- Home
- Hochschule
- Beratung und Services
- Anträge, Formulare, Vorlagen
- Beratung und Orientierung
- Beschwerde- und Ideenmanagement
- Bewerbung und Immatrikulation
- Bibliotheksdienste
- Servicebereich Chancengleichheit
- Familie und Soziales
- Finanzierung und Stipendien
- Gesundheitsportal
- Gründer- und Transferförderung
- Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
- Studieren mit Beeinträchtigung
- Studium organisieren
- Mosaik h² - Netzwerk für Diskriminierungsschutz
- VISTA-WIN Projekt
- Anträge, Formulare, Vorlagen
- Dokumente für Studieninteressierte
Dokumente für Studieninteressierte
Hier finden Sie Formulare und Anträge der Hochschule Magdeburg-Stendal rund um das Thema Bewerbung, Hochschulzugang, Studienplatzvergabe sowie Studieren in besonderen Lebenslagen.
Bewerbung
Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium (gebührenpflichtig)
Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
Leistungspunktebescheinigung (Bescheinigung für Masterbewerbungen, sofern auf dem Notenspiegel keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen ist)
Hochschulzugang
Berufliche Qualifikationen für den Hochschulzugang
Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigen, sind:
- berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
- Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
- berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
- Laufbahnprüfung für den gehobenen nicht-technischen Dienst
- Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
- in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z. B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)
Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die
Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO)
in Verbindung mit dem
Eingangsprüfung für Berufstätige ohne HZB
Studieninteressierte, die nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Feststellung der Studierbefähigung zu stellen.
Der Antrag muss folgendes enthalten:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz; ggf. Korrespondenzadresse)
- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung und beruflicher Tätigkeiten
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
- Angabe des gewünschten Studiengangs mit kurzer Begründung
Der Antrag ist bis zum 15.01. für das Wintersemester oder bis zum 15.07. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt einzureichen. Für berufsbegleitende Studiengänge können andere Fristen gelten.
Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung.
Bei positiv abgeschlossenen Feststellungsverfahren gilt die Bescheinigung nur fachbezogen für den gewählten Studiengang an der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Angewandte Kindheitswissenschaften: Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens 13/2007
Gebärdensprachdolmetschen: Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens 15/2007
Journalistik/Medienmanagement: Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens 14/2008
Rehabilitationspsychologie: Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens 09/2008