FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Qualitätssystem und der Systemakkreditierung.
Was bedeutet Systemakkreditierung – und wie unterscheidet sie sich von der Programmakkreditierung?
Bei der Systemakkreditierung wird das Qualitätssystem für Studium und Lehre einer Hochschule durch eine Akkreditierungsagentur begutachtet. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet der Akkreditierungsrat, ob das System anerkannt wird. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält die Hochschule ein Akkreditierungssiegel und darf künftig die Akkreditierung ihrer Studiengänge eigenständig und intern vornehmen.
Bei der Programmakkreditierung erstellt eine Akkreditierungsagentur ein Gutachten für einen einzelnen Studiengang oder ein Studiengangscluster (mehrere verwandte Programme). Auch hier entscheidet der Akkreditierungsrat auf Grundlage des Gutachtens, ob der jeweilige Studiengang bzw. das Cluster akkreditiert wird.
Wann gilt ein Studiengang als akkreditiert?
Ein Studiengang gilt als akkreditiert, wenn er entweder programmakkreditiert ist oder Teil des internen Qualitätssystems der Hochschule ist und alle vorgesehenen Prüf- und Evaluationsschritte erfolgreich durchlaufen hat.
Der Akkreditierungsstatus wird durch die Erweiterte Kommission für Studium und Lehre bestätigt.
Welche Vorgaben gelten für Studiengänge im Qualitätssystem der Hochschule?
Die Systemakkreditierung verlangt, dass jeder Studiengang regelmäßig einen Qualitätszyklus (Plan-Do-Check-Act) durchläuft – also einen kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung.
Wichtig sind dabei jährliche Gesprächsformate wie Studiengangsgespräche (mit internen Beteiligten wie Studierenden, Lehrenden und Studiengangsleitungen) und Studiengangskonferenzen (zusätzlich mit externen Expert*innen, z. B. aus Berufspraxis oder anderen Hochschulen).
Diese Gespräche orientieren sich am Qualitätskriterienkatalog der Hochschule und behandeln z. B. Themen wie Curriculum, Studierbarkeit oder Studienerfolg. Wann genau eine Studiengangskonferenz mit externen Beteiligten stattfindet, kann im Rahmen des achtjährigen Qualitätsturnus flexibel von den Studiengängen entschieden werden.
Welche Gesprächsformate zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Studiengänge gibt es?
Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen gibt es an der Hochschule zwei zentrale Formate: Studiengangsgespräche und Studiengangskonferenzen.
Sie finden mindestens einmal jährlich statt – regelmäßig oder bei konkretem Anlass – und bieten Raum, um die Qualität eines Studiengangs zu prüfen, Verbesserungspotenziale zu erkennen und konkrete Maßnahmen zu besprechen. So tragen sie zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge bei.
Was ist der Unterschied zwischen einem Studiengangsgespräch und einer Studiengangskonferenz?
Beide Formate dienen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studiengängen – sie unterscheiden sich aber im Teilnehmendenkreis und im Verbindlichkeitsgrad.
Studiengangsgespräche finden mindestens einmal jährlich statt und bringen interne Beteiligte zusammen: Studiengangsleitung, Lehrende, Studierende, Fachbereichsqualitätsbeauftragte und weitere Personen aus dem Studienumfeld.
Studiengangskonferenzen finden mindestens einmal im achtjährigen Qualitätsturnus statt und beziehen zusätzlich externe Expert*innen ein – z. B. Personen aus der Berufspraxis, Alumni oder Vertreter*innen anderer Hochschulen. Sie können ein Studiengangsgespräch ersetzen und haben einen formelleren Charakter.
Was ist die Qualitätssatzung?
Die Qualitätssatzung ist das zentrale Regelwerk der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Sicherung und Weiterentwicklung der Studienqualität.
Sie legt fest, wie Studiengänge weiterentwickelt und geprüft werden, wer dabei verantwortlich ist und welche Fristen und Verfahren gelten.
Damit ist sie die Grundlage für das Qualitätssystem in Studium und Lehre und dient allen Hochschulangehörigen als Orientierung und Arbeitsgrundlage.
Was sind die Qualitätskriterien bzw. was ist der Qualitätskriterienkatalog?
Die Qualitätskriterien beschreiben, woran gute Studiengänge gemessen werden – z. B. in Bezug auf Inhalte, Struktur, Studierbarkeit oder Weiterentwicklung.
Diese Kriterien sind im Qualitätskriterienkatalog der Hochschule Magdeburg-Stendal festgehalten.
Der Katalog ist die fachliche Grundlage für Gespräche, Bewertungen und Entscheidungen zur Qualität von Studium und Lehre.
Wer trifft an der Hochschule die Akkreditierungsentscheidung?
Die Akkreditierungsentscheidung trifft die Erweiterte Kommission für Studium und Lehre.
Dabei handelt es sich um die Kommission für Studium und Lehre, eine Senatskommission, die für Akkreditierungsfragen um die Studiendekan*innen aller Fachbereiche sowie den:die Zentralen Qualitätsbeauftragten erweitert wird.
Diese Kommission prüft, ob ein Studiengang die Qualitätskriterien erfüllt und die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden. Sie entscheidet im Rahmen des Qualitätssystems, soweit nicht der Senat selbst zuständig ist.
Was ist ein Qualitätsturnus und wie lange dauert er?
Ein Qualitätsturnus bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Studiengang alle Schritte der internen Qualitätssicherung durchlaufen muss – dazu gehören z. B. jährliche Studiengangsgespräche und mindestens eine Studiengangskonferenz mit externen Expert*innen.
An der Hochschule Magdeburg-Stendal dauert ein Qualitätsturnus in der Regel acht Jahre. Für neu eingerichtete Studiengänge gilt ein verkürzter Turnus, abhängig von der jeweiligen Regelstudienzeit.
Welche Befragungen unterstützen das Qualitätssystem in Studium und Lehre?
Absolventenbefragung
Bei einer Absolvent:innenbefragung werden die Absolvent:innen in einem bestimmten Zeitraum nach Beendigung ihres Studiums angeschrieben und mittels eines Fragebogens zu unterschiedlichen studien-relevanten Themen und Ergebnissen befragt. Ziel dieser Befragung ist es zu wissen, was mit Absolvent:innen nach Studienabschluss geschieht und wie der Übergang in das Berufsleben oder in ein weiterführendes Studium gelingt. Desweiteren werden Rückmeldungen analysiert, wie gut ihre Studiengänge sie für eine Berufstätigkeit qualifiziert haben und wo eventuell Studiengänge weiterentwickelt werden müssen.
Zu den Ergebnissen der Absolvent:innenbefragung
Befragung von Studienabbrecher*innen und Hochschulwechsler*innen
Die Hochschule ist ganz besonders daran interessiert, die Gründe für eine Exmatrikulation ihrer ehemaligen Studierenden zu erfassen, die ein Bachelor Studium an der Hochschule ohne Abschluss beendeten. Dazu befragt sie Studierende bei der Exmatrikulation mit einem Fragebogen, der angelehnt ist an einen DZHW-Fragenkatalog zu den Gründen eines Studienabbruchs bzw. Hochschulwechsels.
Die Ergebnisse sind im jeweiligen Datenprofil zu finden.
Studierendenbefragung
Die Studierendenbefragung ist ein wichtiges Instrument zur Sammlung von Daten und Informationen, die Aufschluss über die Erfahrungen, Meinungen und Bedürfnisse der Studierenden geben. Das primäre Ziel einer solchen Befragung besteht darin, die Qualität der Lehre, die Studienbedingungen und das allgemeine Hochschulumfeld zu evaluieren und zu verbessern.
Zu den Ergebnissen: Studierendenbefragung
Zentrale Lehrveranstaltungsevaluation
Die Lehrveranstaltungsevaluation an der Hochschule dient der Lehrveränderung durch Orientierung der Lehre an dem Ziel der Kompetenzvermittlung und des Kompetenzerwerbs. Die Lehrveranstaltungsevaluation wird an der Hochschule semesterweise durch das Evaluationsbüro mittels quantitativer Erhebungsmethoden am Ende des Vorlesungszeitraumes durchgeführt. Die Lehrenden sind aufgefordert, mindestens einmal pro Kalenderjahr an der zentralen Lehrveranstaltungsevaluation teilzunehmen (Evaluationsordnung).
Zu den Ergebnissen: Lehrveranstaltungsevaluation
Externe Befragungen
- Centrum für Hochschulentwicklung: CHE Ranking
- Schriftliche Rückmeldungen und 5 stufiges Rating von Studierenden, Absolvent:innen und Studienabbrecher:innen auf Studycheck