Beamte/ Professoren/ Vertretungsprofessoren

Kontakt zur Bezügestelle

Haben Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsabrechnung oder Sozialversicherungsangelegenheiten?

Die zuständigen Sachbearbeiter der Bezügestelle finden Sie hier.

Für Beamte ist das Sachgebiet Besoldung zuständig, für nicht verbeamtete Professoren und Vertretungsprofessoren sind die Sachbearbeiter für Tarifbeschäftigte zuständig.

Ruhestand

Für Beamte gilt gemäß § 39 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt eine Altersgrenze von 67 Jahren für die Jahrgänge ab 1964.

Für Beamte der Jahrgänge 1954 bis 1963 gilt eine gestaffelte Altersgrenze in folgender Form:

 

GeburtsjahrAnhebung um Monate
19542
19554
19566
19578
195810
195912
196014
196116
196218
196321

 

Für verbeamtete Professoren gilt grundsätzlich immer der Eintritt in den Ruhestand zum Semesterende.

Neben der regelmäßigen Altersgrenze von 67 Jahren können verbeamtete Professoren ihren Eintritt in den Ruhestand um jeweils ein Jahr, maximal 3 Jahre hinausschieben. Dafür ist ein entsprechender Antrag über den Fachbereichsrat an die Hochschulleitung zu stellen.

Beamte können darüber hinaus ab 63 Jahren auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Pensionsansprüche werden dabei entsprechend gekürzt.

Nähere Informationen zur Höhe Ihrer Pension sowie zur Möglichkeit der Berechnung Ihrer zukünftigen Ruhegehaltsansprüche erhalten Sie bei der Bezügestelle im Sachgebiet Versorgung.

Zielvereinbarung

Endet die Laufzeit Ihrer Zielvereinbarung?

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Dekanin/ Ihrem Dekan in Verbindung, um Ihre aktuelle Zielvereinbarung zu evaluieren sowie eine neue Zielvereinbarung zu erstellen. Darüber hinaus können Sie einen Antrag an das Rektorat zur Zahlung von Zulagen stellen.

Sobald Sie über die inhaltlichen Schwerpunkte mit der Dekanin/ dem Dekan verhandelt haben, kontaktieren Sie das Rektorat, um einen Termin mit der Rektorin zur Verhandlung über die neue Zielvereinbarung zu machen.

Die Hochschulleitung beschließt über die Ergebnisse und Ihnen wird im Anschluss ein Zielvereinbarungsangebot übersandt. Sofern Sie dieses Angebot annehmen, kann Ihnen eine neue Zielvereinbarung ausgehändigt werden.

Nebentätigkeiten

Nähere Informationen zur Anzeige von Nebentätigkeiten finden Sie hier.

Elternzeit

Beamte haben Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn entsprechend zu beantragen. Das dazugehörige Formular für Professoren finden Sie hier.

Während der Elternzeit sind Sie beurlaubt und erhalten keine Vergütung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle (Landkreis des Wohnortes) über die Möglichkeit und Höhe der Beantragung von Elterngeld.

Trennungsgeld

Vertretungsprofessoren haben Anspruch auf Trennungsgeld. Um Trennungsgeld zu beziehen, ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Rektorin zu stellen. Trennungsgeld wird semesterweise gewährt. Nach Bestätigung der Rektorin über die Gewährung von Trennungsgeld setzen Sie sich bitte mit der Trennungsgeldstelle in Verbindung, um Ihre Kosten entsprechend erstatten lassen zu können.

Informationen zum Trennungsgeld

Beamte auf Zeit

Gemäß der Ordnung der Hochschule über befristete Professoren kann 18 Monate vor Ende der Verbeamtung ein Antrag auf Entfristung gestellt werden. Nähere Informationen zum Verfahren und der Beantragung entnehmen Sie bitte der Ordnung.

Beamte, Professoren, Eingruppierung und Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen

Jessica Lüdtke

(Vertretung der Dezernentin)

Tel.: (0391) 886 41 34
Fax: (0391) 886 47 31
E-Mail: jessica.luedtke@hs-magdeburg.de

Besucheradresse: Haus 4, Raum 2.06

 

 

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