Stendaler Kindheits-Studiengänge profitieren von neuer Regelung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der staatlichen Anerkennung den deutschlandweiten Trend zur Professionalisierung und Akademisierung der Tätigkeitsfelder im Kindheitsbereich.
Die Verordnung zur Verfahrensweise ist am 16.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt erschienen. Neben Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit am Standort Magdeburg können nun auch die Absolventen der Studiengänge, die in Stendal angeboten werden, die staatliche Anerkennung beantragen:
- Angewandte Kindheitswissenschaften
- Kindheitspädagogik - Praxis, Leitung, Forschung
- Leitung von Kindertageseinrichtungen - Kindheitspädagogik.
Den Antrag finden sie unter Studienorganisatorisches - Anträge und Formulare. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.