Rechtsgrundlagen im Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren ist ein Personalauswahlverfahren für die Besetzung eines öffentlichen Amtes. Daher sind Gesetze und Normen auf Bundes- und Landesebene heranzuziehen.
Nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) haben alle Bewerber:innen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dementsprechend muss auch das Berufungsverfahren diesem Leistungsprinzip gerecht werden.
Diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz sichern wir, indem unsere Berufungsverfahren auch durch das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 1 AGG) bestimmt sind, und zwar:
„... Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Nachfolgend wird eine Auswahl der wichtigsten Rechtsgrundlagen vorgestellt.
Bei Interesse an näheren Informationen dazu können Ihnen die Kolleg:innen des Servicebereichs Personal weiterhelfen.
Bundesgesetze
Landesgesetze
Hochschulinterne Dokumente
Weitere Literatur zum Thema
Becker, F.: Akademisches Personalmanagement Band 2: Berufungsverfahren, Personalbeschaffung und -auswahl an Hochschulen, 2019
Breyer-Mayländer, Th.: Meine Berufung? Berufs- und Lebensperspektive Fachhochschul-Professur, 2017
Färber, Ch., Spangenberg, U.: Wie werden Professuren besetzt? Chancengleichheit in Berufungsverfahren, 2008
Greiner, Y., Meyer, St.: Berufungsverfahren: Von der Prozessoptimierung zum Kulturwandel, 2019
Kerbst, R.: Berufungsgespräche erfolgreich führen, 2014
Preus, C., Braun, S., Hentschel, T., Frey, D.: Personalauswahl in der Wissenschaft, Evidenzbasierte Methoden und Impulse für die Praxis, 2015
Wissenschaftsrat (2005): Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren.
Wissenschaftsrat (2016): Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen
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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024