Rückmeldung zum Sommersemester 2018

Damit Studierende der Hochschule im nächsten Semester ihr Studium fortsetzen können, müssen sie sich immer im laufenden Semester innerhalb der Rückmeldefrist (16. Januar bis 2. Februar) zurückmelden.

Die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt durch ein Lastschriftverfahren. Damit sind die Studierenden sofort rückgemeldet und ihnen stehen nach wenigen Minuten die Selbstbedienungsfunktionen für den Druck der Immatrikulations-Bescheinigung und der BAföG-Bescheinigung zur Verfügung.

Achtung: Der Semesterbeitrag wurde auf der Grundlage der aktuellen Beitragsordnung für das Studentenwerk Magdeburg erhöht.

Weitere Informationen zur Rückmeldung und dem aktualisierten Semesterbeitrag

Kontakt

Pressesprecher Norbert Doktor

Pressesprecher
Norbert Doktor

Tel.: (0391) 886 41 44
Fax: (0391) 886 41 45
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