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Gasthörerschaft
An der Hochschule Magdeburg-Stendal besteht die Möglichkeit in Form einer Gasthörerschaft an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Gasthörerschaft.
Wie werde ich Gasthörerin oder Gasthörer an der Hochschule Magdeburg-Stendal?
Welche Lehrveranstaltungen kann ich als Gasthörerin oder Gasthörer besuchen?
Die Zulassung für eine Gasthörerschaft erfolgt im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität und ist von der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft sowie der Dekanin oder des Dekans des betreffenden Fachbereichs abhängig. In der Regel besteht in zulassungsbeschränkten Studiengängen keine Möglichkeit für eine Gasthörerschaft.
Wird für eine Gasthörerschaft eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) benötigt?
Kann ich als Gasthörerin oder Gasthörer Prüfungsleistungen ablegen?
Gasthörerinnen und Gasthörer dürfen in der Regel keine Prüfungsleistungen ablegen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Jedoch können an anderen Hochschulen immatrikulierte Studierende und Frühstudierende (hochbegabte Schülerinnen und Schüler) im Rahmen einer Gasthörerschaft auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Dekanats Prüfungen ablegen, sofern es die Ausbildungskapazitäten zulassen. Erworbene Leistungen von Frühstudierenden können bei einem späteren Studium an der Hochschule anerkannt werden.
Wie viele Lehrveranstaltungen kann man besuchen?
Kontakt
Immatrikulationsamt
Irina Finzelberg
Tel.: (0391) 886 41 16
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: irina.finzelberg@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 0.02