Prüfungsausschuss LCO: Prüfungstermine im Studiengang IFKÜ

  • Die semesterbegleitenden Prüfungen für das Wintersemester 2024/25 finden aus organisatorischen Gründen ab dem 28.01.2025 statt.
  • Sämtliche Wiederholungsprüfungen für das 4. Fachsemester IFKÜ werden im Rahmen dieses auslaufenden Studiengangs im WS 24/25 letztmalig angeboten.

Aktuelle Änderungen im Prüfungsmanagement:

  • Studierende, die aus verschiedensten Gründen,  z.B. Krankheit, Wechsel des Studiengangs, ihre Prüfungen abweichend vom normalen Studienverlauf absolvieren, müssen sich die Ergebnisse der Teilmodulprüfungen auf einem gesonderten Formular von der jeweiligen Lehrkraft bescheinigen lassen.
    Wenn alle Bescheinigungen für ein bestimmtes Modul vorliegen, werden diese der jeweils verantwortlichen Lehrkraft vorgelegt, damit die Modulnote errechnet und dem Prüfungsamt mitgeteilt werden kann:

 Zuständigkeiten

Mitglieder im Prüfungsausschuss

Vorsitzende

Stellvertretende Vorsitzende

Gruppe der Professorinnen und Professoren

Wissenschaftliche Mitarbeiter/ LfbA

Studierende

  • Theresa Heinemann-Much

Kann ich in den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation und Übersetzen wechseln?

Nein. Der Studiengang Internationale Fachkommunikation und Übersetzen läuft aus. Bewerbungen auch für höhere Fachsemester sind nicht möglich.

Wann kann ich in den Bachelor-Studiengang Language and Communication in Organizations wechseln?

Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind bis zum 15.09. möglich.

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?

Anträge an den Prüfungsausschuss bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Folgende Angaben sind dabei unbedingt erforderlich: vollständige Angaben zur Person (Name, Vorname, Matrikel-Nr., Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), präzise Angaben zum Studiengang, zur Studien- und Prüfungsordnung, zum absolvierten Fachsemester. 
Adressieren Sie Ihren Antrag bitte an den Prüfungsausschuss LCO. Sie können den Antrag auf dem Postweg zuschicken oder im Info-Büro abgeben. 
Formulieren Sie dabei detailliert, was Sie beantragen. Fügen Sie bitte Ihrem Antrag die für die Bearbeitung erforderlichen Nachweise bei, auf jeden Fall Ihre offizielle Notenübersicht als pdf-Datei. 
Für einige Anträge stehen Formulare im Downloadbereich zur Verfügung.

Muss ich mich für meine Prüfungen anmelden?

Die Anmeldung für die im Regelstudien- und Prüfungsplan ausgewiesenen Prüfungsleistungen des aktuellen Fachsemesters erfolgt automatisch. Möchten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, müssen Sie sich rechtzeitig (bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin) beim Prüfungsamt abmelden.
Für alle Prüfungen, die Sie außerhalb des Regelstudien- und Prüfungsplanes durchführen (z.B. im Falle einer früheren Nichtteilnahme an der vorhergehenden Prüfung) müssen Sie sich selbst fristgerecht online anmelden.
Für jede Prüfungsperiode gibt es festgelegte Anmeldezeiträume, die rechtzeitig veröffentlicht werden und einzuhalten sind.

In welcher Sprache kann ich meine Bachelor-Arbeit schreiben?

Sie können Ihre BA-Arbeit in deutscher Sprache verfassen sowie in den Sprachen, die Sie studieren.

Wann finden die Wiederholungsprüfungen statt?

Bei Nichtbestehen der Erstprüfung haben Sie die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Prüfungstermine; Sondertermine können bei einem Versäumnis nicht angeboten werden. Aus personellen Gründen und bedingt durch das Auslaufen des Studiengangs IFKÜ müssen Sie diese Termine im WS 24/25 wahrnehmen. Im SoSe 2025 werden zahlreiche Prüfungen nicht mehr angeboten.
Achten Sie bitte auch darauf, sich manuell im System und zusätzlich bei den jeweiligen Lehrkräften für die Prüfungen anzumelden. Die diesbezügliche maximale Frist richtet sich nach der Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung. – Sollten Sie die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, können Sie in begründeten Ausnahmefällen beim Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsprüfung beantragen (s.u.).

Was passiert, wenn ich die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden habe?

Das Nichtbestehen einer ersten Wiederholungsprüfung führt i.d.R. zur Exmatrikulation. In begründeten Ausnahmefällen und bei Vorhandensein entsprechender Erfolgsaussichten kann eine zweite Wiederholungsprüfung genehmigt werden. Diese müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss mit einer Begründung beantragen und die Prüfung dann spätestens in der nächsten regulären Prüfungsperiode absolvieren. Eine Genehmigung der zweiten Wiederholungsprüfung ersetzt nicht die fristgerechte Prüfungsanmeldung. Ein Rücktritt ist nicht möglich. Im gesamten Studium ist die Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen im Studiengang LCO auf maximal zwei begrenzt. Werden die Fristen für die erste oder zweite Wiederholungsprüfung überschritten, gelten die Prüfungen als nicht bestanden. Bitte beachten Sie für weitere Details unbedingt die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung.

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