Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online hier beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen. Das Studentenwerk Magdeburg ist zuständig für die Antragsbearbeitung der Studierenden, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Hochschule Harz sowie der Theologischen Hochschule Friedensau immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.
Antragsvoraussetzung ist es außerdem, dass die Notlage nachweislich durch die Corona-Pandemie eingetreten ist. Der Antrag kann nur einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Sollte die pandemiebedingte Notlage über den Juni hinaus weiterbestehen, kann jeweils ein weiterer Antrag für Juli und/oder August gestellt werden.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Online-Antrag kann unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden.
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online beantragt werden. Aus technischen Gründen können wir die Anträge aber erst ab 25. Juni 2020 bearbeiten, prüfen, und Auszahlungen veranlassen. Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie bis dann von Nachfragen ab bei uns ab, danke!
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQs für Studierende
Alle weiteren Informationen findest du auf den Webseiten des Studierendenwerks Magdeburg.
Kontakt für weitere Fragen:
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de