Beruf bzw. Studium und Pflegeaufgaben vereinbaren

Zwei Personen sitzen an einem Tisch. Der Mann hält eine Broschüre zur Pflege in der Hand.

Für Studierende oder Beschäftigte ist die Übernahme der Pflege einer nahestehenden Person eine schwierige Situation. Häufig tritt eine Pflegebedürftigkeit kurzfristig und unerwartet ein. So besteht die Herausforderung, die neue familiäre Situation mit dem Studium oder dem Beruf zu vereinbaren und das i.d.R. ad hoc und ohne Vorbereitungszeit. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird in den kommenden Jahren sogar mit einer deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Menschen gerechnet. Die Herausforderung, diese Pflegeaufgaben mit den eigenen beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren, wird für immer mehr Menschen ein Thema werden. Die Hochschule Magdeburg-Stendal möchte Studierende und Beschäftigte dabei unterstützen.

Umfassende Informationen zur Pflege finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Gleitarbeitszeit

Bei der Gleitarbeitszeitll können Beschäftigte über Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb des  Gleitzeitrahmens Rahmens entscheiden. Maßgabe sind immer die dienstlichen Belange und die Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse bei der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit.

Gleitzeitrahmen: Montags bis Freitags: 06:00 Uhr - 20:00 Uhr

Eine Anwesenheitspflicht besteht in den Kernzeiten zwischen 10:00 und 15:00 Uhr - außer für Teilzeitbeschäftigte. Freitags und an Tagen vor Feiertagen endet die Kernzeit bereits um 13:00 Uhr. Abweichende Kernzeiten sind nach schriftlichem Antrag möglich.

Pausenzeiten: Die Mindestdauer der Ruhepausen beträgt bei Arbeitszeiten von mehr als:

  • 6 Stunden: 30 Minuten (teilbar in 2 x 15 Minuten)
  • 9 Stunden: zusätzlich 15 Minuten.

In Pausenzeiten besteht keine Anwesenheitspflicht.

Zeiterfassung, Zeitkonten und Freizeitausgleich

Die Zeiterfassung nehmen die Beschäftigten eigenverantwortlich im elektronischen System vor. Das Gleizeitkonto kann ein maximales Zeitguthaben der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (i.d.R. 40 h) betragen und darf einen Höchstbetrag von 10 Minusstunden nicht übersteigen. Der Ausgleich von positiven Gleitzeitkonten kann durch Zeitabgeltung im Rahmen der regulären Gleitarbeitszeit oder durch bis zu 12 ganze Arbeitstage durch Freizeit erfolgen.

Mit der Vereinbarung 2019 wurden die Gleitmöglichkeiten und die Möglichkeiten zum Freizeitausgleich für Beschäftigte erweitert. Dies bietet Beschäftigten mit Familienpflichten einen größeren Spielraum. Zum Beispiel können Arztbesuche mit Kind oder pflegebedürftigen Familienangehörigen auch morgens erledigt und der Arbeitsbeginn auf 10:00 Uhr verschoben werden. Auch bei der plötzlichen Erkrankung eines Kindes kann kurzfristig eine Freistellung erfolgen und die gesetzlichen Regelungen im Krankheitsfall eines Kindes werden hierdurch flexibel erweitert. In familiären Notfällen kann die Zustimmung von Vorgesetzten zum Freizeitausgleich telefonisch eingeholt und die schriftliche Bewilligung nachträglich geregelt werden. 

Für alle Beschäftigten gilt zunächst automatisch das Gleitzeitmodell.

Vertrauensarbeitszeit

Alternativ zu Gleitarbeitszeit können Beschäftigte der Hochschule das Modell Vertrauensarbeitszeit wählen. Kerngedanke der Vertrauensarbeitszeit sind die eigenverantwortliche Verteilung der individuellen Arbeitszeit durch die Beschäftigten und eine ergebnisorientierte Erledigung der Arbeitsaufgaben. Die Beschäftigten steuern eigenverantwortlich Dauer und Lage ihrer vertraglichen Arbeitszeit unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse innerhalb des Gleitzeitrahmens.

Kernanwesenheitszeiten gelten hier nicht.

Die Vertrauenarbeitszeit kann auf Antrag der Beschäftigten in Abstimmung mit der*dem Vorgesetzten und unter Beteiligung der Personalvertretung vereinbaret werden. Voraussetzungen für dieses Arbeitszeitmodell sind

  • schriftliche Interessenbekundung der bzw. des Beschäftigten   
    und der bzw. des Vorgesetzten
  • qualifizierte Arbeitsplatzbeschreibung (ziel- und ergebnisorientiert)
  • schriftliche Festlegung von Präsenzzeiten an der Hochschule.

Die Voraussetzungen werden durch den Bereich Personal geprüft. Die Genehmigung erfolgt durch die Dienststellenenleitung.

Zum eigenen Überblick und aus arbeitsrechtlichen Gründen müssen Beschäftigte ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich dokumentieren und min. 2 Jahre aufbewahren.

Familienfreundlichkeit

Dieses Modell ermöglicht eine hohe zeitliche Flexibilität für Beschäftigte. Sofern dienstliche Belange berücksichtigt werden und entsprechende Absprachen mit Vorgesetzten und im Team getroffen sind, können Beschäftigte die Zeiten ihrer Anwesenheit selbst steuern und somit auch höchst flexibel auf familiäre Erfordernisse reagieren. Insbesondere in Bereichen, in denen sich ein zeitweilig hohes Arbeitspensum mit einem geringerem Arbeitsvolumen abwechselt, ist Vertrauensarbeitszeit ein hilfreiches Modell. In Kombination mit dem Tele-Heim-Arbeits-Modell wird zusätzlich eine flexible Arbeitsortgestaltung möglich.

Dienstvereinbarung und Formulare

Die Dienstvereinbarung und Formulare zur Vertrauensarbeitszeit finden Sie im Dokumentenarchiv Cumulus im Ordner Personalrat. Dort ist ein Login notwendig!

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Tele-Heim-Arbeit

Zusätzlich zur Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit kann Tele-Heim-Arbeit gewählt werden. Tele-Heim-Arbeit ermöglicht eine örtliche Flexibilität, indem die Arbeit nicht in der Hochschule, sondern zeitweilig an einem Arbeitsort innerhalb der Privatwohnung abgeleistet wird.

Voraussetzungen für Tele-Heim-Arbeit sind:

  • ein begründeter Antrag der bzw. des Beschäftigten und Zustimmung der bzw. des Fachvorgesetzten
  • die Erfüllung persönlicher und räumlicher Voraussetzungen für Tele-Heim-Arbeit
  • die Erfüllung arbeitsorganisatorischer Voraussetzungen
  • die schriftliche Festlegung von Dauer, Zeitumfang und Zeitrahmen.

Zwischen 20% und 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit können in Form von Tele-Heim-Arbeit abgeleistet werden. Die Beschäftigten steuern eigenverantwortlich die Dauer und Lage der vereinbarten Tele-Heim-Arbeitszeitin der Regel innerhalb des Gleitzeitrahmens, jedoch nicht in der Zeit zwischen 21:00 und 06:00 Uhr.

Familienfreundlichkeit

Die örtliche Flexibilität kann für Beschäftigte mit Familienpflichten ein entscheidender Faktor für die Möglichkeit der Vereinbarung von Beruf und Familie sein. So kann z.B. die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger durch das Telearbeitsmodell besser gewährleistet werden. In Kombination mit dem Modell Vertrauensarbeitszeit ermöglicht dies für Beschäftigte eine zeitlich und örtlich flexible Gestaltung ihrer Arbeitszeit.

Dienstvereinbarung und Formulare

Weitere Informationen zur Veraussetzung und Durchführung von Tele-Heim-Arbeit können den Dienstvereinbarung entnommen werden. Die Dienstvereinbarung und Formulare zur Vertrauensarbeitszeit finden Sie im Dokumentenarchiv Cumulus im Ordner Personalrat. Dort ist ein Login notwendig!

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Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit

Die Leitung der Hochschule und der Personalrat haben eine im Jahr 2019 modernisierte Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit unterzeichnet. Aufgenommen wurden weitere Instrumente zur Flexibilisierung des Arbeitszeit. Diese kommen den Bedürfnissen der Dienststelle und der Beschäftigten für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familien noch mehr entgegen.

Die Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit vom 28.01.2019 gilt für alle Beschäftigten der Hochschule. Ausgenommen sind Professo:rinnen, Kanzlerin und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Die Dienstvereinbarung finden Sie im Dokumentenarchiv Cumulus im Ordner Personalrat.
Dort ist ein Login notwendig!

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Die Arbeitszeit wird an der Hochschule im Grundsatz als Gleitarbeitszeit organisiert. Zusätzlich sind alternative und optionale Arbeitszeitmodell wählbar. Informationen dazu erhalten Sie in den nachfolgenden Übersichten.

KomPass

Der KomPass richtet sich an Studierende mit Familien- und Sorgeaufgaben (Kinder, Pflegeverantwortung, Schwangere) sowie an Studierende mit eigenen (chronischen) Erkrankungen sowie mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen.

Besitzende des KomPass können schnell und unkompliziert ihre Situation belegen, um Nachteilsausgleiche und Kompensationsmöglichkeiten, wie z.B. die Verlängerung der Bearbeitungszeiten, oder die bevorzugte Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen zu nutzen.

Der KomPass kann beim Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten in Magdeburg beantragt werden (persönlich oder Postweg).

Ein Informationsvideo zur Nutzung des KomPass sowie die Antragsformulare finden Sie hier: www.hs-magdeburg.de/kompass

Unter den folgenden, aufgeführten Themengebieten, finden Sie Informationen zu aktuellen Nachteilsausgleichen und Kompensationsmöglichkeiten der Hochschule.

Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen

Um ein Studium mit den zumeist umfangreichen Erziehungs- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren, helfen je nach Bedarf die unterschiedlichsten Maßnahmen. In der Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen wurden solche Maßnahmen zusammengestellt, die an der Hochschule bereits häufiger zum Einsatz kommen.
So zum Beispiel:

  • die Möglichkeit zur Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Haus- und Seminararbeiten,
  • die Verschiebung von Prüfungsterminen
  • Absprachen zum Erbringen einer Prüfungsleistung in einer anderen Form oder
  • Alternativregelungen für Vollzeitpraktika oder Auslandsaufenthalte.

Die Ordnung soll Studierenden und Lehrenden eine Orientierung bieten, welche Kompensationsleistungen hilfreich und möglich sind. Sie schafft außerdem eine offizielle Grundlage für eine gängige Praxis an der Hochschule.

Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen

Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungen

Studierende in besonderen Lebenslagen haben die Möglichkeit der bevorzugten Wahl von Lehrveranstaltungen. Hierzu ist es erforderlich die entsprechenden Nachweise (z.B. per KomPass) vorzulegen. Auch Studierende, die andere pflegen, können dann ihrer Situation entsprechend den Stundenplan gestalten. Bitte informieren Sie sich über fachbereichsspezifische Fristen und das konkrete Vorgehen im Dekanat Ihres Fachbereichs!

Die bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungen soll darüber hinaus ein Instrument sein, um bereits entstandenen Verzögerungen im Studienverlauf (durch Unterbrechungen, Ausfälle, Schutzfristen) entgegen zu wirken oder bei einem absehbaren Ausfall (z.B. Einhaltung von Mutterschutzfristen) Verzögerungen möglichst vorzubeugen.

Individuelles Teilzeitstudium

Seit dem WiSe 2013/2014 ist in allen Studiengängen der Hochschule ein Antrag auf Teilzeitstudium möglich. Für alle, denen ein Studium in Vollzeit vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, kann das Studium auf Antrag in Teilzeit absolviert werden. So können z.B. Berufstätigkeit bzw. Nebenjob und Studium besser vereinbart werden. Aber auch die Betreuung eines Kindes oder die Pflege anderer Personen sowie eine eigene (chronische) Erkrankung oder eine körperliche und/oder psychische Beeinträchtigung können wichtige Gründe sein, die ein Studium in Teilzeit notwendig machen. Das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, ist i.d.R. vom Teilzeitstudium ausgeschlossen. Bitte suchen Sie zur Planung des Teilzeitstudiums auch das Gespräch mit der Studiengangfachberatung bzw. der Studiengangleitung.

Durch ein Teilzeitstudium erfolgt offiziell die Verlängerung der Regelstudienzeit, so dass für Teilzeitstudierende keine Nachteile z.B. im Hinblick auf Langzeitstudiengebühren entstehen. Es besteht jedoch derzeit kein BAföG-Anspruch. Bitte informieren Sie sich ggf. beim BAföG-Amt, oder nutzen Sie alternativ die Möglichkeit der Erstellung individueller Studienpläne.

Rahmenordnung zum individuellen Teilzeitstudium

Antrag auf individuelles Teilzeitstudium

Urlaubssemester

Die Immatrikulationsordnung regelt die Möglichkeiten der Beurlaubung während des Studiums. Während der Schwangerschaft oder zur Inanspruchnahme der Elternzeit nach der Geburt des Kindes können ein oder mehrere Urlaubssemester beantragt werden.

Antrag auf Beurlaubung

Langzeitstudiengebühren

Bei Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester werden in der Regel Gebühren in Höhe von 500,-€/ Semester erhoben. Studierende, die nachweislich während des Studiums familiäre Verpflichtungen übernehmen (Pflege, Erziehung des Kindes), können die Zahlung von Langzeitstudiengebühren auf Antrag bis zur Erreichung der doppelten Regelstudienzeit hinausschieben. In Einzelfällen können die Langzeitgebühren vollständig erlassen werden.

Antrag auf Hinausschieben und Erlass der Langzeitstudiengebühr

Informationen zur Erhebung der Langzeitstudiengebühr

Kontakt

Teamleitung Chancengleichheit

N.N.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Familie und Soziales haben, melden Sie sich gern per E-Mail: chancengleichheit@h2.de

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