Beamte/ Professoren/ Vertretungsprofessoren
Kontakt zur Bezügestelle
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsabrechnung oder Sozialversicherungsangelegenheiten?
Die zuständigen Sachbearbeiter der Bezügestelle finden Sie hier.
Für Beamte ist das Sachgebiet Besoldung zuständig, für nicht verbeamtete Professoren und Vertretungsprofessoren sind die Sachbearbeiter für Tarifbeschäftigte zuständig.
Ruhestand
Für Beamte gilt gemäß § 39 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt eine Altersgrenze von 67 Jahren für die Jahrgänge ab 1964.
Für Beamte der Jahrgänge 1954 bis 1963 gilt eine gestaffelte Altersgrenze in folgender Form:
Geburtsjahr | Anhebung um Monate |
---|---|
1954 | 2 |
1955 | 4 |
1956 | 6 |
1957 | 8 |
1958 | 10 |
1959 | 12 |
1960 | 14 |
1961 | 16 |
1962 | 18 |
1963 | 21 |
Für verbeamtete Professoren gilt grundsätzlich immer der Eintritt in den Ruhestand zum Semesterende.
Neben der regelmäßigen Altersgrenze von 67 Jahren können verbeamtete Professoren ihren Eintritt in den Ruhestand um jeweils ein Jahr, maximal 3 Jahre hinausschieben. Dafür ist ein entsprechender Antrag über den Fachbereichsrat an die Hochschulleitung zu stellen.
Beamte können darüber hinaus ab 63 Jahren auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Pensionsansprüche werden dabei entsprechend gekürzt.
Nähere Informationen zur Höhe Ihrer Pension sowie zur Möglichkeit der Berechnung Ihrer zukünftigen Ruhegehaltsansprüche erhalten Sie bei der Bezügestelle im Sachgebiet Versorgung.
Zielvereinbarung
Endet die Laufzeit Ihrer Zielvereinbarung?
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Dekanin/ Ihrem Dekan in Verbindung, um Ihre aktuelle Zielvereinbarung zu evaluieren sowie eine neue Zielvereinbarung zu erstellen. Darüber hinaus können Sie einen Antrag an das Rektorat zur Zahlung von Zulagen stellen.
Sobald Sie über die inhaltlichen Schwerpunkte mit der Dekanin/ dem Dekan verhandelt haben, kontaktieren Sie das Rektorat, um einen Termin mit der Rektorin zur Verhandlung über die neue Zielvereinbarung zu machen.
Die Hochschulleitung beschließt über die Ergebnisse und Ihnen wird im Anschluss ein Zielvereinbarungsangebot übersandt. Sofern Sie dieses Angebot annehmen, kann Ihnen eine neue Zielvereinbarung ausgehändigt werden.
Elternzeit
Beamte haben Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn entsprechend zu beantragen. Das dazugehörige Formular für Professoren finden Sie hier.
Während der Elternzeit sind Sie beurlaubt und erhalten keine Vergütung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle (Landkreis des Wohnortes) über die Möglichkeit und Höhe der Beantragung von Elterngeld.
Trennungsgeld
Vertretungsprofessoren haben Anspruch auf Trennungsgeld. Um Trennungsgeld zu beziehen, ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Rektorin zu stellen. Trennungsgeld wird semesterweise gewährt. Nach Bestätigung der Rektorin über die Gewährung von Trennungsgeld setzen Sie sich bitte mit der Trennungsgeldstelle in Verbindung, um Ihre Kosten entsprechend erstatten lassen zu können.
Beamte, Professoren, Eingruppierung und Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen
Jessica Lüdtke
(Vertretung der Dezernentin)
Tel.: (0391) 886 41 34
Fax: (0391) 886 47 31
E-Mail: jessica.luedtke@hs-magdeburg.de
Besucheradresse: Haus 4, Raum 2.06