einem Studienwunsch ohne Zulassungsbeschränkung

 

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Antrag mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, gewünschten Studiengang, Erklärung ob Sie schon einmal ein Probestudium absolviert haben und in diesem Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden haben
  • lückenloser Lebenslauf
  • Abschlusszeugnisse (einfache Kopie)
  • Bescheinigung über die Berufstätigkeit.

 

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags bescheinigen wir Ihnen eine „fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Probestudium in Ihrem Wunschstudiengang.
Mit dieser Bescheinigung (und allen weiteren notwendigen Unterlagen) bewerben Sie sich im nächsten Schritt regulär über das Bewerberportal.

 

Wichtig:
Ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung zum Probestudium ist keine Studienplatzgarantie, sondern verhilft Ihnen lediglich zur Hochschulzugangsberechtigung.

Einige Studienangebote erfordern weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz erfüllt sein müssen.

 

Ordnung zur Regelung des Hochschulzugangs über ein Probestudium

Künstlerische und gestalterische Studiengänge

In künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen ist eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien, durch Probearbeiten oder durch spezielle Eignungsprüfungen erfolgen. Hier kann in Einzelfällen sogar auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.

In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Details finden Sie in unserem Studienangebot.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen sind.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bildungsabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, können Sie sich direkt an die allgemeine Studienberatung wenden.

Studienberater
Felix Welz

Telefon: (0391) 886 41 06
E-Mail: studienberatung@h2.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zum Studienangebot der Hochschule Magdeburg-Stendal, zur Bewerbung und Zulassung sowie zur Finanzierung und zum Wohnen in Magdeburg und Stendal.

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Damit Sie optimal vorbereitet ins Studium starten, bieten wir zwei Wochen vor Beginn des Wintersemesters die Late Summer-School an. Hier können Sie Ihr Wissen auffrischen!

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Fragen über Fragen? Die Hochschulscouts helfen beim Einstieg ins Studium, die studentischen Mentorinnen und Mentoren begleiten Sie durch die ersten Semester.

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Das Studentenwerk Magdeburg berät Sie zur Studienfinanzierung und unterstützt Sie bei der Beantragung von BAföG. Zudem unterhält das Studentenwerk Wohnheime in Magdeburg.

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Immatrikulationsamt

Sie haben weitere Fragen zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation? Die Mitarbeiterinnen des Immatrikulationsamtes beraten Sie gern.

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Studienberatung

Mit ausführlichen Infos und individueller Beratung unterstützt die Allgemeine Studienberatung Studieninteressierte und Bewerber bei der Studienorientierung und Studienwahl.

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