Anpassung der Mahngebühren
Analog zur Verfahrensweise an anderen Hochschulen in Sachsen-Anhalt werden ab dem 01. Januar 2018 die Mahngebühren* wie folgt berechnet:
1. Mahnung | 2,00 Euro / pro Titel | |
2. Mahnung | 5,00 Euro / pro Titel | (zuzüglich 2,00 Euro aus der 1. Mahnung) |
3. Mahnung | 10,00 Euro / pro Titel | (zuzüglich 2,00 Euro und 5,00 Euro aus den vorausgegangenen Mahnungen; Endsumme von 1. bis 3. Mahnung für eine Einheit beträgt 17,00 Euro) |
*basierend auf der am 27.05.2012 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des LSA erlassenen Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Hochschulbibliotheken