Staatliche Anerkennung für Kindheitswissenschaften und Kindheitspädagogik

Am 28. Januar 2016 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die neuen Regelungen zur Vergabe Staatlicher Anerkennungen für Sozialberufe. Im Gesetz über die „Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt” wurde unter anderem die Staatliche Anerkennung für neue Ausbildungen und Studienabschlüsse geregelt. Damit wird nun auch die Staatliche Anerkennung für die Studiengänge Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung und Angewandte Kindheitswissenschaften möglich, die an der der Hochschule Magdeburg-Stendal am Standort Stendal studiert werden können – als einzigartiges Angebot in Sachsen-Anhalt.

Für die Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Studiengänge der Hochschule Magdeburg-Stendal bedeutet das neue Gesetz den erleichterten formalen Zugang zu einschlägigen Tätigkeitsbereichen. Die Anerkennung gilt länderübergreifend und kann an der Hochschule beantragt werden. Die Anerkennung können auch Absolventinnen und Absolventen erhalten, die schon vor In-Kraft-Treten der Zuständigkeitsverordnung und des Gesetzes den Abschluss erlangt haben.

 

Für die Beantragung der Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagoge oder Kindheitswissenschaftler wird gegenwärtig der hierfür erforderliche Verfahrensweg geklärt. Informationen werden umgehend bekanntgegeben. Wir bitten um Nachsicht, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, Ihrem verständlichen Wunsch, diese Urkunde zu erhalten, nachzukommen.
Anfragen bitte an dekanat.ahw@hs-magdeburg.de senden.

Zur Pressemitteilung vom 19. Februar 2016

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