Studieren in besonderen Lebenslagen - Der Pass zur Kompensation besonderer Belastungen

Der KomPass richtet sich an Studierende mit Familien- und Sorgeaufgaben (Kinder, Pflegeverantwortung, Schwangere) sowie an Studierende mit eigenen Erkrankungen und Handicaps.

Besitzer/innen des KomPass können schnell und unkompliziert ihre Situation belegen, um Nachteilsausgleiche und Kompensationsmöglichkeiten, wie z.B. die Verlängerung der Bearbeitungszeiten, oder die bevorzugte Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen zu nutzen.

Hier finden Sie ein Ablaufschema zum KomPass. Es zeigt, welche Zeiten sich zwischen der Beantragung und der ersten Nutzung - z.B. für eine modifizierte Prüfung - sich üblicherweise ergeben.

Informationen zum KomPass

Bei Fragen zum KomPass und zur Beantragung können Sie sich an Frau Irina Finzelberg wenden:

E-Mail: studierendenservice@h2.de

Über den KomPass

Zielgruppen

  • Schwangere
  • Eltern, aufgrund von Kindererziehung und Betreuungsaufgaben
  • Studierende, welche die Pflege von Angehörigen unterstützen
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen und/oder körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen

 

Unter den folgenden, aufgeführten Themengebieten, finden Sie Informationen zu aktuellen Nachteilsausgleichen und Kompensationsmöglichkeiten der Hochschule.

Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen

Um ein Studium mit den zumeist umfangreichen Sorgeaufgaben sowie persönlichen Beeinträchtigungen zu vereinbaren, helfen je nach Bedarf die unterschiedlichsten Maßnahmen. In der Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen wurden solche Maßnahmen zusammengestellt, die an der Hochschule bereits häufiger zum Einsatz kommen.
So zum Beispiel:

  • die Möglichkeit zur Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Haus-, Seminar und Abschlussarbeiten
  • die Verschiebung von Prüfungsterminen
  • Absprachen zum Erbringen einer Prüfungsleistung in einer anderen Form oder
  • Alternativregelungen für Vollzeitpraktika oder Auslandsaufenthalte.

Die Ordnung soll Studierenden und Lehrenden eine Orientierung bieten, welche Kompensationsleistungen hilfreich und möglich sind. Sie schafft außerdem eine offizielle Grundlage für eine gängige Praxis an der Hochschule.

Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen

Nachteilsausgleiche und Schutzfristen

Über die jeweiligen Paragraphen in den Studien- und Prüfungsordnungen verpflichtet sich die Hochschule Magdeburg-Stendal zur Einhaltung der Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes und der Fristen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz zur Inanspruchnahme der Elternzeit.

Studierende, die sich wegen familierärer Pflichten beurlauben lassen, dürfen freiwillig während der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Auch die Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung kann auf Antrag (Prüfungsausschuss) während der Beurlaubung erfolgen.

Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungen

Studierende in besonderen Lebenslagen haben die Möglichkeit, bevorzugt den Studienplan gestalten zu können. So erhalten Studierende mit Kind vorrangig Zugang zu Pflichtveranstaltungen, die zwischen 8 Uhr und 16 Uhr stattfinden, wodurch Kita-Öffnungszeiten berücksichtigt werden. Hierzu ist es erforderlich die entsprechenden Nachweise (z. B. per KomPass) im Fachbereich vorzulegen.

Auch Studierende, die Andere pflegen oder selbst beeinträchtigt sind, können dann ihrer Situation entsprechend den Stundenplan gestalten. Bitte informieren Sie sich über fachbereichsspezifische Fristen und das konkrete Vorgehen im Dekanat Ihres Fachbereichs!

Die bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungen soll darüber hinaus ein Instrument sein, um bereits entstandenen Verzögerungen im Studienverlauf (durch Unterbrechungen, Ausfälle, Schutzfristen) entgegen zu wirken oder bei einem absehbaren Ausfall (z. B. Einhaltung von Mutterschutzfristen) Verzögerungen möglichst vorzubeugen.

Urlaubssemester

Die Immatrikulationsordnung regelt die Möglichkeiten der Beurlaubung während des Studiums. Während der Schwangerschaft oder zur Inanspruchnahme der Elternzeit nach der Geburt des Kindes können ein oder mehrere Urlaubssemester beantragt werden.

Antrag auf Beurlaubung

Langzeitstudiengebühren

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren ab dem Wintersemester 2020/21 beschlossen. Es werden im folgenden Semester also keine Langzeitstudiengebühren erhoben. Das hat keine Auswirkungen auf die Zahlungen für das Sommersemester 2020.

Bisher galt: Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester werden Gebühren in Höhe von 500 Euro/Semester erhoben. Studierende, die besondere persönliche Gründe belegen können (Familienaufgaben, Krankheit, Handicap u. a.), können die Zahlung von Langzeitstudiengebühren auf Antrag bis zur Erreichung der doppelten Regelstudienzeit hinausschieben. In Einzelfällen können die Langzeitgebühren vollständig erlassen werden.

Antrag auf Hinausschieben und Erlass der Langzeitstudiengebühr

Informationen zur Erhebung der Langzeitstudiengebühr

Individuelles Teilzeitstudium

Seit dem Wintersemester 2013/14 ist in allen Studiengängen der Hochschule ein Antrag auf Teilzeitstudium möglich. Für alle, denen ein Studium in Vollzeit vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, kann das Studium auf Antrag in Teilzeit absolviert werden. So können z. B. Berufstätigkeit/Nebenjob und Studium besser vereinbart werden. Aber auch die Betreuung eines Kindes oder die Pflege anderer Personen sowie eine eigene Behinderung oder Krankheit können wichtige Gründe sein, die ein Studium in Teilzeit notwendig machen. Das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, ist i. d. R. vom Teilzeitstudium ausgeschlossen. Bitte suchen Sie zur Planung des Teilzeitstudiums auch das Gespräch mit der Studiengangfachberatung bzw. der Studiengangleitung.

Durch ein Teilzeitstudium erfolgt offiziell die Verlängerung der Regelstudienzeit, so dass für Teilzeitstudierende keine Nachteile z. B. im Hinblick auf Langzeitstudiengebühren entstehen. Es besteht jedoch derzeit kein BAföG-Anspruch. Bitte informieren Sie sich ggf. beim BAföG-Amt, oder nutzen Sie alternativ die Möglichkeit der Erstellung individueller Studienpläne.

Rahmenordnung zum individuellen Teilzeitstudium

Antrag auf individuelles Teilzeitstudium

Flexibilisierung von Praktika

Beim Vorliegen besonderer Gründe kann auf Antrag die Flexibilisierung von im Studium verpflichtend vorgesehenen Praktika ermöglicht werden. Eine Splittung von Praktika in mehrere Teile, um diese in Teilzeit und/oder in der vorlesungsfreien Zeit realisieren zu können, soll beim Vorliegen entsprechender Praxiskooperationen/Praxisstellen geprüft und gewährt werden. Ein entsprechender Antrag mit Begründung ist bei der/dem zuständigen Praktikumsverantwortlichen (z. B. Praxisamt), zu stellen.

Die Durchführung von Praktika in Teilzeit kann Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von BAföG-Leistungen haben. Bitte sprechen Sie hierzu das BAföG-Amt an.

Beratungsmöglichkeiten

Familienservice

Bei Pflege, Schwangerschaft & Kindererziehung

Kontakt zum Servicebereich für Chancengleichheit

Teamleitung Chancengleichheit
N.N.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Familie und Soziales haben, melden Sie sich gern per E-Mail: chancengleichheit@h2.de

Studienberatung

Für allgemeine Informationen

Studienberaterin
Lisette Kammrad

Tel.: (0391) 886 41 06
E-Mail: studienberatung@h2.de

Behindertenbeauftragter

Bei Behinderung, chronischer Krankheit sowie Handicap

Prof. Dr. Thomas Harborth LL.M., MBA
Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit

Tel.: (0391) 886 49 35
E-Mail: thomas.harborth@h2.de

Besucheradresse: Haus 7, Raum 1.18

Sprechzeiten: 

Dienstag 11:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung (bitte per Email vereinbaren)

Beantragung

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

Neben dem KomPass-Antrag benötigen Sie noch, je nach Beantragungsgrund, verschiedene Nachweise.

 

Bei bestehender Schwangerschaft

Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Mutterpasses bzw. ein ärztliches Attest (z.B. Risikoschwangerschaft, Beschäftigungsverbote).

Betreuung eines Kindes/von Kindern

Der Nachweis erfolgt über eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.

Pflege/Betreuung einer oder eines Angehörigen oder anderer nahestehenden Personen

Der Nachweis erfolgt durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Pflegedienstes über die Mitwirkung der/des Antragstellenden.

Krankheit oder Handicap

Der Nachweis über die eigene Erkrankung oder Behinderung erfolgt durch eine ärztliche Bescheinigung (Diagnosen, Gutachten) oder den Schwerbehindertenausweis.

Wo finde ich den Antrag für den KomPass?

Wo kann ich den KomPass beantragen?

Der KomPass kann beim Servicebereich für Studium und Internationales - Immatrikulationsamt - in Magdeburg beantragt werden (persönlich, Postweg oder auch per E-Mail).

Sie können den Antrag per E-Mail an studierendenservice@h2.de schicken.

Anwendung

Wenn Sie im Besitz des KomPass sind, wenden Sie sich in Ihrem Fachbereich an die Kompassberater:innen, um individuelle Absprachen zu den Nachteilsausgleichen zu treffen. Dafür ist nicht die zentrale Studienberatung zuständig. Nachfolgend finden Sie Links zu den Ansprechpersonen (meist sind diese verlinkt unter dem Stichwort "Beauftragte") in Ihrem Fachbereich.

Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften (AHW)

Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien (SGM)

Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit (WUBS)

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