Informationen zu forschungsethischen Fragen für Studierende

Empirische Abschlussarbeiten von Studierenden werfen immer wieder forschungsethische Fragen auf.  Forschungsethik bezieht sich auf die Grundsätze, Normen und Werte, die bei der Durchführung von wissenschaftlicher Forschung beachtet werden sollten. Sie beinhaltet Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass Forschung fair, verantwortungsbewusst, transparent und dem Wohl der beteiligten Individuen sowie der Gesellschaft insgesamt verpflichtet ist.

Auf dieser Seite wird der Umgang mit solchen Fragen am Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit, Medien erläutert.

1. Fast Tracking-Verfahren

Mit Hilfe eines Fragenkatalogs für die Selbstbeurteilung von Studien hinsichtlich ihrer forschungsethischen Umsetzbarkeit können Studierende eine erste Einschätzung zur Relevanz forschungsethischer Fragen in ihrer Abschlussarbeit erhalten.

Fast Track Dokument

2. Besprechung mit Betreuungspersonen

Sollten Fragen auftauchen und/oder Frage aus dem Dokument mit 'Ja' oder 'Weiß nicht' beantwortet worden sein, so empfiehlt es sich, die in dem Fragenkatalog/Fast-Tracking-Verfahren aufgelisteten forschungsethischen Aspekte mit den Erst-/Zweitbetreuenden zu besprechen.

3. Weiterführende Informationen

Sollten Fragen unklar bleiben, so finden Sie weiterführende Informationen, Dokumente und Hilfestellungen in einem eigens für forschungsethische Fragen eingerichteten Moodle-Kurs. Dort finden Sie u.a.:

  • Hinweise auf Selbstlernmaterialie zum Thema Forschungsethik
  • Links zu den Ethikrichtlinien verschiedener Einrichtungen
  • Hinweise zum Datenschutz
  • Beispiele für Einwilligungserklärungen für Interviews

Moodle-Kurs

Hinweise und Unterstützungsmöglichkeiten finden sich auch bei Q | Port, einem Angebot der h2, das qualitatives Forschen von Studierenden unterstützt.

Q | Port

Zur Verwendung von KI

Die Nutzung generativer KI durch Studierende wirft umfangreiche forschungsethische Fragen auf. Vor dem Hintergrund, dass das deutsche Urheberrecht ausschließlich natürliche Personen als Urheber anerkennt, ist es essenziell, dass diese Nutzung entsprechend der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis transparent gemacht wird. Es muss aktiv vermieden werden, geistiges Eigentum zu verletzen oder Plagiate zu erstellen. Darüber hinaus stellen Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre große Herausforderungen dar, da die Verwendung von KI oft die Sammlung und Analyse persönlicher Daten erfordert, ohne dass vollumfängliche Informationen über den Umfang und den Einsatz dieser vorliegen. Weiterhin können KI-Systeme vorhandene Verzerrungen in den Trainingsdaten (Biases) widerspiegeln oder verstärken, was systematische Benachteiligungen bestimmter Gruppen nach sich ziehen kann.

Weiterführende Links:
Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG (2023): https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/geschaeftsstelle/publikationen/stellungnahmen_papiere/2023/230921_stellungnahme_praesidium_ki_ai.pdf

ChatGPT und andere Computermodelle zur Sprachverarbeitung – Grundlagen, Anwendungs- potenziale und mögliche Auswirkungen (2023): https://www.bundestag.de/resource/blob/944148/30b0896f6e49908155fcd01d77f57922/20-18-109-Hintergrundpapier-data.pdf

Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung (2023): hss-opus.ub.ruhr-uni-bochum.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/9734


4. Kontakt am Fachbereich

Bei weiter bestehenden Unklarheiten oder auch mit Hinweisen zum Thema Forschungsethik wenden Sie sich an die Ansprechpartnerin für Forschungsethik am Fachbereich, Dr. Lina Brink.

 

 

 

Weitere Informationen

Informationen von Fachgesellschaften

Wichtige Informationen zur Forschungsethik finden sich u.a. auf den Webseiten der Fachgesellschaften (wie Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Deutsche Gesellschaft für Evaluation) und Wissenschaftsinstitutionen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten):

Datenschutz generell

Grundlegend für eine rechtskonforme Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (Artikel 5 DSGVO) sind folgende Prinzipien:

  • Prinzip "Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"
  • Prinzip "Zweckbindung"
  • Prinzip "Datenminimierung"
  • Prinzip "Richtigkeit"
  • Prinzip "Speicherbegrenzung"
  • Prinzip "Integrität und Vertraulichkeit"
  • Prinzip "Rechenschaftspflicht"

Gemäß Datenschutz muss die Einwilligungserklärung für den Betroffenen eindeutig als solche identifiziert werden können. Schon aus der Formulierung muss hervorgehen, dass die Person aktiv mit der Zustimmung in die Datenerhebung und -verarbeitung einwilligt.

Formulierungsbeispiele für eine datenschutzkonforme "informierte Einwilligung" finden sie hier:

Zusatz: Werden bei Untersuchungen besonders sensible Daten erhoben, darf nur mit erhöhtem Datenschutz Forschung betrieben werden. Hier muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden. Diese dient einer strukturierten Risikoanalyse. Zu besonders sensiblen Daten zählen nach Art. 35 DSGVO:

  • Angaben zur Gesundheit und zum Sexualleben
  • Ethnische Herkunft
  • politische Ansichten
  • philosophische und religiöse Überzeugung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit

Ausführliche Informationen dazu finden sich hier:

 

Datenschutzkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal

Link zum Datenschutzkonzept

 

 

 

Kontakt

Koordination Forschung und Transfer

Dr. Lina Brink

Tel.: (0391) 886 45 28
Fax: (0391) 886 42 93
E-Mail: lina.brink@h2.de

Besucheradresse: Haus 1, Raum 0.39.1

weitere Informationen

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