Anpassung der Mahngebühren

Analog zur Verfahrensweise an anderen Hochschulen in Sachsen-Anhalt werden ab dem 01. Januar 2018 die Mahngebühren* wie folgt berechnet:

 

1. Mahnung2,00 Euro / pro Titel
2. Mahnung5,00 Euro / pro Titel(zuzüglich 2,00 Euro aus der 1. Mahnung)
3. Mahnung10,00 Euro / pro Titel(zuzüglich 2,00 Euro und 5,00 Euro aus den vorausgegangenen Mahnungen; Endsumme von 1. bis 3. Mahnung für eine Einheit beträgt 17,00 Euro)

 

*basierend auf der am 27.05.2012 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des LSA erlassenen Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Hochschulbibliotheken

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