- Home
- Hochschule
- Einrichtungen
- Alumni / Fundraising
- Archiv
- Bibliothek
- Büro für Regionalkontakte
- Career Center
- Controlling
- Facility Management
- Finanzen
- Hochschulkommunikation
- IT und Medientechnik (ITM)
- Personal
- Pressesprecher
- Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung
- Recht
- Sport- und Gesundheitszentrum
- Studium und Internationales
- Technologie- und Wissenstransferzentrum
- Zentrum für Weiterbildung (ZfW)
- Recht
- Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das in Kraft treten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 wurde der Schutz von Hinweisgebenden (sog. Whistleblowern) gestärkt. Hierdurch sollen Anreize geschafft werden, Rechts- und Regelverstöße aufzudecken und eine stärkere Transparenz zu schaffen.
Auch für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule wurde zu diesem Zweck eine interne Meldestelle eingerichtet: whistleblower@h2.de
Sollten Sie entsprechende Verstöße in der Hochschule Magdeburg-Stendal feststellen, können Sie dies über die Kontaktdaten rechts mitteilen.
FAQ
1. Was kann gemeldet werden?
2. Wer kann Hinweise geben?
3. Was ist das Ziel des Hinweises?
4. Wie werde ich als Hinweisgebende/r geschützt?
An wen kann ich mich wenden?
Selbstverständlich können Sie frei entscheiden, welchen Weg Sie für Ihr Anliegen wählen wollen:
a) Mitteilung an die/den Dienstvorgesetzten
b) Telefonisch an die interne Meldestelle: 0391 / 886 47 82
c) per Mail an die interne Meldestelle: whistleblower@h2.de
d) postalisch:
Hochschule Magdeburg-Stendal
Meldestelle Hinweisgeber
Breitscheidstraße 2
39114 Magdeburg
e) externe Meldestellen