- Home
- Hochschule
- Beratung und Services
- Anträge, Formulare, Vorlagen
- Beratung und Orientierung
- Beschwerde- und Ideenmanagement
- Bewerbung und Immatrikulation
- Bibliotheksdienste
- Servicebereich Chancengleichheit
- Familie und Soziales
- Finanzierung und Stipendien
- Gesundheitsportal
- Gründer- und Transferförderung
- Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
- Studieren mit Beeinträchtigung
- Studium organisieren
- Mosaik h² - Netzwerk für Diskriminierungsschutz
- VISTA-WIN Projekt
- Studieren mit Beeinträchtigung
- Studium und Studienalltag
Studium und Studienalltag
Vor dem Studium
Allgemeine Information zur Bewerbung
Für ein grundständiges Bachelorstudium kannst du dich schnell und unkompliziert über das Online-Bewerberportal bewerben.
Neben dem Anschreiben an die Hochschule, welches dir nach der Eingabe deiner Daten zur Verfügung steht, sind folgende Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule einzureichen (postalisch oder persönlich):
- Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung,
- lückenloser Lebenslauf
- ggf. studiengangspezifische Unterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Hochschule Magdeburg-Stendal (Standort beachten!) einzureichen. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht zulässig.
Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Antragsfristen für Studieninteressierte findest du auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag kannst du die sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallquote nach § 10 HVVO LSA zum Studium beantragen. Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Es gibt kein gesondertes Formular, du stellst im Rahmen deiner Bewerbung einen Sonderantrag/Härtefallantrag und fügst die entsprechenden Unterlagen deiner Bewerbung bei. Eine ausführliche Begründung und entsprechende Nachweise sind beizulegen. Die Rangfolge nach Härtegesichtspunkten wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Weitere Informationen dazu findest du in der Handreichung der Hochschule.
Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich kannst du eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn du z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hattest und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen kannst, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Auch dafür ist ein Schulgutachten notwendig. Weiterführende Information zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung findest du auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.
Weitere Informationen dazu findest du in der Handreichung der Hochschule oder hier.
Während des Studiums
Nachteilsausgleiche
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, experimentelle Arbeiten, Abschlussarbeiten, etc.) ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder Frist abzulegen, haben die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu beantragen.
In der Ordnung zur Kompensation besonderer Belastungen sind mögliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich aufgeführt. Sie soll eine Orientierung geben und stellt keine verbindliche Vorgabe für Nachteilsausgleiche dar.
Die Beantragung der Maßnahmen erfolgt schriftlich durch die Studierenden beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Als Nachweis gilt der "KomPass". Weitere Informationen zum KomPass findest du hier.
Es ist im Einzellfall zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um den Nachteil auszugleichen. Lasse dich daher bitte bei der/dem Behindertenbeauftragten der Hochschule beraten.
Finanzielle Unterstützung
Verlängert sich das Studium aufgrund einer Behinderung oder Krankheit über die Förderungshöchstdauer hinaus, kann eine weitere Förderung gewährt werden.
Wenn du BAföG empfängst, lass dich bitte beim BAföG-Amt individuell beraten.
Vom überörtlichen Träger für Sozialhilfe können Studierende mit Handicap - neben der regulären Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen - unter anderem auch Hilfe zur Ausbildung erhalten. Beispiele sind Büchergeld, Vorlesekosten oder Fahrtkosten.
Hilfreiche Leitfäden und Handbücher
Leitfaden für chronisch kranke und behinderte Studierende der HS Magdeburg-Stendal
Die Handreichung verschafft einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Studieninteressierte und Studierende an der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Handbuch "Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks
Das Handbuch der IBS informiert Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Booklet "Beeinträchtigt studieren... so geht's"
Das Booklet informiert Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen auf 18 kurzen Seiten über ihre Rechte sowie über die Angebote zu ihrer Beratung und Unterstützung
Behindertenbeauftragte des Senats
Prof. Dr. Thomas Harborth LL.M., MBA
Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit
Tel.: (0391) 886 49 35
E-Mail: thomas.harborth@h2.de
Besucheradresse: Haus 7, Raum 1.18
Sprechzeiten: Dienstag 11:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung (bitte per Email vereinbaren)