Stendaler Kindheits-Studiengänge profitieren von neuer Regelung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der staatlichen Anerkennung den deutschlandweiten Trend zur Professionalisierung und Akademisierung der Tätigkeitsfelder im Kindheitsbereich.

Die Verordnung zur Verfahrensweise ist am 16.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt erschienen. Neben Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit am Standort Magdeburg können nun auch die Absolventen der Studiengänge, die in Stendal angeboten werden, die staatliche Anerkennung beantragen:

  • Angewandte Kindheitswissenschaften
  • Kindheitspädagogik - Praxis, Leitung, Forschung
  • Leitung von Kindertageseinrichtungen - Kindheitspädagogik.

Den Antrag finden sie unter Studienorganisatorisches - Anträge und Formulare. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.

Kontakt

Dekanatssekretariat
Heike Müller

Tel.: (03931) 2187 48 11
E-Mail: dekanat.ahw(at)h2.de

Andrea Michaelis

Tel.: (03931) 2187 4840
E-Mail: dekanat.ahw(at)h2.de

Besucheradresse: Haus 2, Raum 2.22

Kontakt und Anfahrt

Infopoint Stendal

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