Der Hochschulsport stellt auf SEPA um!

Was bedeutet SEPA?

Die SEPA ist zunächst einmal ein "einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum". Mit dem "Single Euro Payments Area – Framework" ("SEPA-Regelwerk") wurde ein einheitliches Verfahren zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen geschaffen. Durch die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens im Jahr 2009 wurde das SEPA-Verfahren vervollständigt.

Wo gilt SEPA?

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten. Zu diesen zählen:

  • EU-Mitgliedstaaten:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern
  • EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum):
    Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Weitere Staaten und europäische Überseegebiete:
    Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon

Auch für die Teilnahme am Hochschulsport bedingt das einige Veränderungen!

Was bleibt gleich?

Alle Registrierungen, welche bis zum 30.07.2014 erfolgen, behalten ihre Gültigkeit für das Sportangebot der gesamten vorlesungsfreien Zeit (bis 30.09.2014). Sowohl vor als auch nach der Umstellung kann jeder "seinen Sport" in gewohnter Weise weiter betreiben.

Was ändert sich?

Jeder, der sich ab dem 01.08.2014 für die vorlesungsfreie Zeit bzw. ab dem 30.09.2014 für das Wintersemester einschreiben möchte, muss sich beim Sportzentrum einen komplett neuen Account erstellen. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt werden alle bisherigen Accounts gelöscht. Die Identifizierung erfolgt dann mit dem jeweiligen Universitäts- bzw. Hochschulzugang (Mailadresse/Passwort).

Teilnahmeerklärungen am Lastschrifteinzugsverfahren

Mit der Neuerstellung und der darin enthaltenen Angabe von BIC und IBAN müssen dann ebenfalls neue Teilnahmeerklärungen am Lastschrifteinzugsverfahren ausgedruckt und unterschrieben abgegeben werden. Zur Abbuchung der anfallenden Gebühren erhält jeder Teilnehmer vom SPOZ ein sogenanntes Mandat mit zugehöriger Mandatsnummer.

Welche Vorteile ergeben sich?

Der Lastschrifteinzug kann europaweit erfolgen. D.h. internationale Studierende aus den oben genannten Staaten benötigen kein deutsches Konto mehr.


Wir bedanken uns für Euer und Ihr Verständnis!

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