BWL direkt - Aktuelle Information zu Auslands-Pflichtpraktika im Wintersemester 2020/21
Aufgrund der weiterhin unsicheren Corona-Entwicklung weltweit dürfen Auslands-Pflichtpraktika auch im WS 2020/21 in ein Inlandspraktikum mit Auslandsbezug (oder mit Ersatzleistung für fehlenden Auslandsbezug) umgewandelt werden. Auch Home-Office wird, sofern vom Betrieb angeordnet, weiterhin anerkannt.
Hochschul-, Praxis- oder Hilfs-Projekte dürfen ebenfalls, aber nur mit vorheriger Zustimmung des Prüfungsausschusses, anerkannt werden. Weitere Informationen bei Frau Mattke (International Office) oder bei Frau Dr. von Velsen-Zerweck (Praktikumsbeauftragte FB Wirtschaft).