Neues Urheberrechtsgesetz ab 1. März 2018 in Kraft
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Ab dem 1. März 2018 gilt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) und regelt den Umgang mit publiziertem Wissen in Wissenschaft und Ausbildung.
Die dazu veröffentlichte Pressemitteilung des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft finden Sie hier verlinkt.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie weitere Informationen.
Hier das Wichtigste zusammengefasst bei irights.info.