Individuelles Teilzeitstudium

Die Hochschule Magdeburg-Stendal eröffnet Studierenden unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium zu absolvieren, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen zu absolvieren ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den Studien- und Vorlesungsbetrieb des Vollzeitstudiums. Mit dem Teilzeitstudium wird somit eine Verlängerung der Regelstudienzeit bewirkt.

Ein individuelles Teilzeitstudium kann beantragen, wer nachweist, dass er oder sie

  • wegen Berufstätigkeit (Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit) oder
  • wegen der Erziehung eines Kindes (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) oder
  • wegen der Pflege/Betreuung von Angehörigen oder anderer nahestehender Personen oder
  • aus einem anderen wichtigen Grund, insbesondere eigener schwerer Erkrankung, Behinderung, erheblichem gesellschaftlichen Engagement oder Leistungssport

nicht in der Lage ist ein Vollzeitstudium zu absolvieren.

Die Beantragung hat vor Beginn des jeweiligen Semesters für das gewünschte oder die gewünschten Semester (maximal 2) zu erfolgen. Wiederholungsanträge sind möglich. Der Antrag für die Inanspruchnahme eines individuellen Teilzeitstudiums ist frist- und formgerecht unter Verwendung des Antragsformulars der Hochschule Magdeburg-Stendal mit den dazu erforderlichen Unterlagen beim Immatrikulationsamt (Servicebereich für Studium und Internationales) zu stellen.

Antrag auf Individuelles Teilzeitstudium

Nach positivem Entscheid kann in Abstimmung mit der Studiengangsleitung ein individueller Studienplan erstellt werden.

Während eines beurlaubten Semesters kann kein Teilzeitstudium genehmigt werden. Falls dennoch ein Teilzeitstudium in einem beurlaubten Semester gewünscht wird, muss die Beurlaubung mit einem formlosen schriftlichen Antrag zurückgezogen werden. Diesen Antrag reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Teilzeitstudium ein.

Das individuelle Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig. Bitte setzen Sie sich mit dem BAföG-Amt in Verbindung.

Das Fachsemester, in dem die Bachelor- oder die Master-Arbeit angefertigt wird, ist für gewöhnlich von der Gewährung eines individuellen Teilzeitstudiums ausgeschlossen.

Sofern im betreffenden Studiengang eine automatische Prüfungsanmeldung erfolgt, müssen Teilzeitstudierende für Prüfungsleistungen, die im jeweiligen Fachsemester noch nicht abgelegt werden sollen, bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ihren Rücktritt über den Online-Studierendenservice (Prüfungsabmeldung) erklären. Erfolgt kein Rücktritt und wird die entsprechende Prüfungsleistung nicht abgelegt, gilt diese als abgelegt und "nicht bestanden". Im Falle des Rücktritts muss die Anmeldung zu einem späteren Prüfungstermin von dem oder der Studierenden erneut über den Online-Studierendenservice (Prüfungsanmeldung) erfolgen.

 

 

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