Qualitätskriterien

Angesichts der Komplexität der Berufungsverfahren ist es unabdingbar Qualitätskriterien zu definieren, mit denen die Berufungsverfahren an der Hochschule Magdeburg-Stendal fair, transparent und rechtssicher durchgeführt werden und im Ergebnis eine hohe Objektivität der Auswahlentscheidungen gewährleisten.

Steuerungsmechanismen. Foto: h2
Rechtssicherheit und einheitliches Verwaltungshandeln. Foto: h2
Professionelles Verfahrensmanagement. Foto: h2
Wertschätzung und Respekt. Foto: h2
Effizienz der Abläufe. Foto: h2
Gebotene Sorgfalt in Berufungsverfahren. Foto: h2
Objektivität. Foto: h2
Transparenz. Foto: Matthias Piekacz

Wertschätzung und Respekt

Ein wertschätzendes und respektvolles Verhalten gegenüber den sich im Verfahren befindlichen Wissenschaftler:innen ist selbstredend und ein wichtiger Aspekt für ein erfolgreiches Berufungsverfahren an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Bewerber:innen zeitnah und gleichermaßen über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren ist Ausdruck der Wertschätzung und Teil einer modernen Verfahrenskultur. Die wertschätzende Kommunikation erstreckt sich über das gesamte Berufungsverfahren und ist dafür maßgeblich, welches Bild die Bewerber:innen von der Hochschule mitnehmen, auch diejenigen, die im Auswahlprozess unterlegen waren.

Transparenz

Transparenz im Verfahren meint Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse, Auswahl der Bewerber:innen an für alle gleich geltende Auswahlkriterien sowie die Offenlegung der beruflichen und privaten Beziehungen der Mitglieder der Berufungskommission zu den Bewerber:innen. Eine hohe Transparenz ist ein zuverlässiges Korrektiv gegenüber der grundsätzlich nicht auszuschließenden Gefahr der Bewertung nach sachfremden Erwägungen. Ebenso ist die Kommunikation mit den Bewerber:innen zum Stand des Verfahrens Teil der Informationspolitik innerhalb des Verfahrens und sicher die Transparenz gegenüber den Bewerber:innen.

Rechtssicherheit und einheitliches Verwaltungshandeln

Um dem Anspruch der Hochschule Magdeburg-Stendal einer diskriminierungsfreien und chancengleichen Bestenauswahl gerecht werden zu können, werden eindeutige und klar formulierte Verfahrensregeln benannt und verbindlich erklärt. So gibt ein formalisiertes und standardisiertes Verfahren, das in einer Berufungsordnung festgelegt ist, Sicherheit in der Verfahrensdurchführung und gewährleistet ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln. Insbesondere ist der Grundsatz der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit zu beachten. Instrumente der Standardisierung sind z.B. verbindlich festgelegte Kriterien für die Bewertung der Bewerbungsunterlagen, Standards für die Dokumentation der Verfahren (u.a. Abschlussbericht, Protokolle), einheitliche Bewertungskriterien für die Bewertung der Aspekte der Chancengleichheit und verbindliche Fristen.

Objektivität

Die Objektivität des Auswahlprozesses ist bei der Suche nach den am besten geeigneten Kandidat:innen besonders wichtig. Sie kann durch das Hinzuziehen externer Expertise enorm erhöht werden. Demzufolge lässt die Berufungskommission externen Sachverstand in ihre Entscheidungsfindung einfließen. So werden im Idealfall nicht nur mehrere externe Gutachten eingeholt, sondern es gehören auch externe, nicht der Hochschule angehörige Expert:innen als stimmberechtigte Mitglieder der Berufungskommission an. Ein wesentliches Kriterium, um eine hohe Objektivität der Bewertung der Bewerber:innen zu sichern, ist die Prüfung möglicher Befangenheiten der Mitglieder der Berufungskommission als auch der Gutachter:innen.

Effizienz der Abläufe / Kürzere Verfahrensdauer

Im Wettbewerb um die besten Wissenschaftler:innen ist die Verfahrensdauer ein wesentlicher Aspekt. Da die rechtlichen Anforderungen an Berufungsverfahren ein mit großer Sorgfalt geführtes Verfahren bedingen, hilft ein gut organisiertes Verfahrensmanagement, die einzelnen Phasen des Verfahrens effizient zu gestalten. Dabei wird das Berufungsverfahren so geplant, dass genügend Flexibilität besteht, um etwaigen Besonderheiten im Verfahren ausreichend Rechnung zu tragen.

Steuerungsmechanismen / Verantwortung der Fachbereiche und der Hochschulleitung

Mit Blick auf die Steuerungsmechanismen der gesamten Hochschule ist die Berufung eine strategische Maßnahme innerhalb der fachlichen und strukturellen Entwicklungsplanung der Hochschule, die in der Verantwortung der Fachbereiche und der Hochschulleitung liegt. Besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele und die Einbindung der Berufungen in die Entwicklungsplanung gerichtet.

Professionelles Verfahrensmanagement

Berufungsverfahren an der Hochschule Magdeburg-Stendal werden so gestaltet, dass die Mitglieder der Berufungskommission über ausreichende Kenntnisse über den formalen Ablauf eines Berufungsverfahrens sowie über rechtliche und gleichstellungspolitische Aspekte verfügen. Eine straffe Zeitplanung, Koordination und Organisation sowie professionelles Verwaltungshandeln aller am Verfahren Beteiligter sind Grundvoraussetzungen für ein gelungenes Verfahrensmanagement. Alle Mitglieder der Berufungskommission haben eine aktive Mitwirkungspflicht im Auswahlprozess, in dem sie sich umfassend mit den eingereichten Bewerbungen befassen. Dabei generieren sie ihr eigenes Meinungsbild an Hand der Bewerbungsunterlagen, aus dem persönlichen Auftreten der Bewerber:innen während der persönlichen Vorstellung sowie den Empfehlungen der externen Gutachter:innen.

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Referentin für Professor:innengewinnung und Onboarding im Projekt FH Personal und vorläufig (bis 31.12.24) stellvertretende Berufungsbeauftragte für Verfahren an den FB AHW und SGM
Adeline Reinemann

derzeit nicht an der Hochschule erreichbar

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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024

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