Fachtagung: Wie kommen Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht?

Stendal. Anlässlich der Mitgliedschaft in der „National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ veranstaltet der Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften der Hochschule Magdeburg-Stendal am 3. Juli von 10 bis 15 Uhr eine Fachtagung zum Thema „Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“.

Seit Beginn dieses Jahres sind die Hochschule Magdeburg-Stendal und der Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften Mitglied in der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland. Ein für Kindheitswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern interessanter und aktueller Punkt ist der Ausbau von sogenannten Monitoring-Stellen zur Sammlung und Überprüfung der Daten über die Umsetzung der Kinderrechte und das Individualbeschwerdeverfahren in Deutschland. In Form von Vorträgen und Diskussionen sollen auf der Tagung unterschiedliche Modelle und Ansätze besprochen werden.

Seit fast einem Vierteljahrhundert existiert ein internationaler Vertrag, zu dessen Umsetzung sich fast alle Staaten der Erde verpflichtet haben: Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Alle Menschen unter 18 Jahren erhalten durch sie besondere Menschenrechte auf Bildung und Gesundheit, Schutz, Förderung und Beteiligung. Durch ihre Unterschrift haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen über die Kinderrechte aufzuklären. Doch dies ist leider meistens nicht der Fall. Viele Kinder und Jugendliche kennen ihre Rechte nicht. Das ist auch in Deutschland ein Problem. Sicherlich nicht so gravierend, wie in machen ärmeren Ländern, wo brutale Ausbeutung, Kindersoldaten oder Kinderprostitution mit absoluter Kinderarmut, Hunger und Kriegen einhergehen. Doch auch die relative Kinderarmut mit Benachteiligungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit für über zwei Millionen Kinder, die Ausgrenzung der meisten Kinder mit Behinderung vom Regelschulbetrieb oder die prekäre Lage von Flüchtlingskindern machen deutlich, dass auch ein so reiches Land wie die Bundesrepublik seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nur unzureichend nachkommt. Nicht zuletzt das vermehrte Auftreten von Schulschließungen in Sachsen-Anhalt macht deutlich, wie machtlos Kinder und Jugendliche oft mit ihren Anliegen gegenüber bestimmten Instanzen und in ihren Lebensräumen allgemein sind. In Entscheidungsprozesse, die ihr direktes Umfeld betreffen, werden sie vielfach nur ungenügend bis gar nicht einbezogen. Auch ihre Proteste finden aktuell in der Politik wenig Gehör, was einen massiven Einschnitt in die Rechte der Kinder darstellt.

Dass Kinder ihre Rechte einklagen können und dafür kindgerechte Beschwerdeinstanzen vorfinden, fordert ein auch von Deutschland unterzeichnetes Zusatzprotokoll zur UN-KRK. Das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention trat im April 2014 in Kraft und ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UNO-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Damit verbunden ist die Einführung einer unabhängigen Monitoring-Stelle und das Errichten eines Beschwerde-Managements. Dies sind kommende, unabdingbare Instrumente, die dabei helfen die Rechte und Anliegen der Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Um diesen staatlichen Prozessen etwas Beine zu machen, fordert die UN-Kinderrechtskonvention gleichzeitig alle nicht-staatlichen Kinderrechtsorganisationen und Verbände dazu auf, sogenannte National Coalitions zu gründen, die bei der Verbreitung und Umsetzung der Kinderrechte kritisch und konstruktiv mithelfen. Bei der National Coalition handelt es sich um eine Nichtregierungsorganisation, in der derzeit über 110 bundesweit tätige Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Familienvereinigungen (z.B. der Kinderschutzbund oder Unicef) aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen sind mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen. Die NC betrachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention als Daueraufgabe. Den Mitgliedsorganisationen der NC kommt dabei die Aufgabe zu, die in ihren jeweils spezifischen Handlungsfeldern bestehenden Defizite zu benennen und dort aktiv zu werden. Die National Coalition als Zusammenschluss hat überwiegend eine strategisch-steuernde Funktion. Sie wirkt als Netzwerkorganisator, führt Initiativen zusammen, vertritt gemeinsame Positionen auf nationaler und internationaler Ebene und regt bei ihren Mitgliedsorganisationen Aktionen an.

Das Programm der Fachtagung:

10.00 Uhr
Begrüßung
Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy (Hochschule Magdeburg-Stendal)
Prodekanin Prof. Dr. Beatrice Hungerland (Hochschule Magdeburg-Stendal)

10.30 Uhr
Die National Coalition und ihr Monitoringkonzept zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
Mara Erdmann (Hochschule Magdeburg-Stendal)

11.30 Uhr
Die Angewandten Kindheitswissenschaften in der National Coalition
Britta Wiese (Hochschule Magdeburg-Stendal)

13.00 Uhr
Kinderinteressenvertretung in Deutschland
Prof. Dr. Manfred Liebel (FU Berlin)

14.00 Uhr
Diskussion

Veranstaltungsort
Hochschule Magdeburg-Stendal, Campus Stendal, Osterburger Str. 25, Gebäude 3, Raum 0.05

Mehr Informationen:
http://kindheitswissenschaften-stendal.blogspot.de

Kontakt für Nachfragen der Medien:
Prof. Dr. Michael Klundt
Hochschule Magdeburg-Stendal
Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften
E-Mail: michael.klundt@hs-magdeburg.de 
Tel.: 03931 - 21 87 38 24

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