Staatliche Anerkennung für Kindheitspädagogik und Kindheitswissenschaften

Magdeburg/Stendal, 19.02.2016. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat kürzlich die Möglichkeit der Staatlichen Anerkennung kinderbezogener Studiengänge beschlossen. Für die Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Studiengänge der Hochschule Magdeburg-Stendal bedeutet das neue Gesetz den erleichterten formalen Zugang zu einschlägigen Tätigkeitsbereichen. Die Anerkennung gilt länderübergreifend und kann an der Hochschule beantragt werden. Die Anerkennung können auch Absolventinnen und Absolventen erhalten, die schon vor In-Kraft-Treten der Zuständigkeitsverordnung und des Gesetzes den Abschluss erlangt haben.

Am 28. Januar 2016 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die neuen Regelungen zur Vergabe Staatlicher Anerkennungen für Sozialberufe. Im Gesetz über die „Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt” wurde unter anderem die Staatliche Anerkennung für neue Ausbildungen und Studienabschlüsse geregelt. Damit wird nun auch die Staatliche Anerkennung für die Studiengänge Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung und Angewandte Kindheitswissenschaften möglich, die an der der Hochschule Magdeburg-Stendal am Standort Stendal studiert werden können – als einzigartiges Angebot in Sachsen-Anhalt. Das neue Gesetz schafft höhere Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der beruflichen Möglichkeiten.

Mit der Staatlichen Anerkennung „Kindheitspädagogik” setzt Sachsen-Anhalt eine Empfehlung der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2011 um, die sich für ein bundesweit einheitliches Qualifikationsprofil und die Staatliche Anerkennung als „Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge” für Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen im Bereich der Kindertagesbetreuung ausspricht. Die staatliche Anerkennung werden auf Antrag sowohl die zukünftigen Absolventen des grundständigen Studiengangs Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung erhalten können, als auch jene des berufsintegrierenden Studiengangs Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindesalter – Leitung von Kindertageseinrichtungen, den die Hochschule bereits seit 2008 anbietet.

Die Staatliche Anerkennung „Kindheitswissenschaften” erhalten auf Antrag die Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Angewandte Kindheitswissenschaften, der bereits seit zehn Jahren an der Hochschule angeboten wird und bundesweit einzigartig ist.

Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums sind auf die wissenschaftlich fundierte Verwirklichung der UN-Kinderrechte spezialisierte und daher gesuchte Fachkräfte in kindheitsrelevanten Institutionen. Mit innovativem Wissen aus verschiedenen Disziplinen initiieren, begleiten und gestalten sie Reformprozesse, die – konsequent im Interesse von Kindern – auf die Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen von Kindheit zielen. Mit der Staatlichen Anerkennung wird nicht nur die Eignung zur qualifizierten Übernahme von Aufgaben in kind- und jugendbezogenen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen gewürdigt, sondern auch das mit dem Studiengang verbundene gesellschaftliche Anliegen berücksichtigt.


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