Service-Bereich
Hier in unserem Service-Bereich finden Sie Informationen und Tipps für Bewerber:innen, Fachbereiche und Gutachter:innen sowie den Welcome Service für Neuberufene.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bewerber:innen
Was ist das Besondere am Berufsbild der HAW-Professur?
Die Aufgaben von Professor:innen richten sich nach den ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben. Dem Hochschultyp der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, häufig noch als Fachhochschulen bezeichnet) obliegt die Aufgabe, durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern, vorzubereiten. In diesem Rahmen nehmen die HAW Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und künstlerisch-gestalterische Aufgaben wahr.
Sie sind mit diesem besonderen Anwendungsbezug Partner ihrer Hochschulstädte und der gesamten Region, insbesondere der dort ansässigen Unternehmen und Dienstleister. Das Wirkungsfeld strahlt zudem in den internationalen Raum, wo mit internationalen Partner:innen an wissenschafts- und anwendungsorientierten Fragestellungen gearbeitet wird. Damit steht die Anwendungsorientierung im Fokus von Studium und Forschung. Aus diesem spezifischen Aufgabenprofil der HAW leitet sich das Berufsbild der HAW-Professur ab. Drei wesentliche Punkte machen die Professur an HAW zunehmend interessant:
- Berufungsvoraussetzungen: Um den direkten Bezug zur Praxis zu sichern, sollen Professor:innen an einer HAW neben der wissenschaftlichen Qualifikation über mehrjährige Erfahrung in der beruflichen Praxis verfügen. Eine Habilitation ist nicht erforderlich.
- Stellenwert der Lehre: Professor:innen an HAW können sich auf die Lehre konzentrieren, die mit einem Lehrdeputat von 16 Semesterwochenstunden einen hohen Stellenwert besitzt. Wichtig sind die Freude am Lehren und am Umgang mit Studierenden sowie das Interesse am Ausbau der eigenen pädagogischen Kompetenzen. Hinzu kommt der Anwendungsbezug, der durch die praxisorientierte Lehre gewährleistet wird.
- Promotionsrecht an HAW für forschungsstarke Fachrichtungen: Der Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen in die berufliche Praxis spielt ebenso eine große Rolle wie die Lehre. Die Forschungsaktivitäten werden oftmals in direkter Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen durchgeführt. Das Berufsbild wird für all diejenigen, die neben dem Interesse an der Lehre forschungsaktiv sein wollen, attraktiver, weil forschungsstarken Fachrichtungen künftig das Promotionsrecht verliehen werden kann. Auch die Möglichkeit, Promovend:innen in Kooperation mit einer Universität zu betreuen, besteht weiterhin fort. An unserer Hochschule befinden sich derzeit zwei Promotionszentren im Aufbau.
Damit wird das Berufsbild der HAW-Professur zunehmend für junge Wissenschaftler:innen sichtbar und ist für alle attraktiv, die gerne ihr Wissen weitergeben, Spaß an der akademischen Lehre haben und ihr Forschungsgebiet mit einem hohen Grad an freier Gestaltung weiterentwickeln wollen.
Das bieten wir Ihnen in Ihrem neuen Arbeitsumfeld:
Kulturelle Vielfalt und die Ausgewogenheit der Geschlechter in der Wissenschaft sind uns wichtig. Daher sind Sie uns mit Ihrer Familie und mit Ihren unterschiedlichsten Lebenserfahrungen sehr willkommen. Sie erwartet ein familienfreundliches und gesundheitsförderndes Arbeitsklima in dem sich Beruf und Familie ideal miteinander vereinbaren lässt.
Wir sind stolz auf unser Promotionsrecht, mit dem wir uns sehr dynamisch weiterentwickeln und Ihnen eine Professur mit hohem Gestaltungspotential bieten. Bei uns können Sie Ihre Lehrtätigkeit mit anwendungsorientierten Forschungs- und Praxisprojekten verknüpfen.
Wir ermöglichen Ihnen ein selbstbestimmtes Arbeiten in einem kreativen Umfeld mit regionalen Partnern des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt und mit Partnern im internationalen Raum.
Sie können sich frei entfalten und sich als Mitglied Ihres Fachbereiches mit eigenen Ideen in Lehre, Forschung, Weiterbildung und in der Selbstverwaltung unserer Hochschule engagieren.
Kollegiale Teams und eine serviceorientierte Hochschulverwaltung mit engagierten Mitarbeiter:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen.
Eine lebenswerte und familienfreundliche Infrastruktur unserer Hochschulstädte Magdeburg und Stendal ermöglicht Ihnen das Leben und Arbeiten im regionalen Umfeld der Hochschule.
Wie gestaltet sich das Berufungsverfahren?
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben sind Berufungsverfahren äußerst komplexe Prozesse mit externer Begutachtung, an denen verschiedene Hochschulgremien, Personen in unterschiedlichen Funktionen sowie das zuständige Ministerium mitwirken.
Wir optimieren stetig unser Verfahrensmanagement, um möglichst schnell zu einer Auswahlentscheidung zu gelangen. Wir räumen Berufungsverfahren jedoch ausreichend Zeit ein, um ein mit der gebotenen Sorgfalt geführtes Auswahlverfahren zu garantieren. Ein Berufungsverfahren kann bis zu 12 Monate und in Einzelfällen mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen.
Berufungsverfahren unterliegen der besonderen Verschwiegenheit und der Beachtung des Datenschutzes. Sie werden als nicht öffentliche Verfahren geführt. Davon ausgenommen ist die Probelehrveranstaltung. Diese findet hochschulöffentlich statt.
Für das Auswahlverfahren wird eine Berufungskommission eingesetzt, die einen Berufungsvorschlag mit in der Regel drei Namen vorschlägt. Wie die Berufungskommission zusammengesetzt ist, finden Sie weiter unten unter „Welche Akteur:innen wirken am Berufungsverfahren mit?". Über den Ablauf des Berufungsverfahrens können Sie sich gerne hier informieren: Das Berufungsverfahren.
Welche Berufungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden und wie ist das jeweilige Anforderungsprofil?
Die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 35 Abs. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) sind:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Das Hochschulgesetz fordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium. In der spezifischen Ausschreibung kann ein fachlicher Bezug zur Denomination gefordert werden.
pädagogische Eignung
Zur Feststellung der pädagogischen Eignung müssen pädagogische Erfahrungen nachgewiesen werden. Von Vorteil sind Erfahrungen in Präsenz- und Onlinelehre an Hochschulen. Aber auch Erfahrungen in vergleichbaren Lehrsituationen können berücksichtigt werden.
besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit
In der Regel muss eine abgeschlossene überdurchschnittliche Promotion (Dissertation plus mündliche Prüfung) vorliegen. Auch die Betrachtung promotionsadäquater Leistungen ist möglich. Dafür ist es erforderlich, dass Veröffentlichungen, Patente und Projekte u.w. in der Regel durch eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter als promotionsadäquat (in Art und Umfang einer Promotion gleichwertig) und überdurchschnittlich bewertet werden.
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt werden sollen.
Die Anforderungen der HAW-Professur leiten sich ab aus den besonderen Aufgaben zur anwendungsbezogenen Lehre. Daher sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis nachzuweisen. Grundsätzlich sollen diese besonderen Leistungen während der Berufspraxis innerhalb und außerhalb des Hochschulbereiches erbracht werden, wovon die Zeit außerhalb des Hochschulbereichs drei Jahre umfassen soll. Die Berufspraxis muss i.d.R. einschlägig und zu mindestens 50 % in einer Vollzeittätigkeit erfolgt sein. Relevant ist, dass diese Zeiten durch Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Ähnliches belegt sind.
Hinweis zur Anerkennung der Berufspraxis, die an außeruniversitären Forschungseinrichtungen erworben wurden:
Die Berufspraxis an Forschungsinstituten kann als Berufstätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Forschungsinstitut außerhalb der Hochschule (eigene Rechtspersönlichkeit, Finanzierungsstruktur); das Institut darf nicht direkt einer Hochschule angeschlossen sein (An-Institut),
Praxisbezug der Forschung: relevant ist die Praxisnähe der individuellen Forschungsarbeiten, Drittmitteleinnahmen aus Wirtschaft.
Demnach ist es relevant, an welchem Institut Sie tätig sind und wie praxisnah die Forschung dort ist. Während Tätigkeiten z.B. bei Fraunhofer-Instituten i.d. R. als Berufspraxis außerhalb der Hochschule anerkannt werden können, sind Tätigkeiten an Instituten, die in erster Linie Grundlagenforschung betreiben, i.d.R. nicht anrechenbar. Die Anerkennung obliegt der jeweiligen Berufungskommission in einer Einzelfallprüfung.
Bei künstlerischen Professuren müssen die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit und darauf aufbauende besondere Leistungen in der beruflichen Praxis erbracht werden.
Eine Habilitation ist in der Regel nicht erforderlich. Im Einzelfall kann jedoch eine Professur auch besonders wissenschaftlich geprägt sein. In diesen Fällen können neben dem Hochschulstudium, der pädagogischen Eignung und der Qualität der Promotion als Berufungsvoraussetzung zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Habilitation, Juniorprofessur) gefordert werden. Auch hier sind weitere fachspezifische Anforderungskriterien möglich.
Die Konkretisierung der Berufungsvoraussetzungen erfolgt in der Regel in der spezifischen Stellenausschreibung. Dort sind die zwingenden und wünschenswerten Anforderungskriterien genannt. So kann z.B. der Hochschulabschluss oder auch die Promotion einen fachlichen Bezug zur Denomination fordern oder die besonderen Leistungen sind in einem für die Professur relevanten Praxisgebiet zu erbringen. Im Anforderungsprofil werden i.d.R. weitere Kriterien aufgenommen, z.B. das Sprachniveau oder außerfachliche Kompetenzen.
Bis wann müssen die Berufungsvoraussetzungen erfüllt sein?
Idealerweise erfüllen Sie alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung. Sie können Ihre Bewerbung allerdings auch schon einreichen, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Normalerweise dauern Berufungsverfahren mehrere Monate. Bis zum Beschluss der Berufungskommission über den Berufungsvorschlag müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Es liegt dabei im Ermessen der Berufungskommission zu beurteilen, ob es möglich ist, die Voraussetzungen bis zum Beschluss zu erfüllen und Ihre Bewerbung zu berücksichtigen.
Fragen zur Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen richten Sie gerne an das Team Berufungsangelegenheiten.
Was sollte bei der Bewerbung beachtet werden?
Bewerbungsunterlagen
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an einer Professur an der Hochschule Magdeburg-Stendal und geben Ihnen Hinweise für Ihre Bewerbung. Aus den Bewerbungsunterlagen gewinnt die Berufungskommission sehr wichtige Erkenntnisse über Ihren Werdegang und Ihr Potential. Verwenden Sie daher die notwendige Sorgfalt beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen und gehen Sie im Bewerbungsanschreiben auf Ihre Motivation für die Bewerbung auf eine Professur ein. Lesen Sie sehr genau die Stellenausschreibung und ziehen Sie aus dem Anforderungsprofil der Stelle die wesentlichen Informationen, um der Berufungskommission ein ausführliches Bild über Ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu vermitteln.
Besondere Leistungen in der beruflichen Praxis
Um den Praxisbezug unserer Hochschule zu sichern, ist der Nachweis der besonderen Leistungen in der beruflichen Praxis sehr wichtig. Die schriftliche Bewerbung sollte daher eine ausführliche Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs erkennen lassen. Stellen Sie insbesondere die besonderen Leistungen, die Sie bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in Ihrer beruflichen Praxis erbracht haben, heraus. Die besonderen Leistungen in der beruflichen Praxis sollen wissenschaftsbezogenen Charakter aufweisen. Die Berufspraxis muss i.d.R. einschlägig und zu mindestens 50 Prozent in einer Vollzeittätigkeit erfolgt sein. Relevant ist, dass diese Zeiten durch Arbeitszeugnisse, Bestätigungen oder Ähnliches belegt sind.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein individuelles auf die Ausschreibung zugeschnittenes Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs
- Nachweise der Lehrqualifikation
- Publikationsverzeichnis mit Nennung der fünf wichtigsten Publikationen
- Zeugnisse und Referenzen oder ggf. weitere Nachweise der wissenschaftlichen und beruflichen Praxis
- Kopien der Zeugnisse und Urkunden über Hochschulabschlüsse und weitere akademische Grade (Doktorgrad, ggf. Habilitation)
- in der Ausschreibung für die Stelle erwartete spezifische Dokumente oder Konzepte, z.B. Lehrkonzept, Forschungskonzept, Verzeichnis der eingeworbenen Drittmittel
Diese Checkliste kann Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen hilfreich sein:
Checkliste für Ihre Bewerbungsunterlagen
Hinweis zur aktiven Gewinnung
Die Hochschule Magdeburg-Stendal nutzt zunehmend die Möglichkeit, neben der Stellenausschreibung qualifizierte Personen anzusprechen und auf die Stellenausschreibung aufmerksam zu machen. Die direkte Ansprache entbindet jedoch nicht von dem Einreichen einer Bewerbung und dem Auswahlverfahren.
Stellenausschreibungen
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen. Wenn Sie Fragen zur Bewerbung haben, beraten wir Sie gern.
Wie werden Bewerber:innen über den Verfahrensstand informiert? (Berufungsmonitor)
Nach Einreichen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So können Sie sicher davon ausgehen, dass Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind.
Im weiteren Verlauf informieren wir Sie, im Sinne einer zuvorkommenden und wertschätzenden Berufungskultur, über den Verfahrensstand des jeweiligen Berufungsverfahrens. Dafür sind die Verfahrensstände des jeweiligen Berufungsverfahrens im Berufungsmonitor abgebildet. So können Sie sich autark und jeder Zeit über den aktuellen Verfahrensstand des Berufungsverfahrens informieren.
Hier geht es zum Berufungsmonitor.
Welche Akteur:innen wirken am Berufungsverfahren mit?
Zentrale Beteiligte im Berufungsverfahren sind die Mitglieder der Berufungskommission, die Berufungsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragten und die Mitglieder der jeweiligen Hochschulgremien. Die wesentlichen Gremien sind der jeweilige Fachbereichsrat, in dem die Professur angesiedelt ist und der Akademische Senat.
Der Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat, in dem die Stelle zu besetzen ist, beantragt die Freigabe der Professur. Es beschließt den Ausschreibungstext und bestellt die Berufungskommission. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens beschließt er auf Vorschlag der Berufungskommission den Berufungsvorschlag.
Der Akademische Senat
Im Berufungsverfahren nimmt der Senat Stellung zur Freigabe einer Professur und entscheidet abschließend über den Berufungsvorschlag des jeweiligen Fachbereiches.
Die Berufungskommission
Die Berufungskommission ist die eigentliche Trägerin des Auswahlverfahrens und erarbeitet den Berufungsvorschlag.
Der Berufungskommission sollen mit Stimmrecht angehören:
- der:die Dekan:in des Fachbereiches oder ein:e andere:r Professor:in als Vorsitzende:r,
- vier Professor:innen der Hochschule,
- mindestens ein:e weiter:e Professor:in aus einer anderen Hochschule,
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 HSG LSA,
- zwei Studierende und
- die:der Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches nach § 72 Abs. 4 Satz 1.
Die interdisziplinäre und im Idealfall paritätische Besetzung sowie das Mitwirken externer Professor:innen sichert eine hohe Objektivität im Auswahlprozess. Zudem können weitere Personen beratend der Berufungskommission angehören.
Die Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind stimmberechtigte Mitglieder in den jeweiligen Berufungskommissionen. Sie wirken auf die Durchsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer hin und achten darauf, dass die gleichstellungsfördernden Aspekte und die gesetzlichen Regelungen im Berufungsverfahren eingehalten werden. Dabei unterstützen sie die:den Vorsitzenden und die Mitglieder der Berufungskommission darin, die Standards für Chancengleichheit von Frauen und Männern zu beachten. Ihr Votum wird dem Listenvorschlag beigefügt.
Die:der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule ist am gesamten Verfahren gem. § 72 Abs. 1 HSG LSA beteiligt. Sie:er ist berechtigt, an den Sitzungen der Berufungskommission teilzunehmen. Als stimmberechtigtes Mitglied des Senats ist die:der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule an der beschlussfassung über den Berufungsvorschlag beteiligt.
Die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Personen sowie diesen gleichgestellte zu fördern und entsprechende Rechte im Auswahlverfahren wahrzunehmen. Sofern die Bewerbung einer schwerbehinderten Person oder dieser gleichgestellten bekannt wird, ist die Vertrauensperson der Schwerbehinderten am Auswahlverfahren zu beteiligen, es sei denn, die betroffenen Personen wünschen diese Beteiligung nicht.
Die:der Berufungsbeauftragte
Die:der Berufungsbeauftragte unterstützt das Rektorat in seiner zentralen Verantwortlichkeit für das gesamte Berufungsgeschehen und berät die Berufungskommissionen bei der rechtskonformen Durchführung der Berufungsverfahren.
Externe Gutachter:innen
Die Kandidat:innen, die die Berufungskommission nach der persönlichen Vorstellung in die engere Wahl zieht, werden von externen Gutachter:innen bewertet. Die Gutachter:innen sind auf dem Berufungsgebiet ausgewiesene Wissenschaftler:innen oder Künstler:innen. Die externen Gutachter:innen geben ihre Einschätzung zu den Bewerber:innen ab, vergleichende Gutachter:innen fügen ihren Gutachten zusätzlich eine Einschätzung über die Listenreihung bei.
Das Rektorat
Das Rektorat entscheidet über die (Wieder-)besetzung einer Professur. Diese Entscheidung wird dem zuständigen Ministerium angezeigt.
Das Rektorat veranlasst die Prüfung des Berufungsverfahrens aus verfahrensrechtlicher Sicht und entscheidet über die Weiterleitung des Berufungsvorschlages an den Senat.
Das zuständige Ministerium
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt erklärt die Freigabe zur (Wieder-)Besetzung einer Professur. Damit kann das Berufungsverfahren eröffnet werden.
Wie verläuft die persönliche Vorstellung?
Die persönliche Vorstellung dient im Berufungsverfahren dazu, die vorausgewählten Bewerber:innen persönlich kennenzulernen und in einer Lehrsituation mehr über deren pädagogische Fähigkeiten und deren Fachwissen zu erfahren. Die persönliche Vorstellung besteht in der Regel aus einer Probelehrveranstaltung, die hochschulöffentlich unter Beteiligung von Studierenden der Hochschule stattfindet, sowie aus einem Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission. Häufig entscheiden sich die Berufungskommissionen dazu, dass die Bewerber:innen zusätzlich zur Probelehrveranstaltung auch einen wissenschaftlichen Vortrag halten. Die schriftliche Einladung zur persönlichen Vorstellung enthält genaue Hinweise zu den jeweiligen Bestandteilen der persönlichen Vorstellung.
1. Probelehrveranstaltung
Die Probelehrveranstaltungen finden hochschulöffentlich statt. Spätestens eine Woche vor dem Termin der persönlichen Vorstellung soll durch die Bewerber:innen eine Kurzbeschreibung der Lernziele und des didaktischen Konzepts für die Probelehrveranstaltung sowie eine Darstellung zu den jeweiligen Vorhaben in Lehre und Forschung schriftlich eingereicht werden.
TIPPS zur Gestaltung der Probelehrveranstaltung:
Wichtig ist, dass Sie bei der Probelehrveranstaltung die Zielgruppe im Auge behalten und Ihre Lehrveranstaltung an den für Hochschulen für angewandte Wissenschaften typischen Lehrformaten ausrichten. Bedenken Sie zudem, dass moderne Lehrmethoden in Präsenz- und Onlineformaten erwartet werden. Beachten Sie die im Einladungsschreiben jeweils genannten Hinweise.
Halten Sie die Vorgaben, die Sie erhalten haben (Umfang, Zeit), ein. Informieren Sie sich über den Fachbereich, in dem die Professur ausgeschrieben ist. Fragen Sie sich außerdem selbst, welche Anforderungen Sie als Zuhörer:in an eine gelungene und interessante Lehrveranstaltung haben und versuchen Sie diese umzusetzen (Struktur, Anschaulichkeit, Verständlichkeit, Präsenz).
2. Gespräch mit der Berufungskommission
In der Regel sind die Gespräche mit der Berufungskommission vorstrukturiert, um sicherzustellen, dass die Berufungskommission von jede:r:m Bewerber:in einen gleichen oder zumindest ähnlichen Erkenntnisgewinn generieren kann.
TIPPS für das Gespräch:
Die Berufungskommission kennt Ihren beruflichen und wissenschaftlichen Werdegang aus Ihren Bewerbungsunterlagen, hat Eindrücke und Erkenntnisse aus der Probelehrveranstaltung gewonnen und möchte Sie nun im persönlichen Gespräch näher kennenlernen. Daher wird das Gespräch darauf abzielen, Sie als Person, als Wissenschaftler:in sowie als zukünftige:r Kolleg:in einschätzen zu können und mehr über Ihre Motivation für eine Tätigkeit als Professor:in zu erfahren. Machen Sie sich daher vor dem Gespräch noch einmal mit den Aufgaben der Professur vertraut und sammeln Sie Argumente mit denen Sie überzeugend darstellen können, dass Sie die Anforderungen der Professur erfüllen. Machen Sie sich darüber hinaus mit der Hochschule und dem jeweiligen Fachbereich vertraut, das signalisiert Ihr Interesse und Sie können so auf mögliche Nachfragen zur konkreten Situation am Fachbereich angemessen reagieren. Das Gespräch dient auch dazu, mehr über Ihre Persönlichkeit zu erfahren, daher können geschulte Kommissionsmitglieder sehr gut Ihre Sozialkompetenzen einschätzen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch auch mit eigenen Fragen vor, die sich für Sie ggf. aus der Beschäftigung mit dem Fachbereich oder der Hochschule in Gänze ergeben haben.
Was ist beim Berufungsgespräch nach Ruferteilung zu beachten?
Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu denjenigen, die den Ruf auf eine Professur erhalten haben.
Mit der Ruferteilung hat Ihnen die Rektorin gleichzeitig die Einladung zum Berufungsgespräch ausgesprochen. Das Berufungsgespräch wird auf Basis einer Zielvereinbarung geführt. In dieser Zielvereinbarung werden die strategisch bedeutsamen Ziele und Maßnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Professur verankert. Daher ist es notwendig, dass Sie zunächst die Inhalte der Zielvereinbarung mit der:dem Dekan:in Ihres Fachbereiches besprechen und in dem dafür bereitgestellten Template „Zielvereinbarung" festhalten.
Das Berufungsgespräch führt die Rektorin im Beisein der:des Dekan:in mit Ihnen.
Auf Basis der „Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen gemäß § 8 HLeistBVO LSA vom 12.02.2014" können Ihnen Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungsverhandlungen gewährt werden, sofern insbesondere Ihre Qualifikation, die Arbeitsmarktlage sowie die Bewerber:innenlage im jeweiligen Fach dieses zur Gewinnung erfordern. Die Gewährung von Leistungsbezügen setzt den Abschluss von Zielvereinbarungen voraus.
Das Ergebnis des Berufungsgespräches wird schriftlich festgehalten.
In angemessener Frist erklären Sie Ihre Rufannahme schriftlich gegenüber der Rektorin. Nach Wahrung einer ausreichenden Frist (Rechtschutzinteressen) erfolgt die Ernennung. Dafür wird Ihnen die Ernennungsurkunde von der:dem Rektor:in in einem würdigem Rahmen hier an der Hochschule persönlich übergeben.
Beachten Sie bitte, dass die beamtenrechtlichen Regelungen zur Einstellung sehr umfangreich sind. Daher bitte wir Sie, sich bereits nach der Ruferteilung mit dem Servicebereich Personal in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie von Frau Herzer persönlich betreut.
Im Weiteren steht Ihnen auch unser Team bei Fragen, die Ihr und das Ankommen Ihrer Familie betreffen, gern zur Verfügung. Nutzen Sie schon jetzt die Möglichkeit, sich über unsere Region und unsere Hochschulstädte zu informieren und sprechen Sie uns an, wenn Sie unsere Services wünschen.
Wir freuen uns, Sie sehr bald an der Hochschule willkommen zu heißen.
Was sollten internationale Bewerber:innen beachten?
Bei im Ausland erworbenen nicht deutschsprachigen Hochschulabschlüssen und Promotionen bitten wir zusätzlich um eine Übersetzung der Abschlussurkunde und des Abschlusszeugnisses (einschließlich der Fächer- und Notenübersicht) von einer:m amtlich beeidigten Dolmetscher:in.
Das Welcome Center Sachsen-Anhalt hält für Sie wertvolle Informationen über das Leben und Arbeiten in Sachsen-Anhalt bereit. Darüber hinaus können Sie Beratung und Hinweise zur Bewerbung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse erhalten. Hier gelangen Sie zum Welcome Center Sachen-Anhalt.
Wie setzt sich die Besoldung zusammen?
Professor:innen erhalten bei ihrer Neuberufung Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung W § 27 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Dienstbezüge der Progessor:innen an der Hochschule Magdeburg-Stendal setzen sich in der Regel aus dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2, dem Familienzuschlag und ergänzender Familienzuschlag, einer jährlichen Sonderzahlung und aus Leistungsbezügen zusammen.
- Der Grundgehaltssatz beträgt ab 01.Februar 2025 monatlich 7.026,23 €. vgl. Anlage 4 des LBesG LSA.
- Der Familienzuschlag beträgt ab 01.Februar 2025 monatlich Stufe 1 (§ 38. Abs. 2): 164,44 €, Stufe 2 (ein Kind § 38 Abs. 3) 344,25 €. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag. Der ergänzende Familienzuschlag kann unter den Voraussetzungen des § 38a befristet in Höhe von 350 Euro monatlich gewährt werden.
- Die jährliche Sonderzahlung gem. § 56 des LBesG LSA beträgt mindestens 400 €.
- Die Vergabe von Leistungsbezügen erfolgt auf Basis der „Ordnung der Hochschule Magdeburg-Stendal für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen gem. § 8 HLeistBVO LSA vom 12.02.2014".
Für Professor:innen kann auch ein außertarifliches privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis begründet werden. In diesem Fall erhalten Professor:innen eine Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe W 2 auf der Grundlage des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.Februar.2011 in der jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung setzt sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften aus dem Grundgehalt und ggf. dem Familienzuschlag zusammen. Zuzüglich etwaiger Leistungsbezüge.
Darüber hinaus werden in entsprechender Anwendung der für beamtete Professoren geltenden Bestimmungen eine jährliche Sonderzuwendung sowie etwaige sonstige Zuwendungen und Zulagen gewährt. Davon erfasst sind ebenfalls Einmalzahlungen nach den besoldungsrechtlichen Regelungen.
Für die Dauer des privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Über die einzelnen Besoldungsbestandteile informieren Sie gerne unsere Kolleg:innen im Servicebereich Personal.
Weiterführende Informationen hat der Deutsche Hochschulverband in seinem W-Portal zusammengestellt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die Angaben im Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Welcome Service
Vademekum für Neuberufene
Um Ihnen den Start an der Hochschule Magdeburg-Stendal zu erleichtern, stellen wir das Vademecum als Wegweiser speziell für neuberufene Professor:innen zur Verfügung.
Begrüßungsveranstaltungen
Regelmäßig im Jahr bieten wir spezielle Einführungsveranstaltungen für neuberufene Professor:innen an, um ihnen den Start an der Hochschule und einem ihrer Standorte zu erleichtern und sie willkommen zu heißen.
Der Empfang der Rektorin und des Rektorats „Welcome on Board"
Einmal pro Jahr heißen die Rektorin und das gesamte Rektorat neuberufene Professor:innen im Rahmen des Begrüßungsempfangs „Welcome on Board" herzlich willkommen. Sie erfahren viel über die hochschulpolitischen Ziele, können Nutzen Sie die Gelegenheit nicht nur, um sich über die verschiedenen Servicestellen der Hochschule zu informieren, sondern auch, um Ihre ebenfalls neu berufenen Kolleg:innen kennen zu lernen und sich über Ihre Forschungsschwerpunkte auszutauschen. Der Empfang wird mit einer Begrüßung des Oberbürgermeisters der Stadt Stendal gekoppelt.
Die Begrüßung der Oberbürgermeisterin der Stadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Magdeburg, Simone Borris, empfängt einmal jährlich die neuberufenen Professor:innen unserer Hochschule und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit ihren Familien. Gepaart mit einer Stadtrundfahrt erfahren Sie Interessantes über die Stadtentwicklung und die Projekte zum Ausbau der Wissenschaft in der Stadt.
Die nächste Begrüßung der Oberbürgermeisterin findet im Sommer 2024 statt. Die Veranstaltung wird vom Team Wissenschaft und Bildung der Stadt Magdeburg organisiert.
Der Begrüßungsworkshop „Welcome in der Lehre"
Der hochschulübergreifende Begrüßungsworkshop „Welcome in der Lehre" findet jährlich im Wechsel an allen vier HAW des Landes Sachsen-Anhalt statt. Sie erfahren viel über die neuesten Entwicklungen in der Hochschullehre und können sich mit den neuen Kolleg:innen der anderen Hochschulen des Landes vernetzen.
Der nächste Workshop „Welcome in der Lehre" findet im September 2024 in Köthen statt und wird von der Hochschule Anhalt ausgerichtet.
100-Tage-Gespräche
Die ersten Wochen des Ankommens hier an der h2 waren für Sie sicher mit viel Neuem gespickt und Sie werden gewiss mit Ihren Lehraufgaben voll ausgefüllt sein. Dabei wurden und werden Sie in Ihren Fachbereichen gut begleitet und von den langjährig tätigen Kolleg:innen gut unterstützt.
Auch der Rektorin liegt Ihr erfolgreiches Ankommen an der h2 sehr am Herzen. Daher haben wir mit den 100-Tage-Gesprächen ein Format etabliert, bei dem sich die Rektorin für Sie Zeit nimmt, um sich mit Ihnen über Ihre ersten Erfahrungen hier an der Hochschule auszutauschen. Dazu kommt das Büro der Rektorin ca. 100 Tage nach Ihrem Start auf Sie zu, um einen gemeinsamen Mittagstermin zu vereinbaren.
neu@h2: Unsere Neuberufenen
Für weiteren Austausch finden Sie hier eine Übersicht aller Neuberufenen seit 2019 der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Hochschulstrategie und Leitlinien
Wir verstehen uns als lebendige, sich stetig entwickelnde Hochschule, die Forschung und Lehre in hoher Qualität in vielfältigen Bereichen am Bedarf von Gesellschaft und Wirtschaft ausrichtet.
Was uns leitet:
Gute Lehre und Hochschuldidaktik
Direkt nach Ihrem Start haben Sie die Möglichkeit, Tipps für die Hochschullehre, insbesondere zum blended learning zu erhalten oder hochschuldidaktische Fort- und Weiterbildungen zu nutzen. Die Kolleg:innen des Servicebereiches für Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung haben spezielle Angebote entwickelt und stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Servicebereiches für Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung (SB QEHD).
Forschungs- und Wissenstransfer
Ihre Forschungsideen und-vorhaben können Sie mit interessierten Kolleg*innen besprechen und gern auch interdisziplinär entwickeln und umsetzen. Abgeleitet aus ihrem Forschungsprofil hat die Hochschule im Jahr 2021 zwei Promotionszentren aufgebaut, in dem Sie gern mitwirken können, um Ihre Forschungsprojekte zu bearbeiten und den eigenen wissenschaftlichen nachwuchs zu entwuckeln. Mehr Informationen können Sie auf dem Forschungsportal erhalten.
Internationalisierung
Das International Office des Servicebereichs für Studium und Internationales informiert und berät alle Beschäftigten und Studierenden der Hochschule zu Wegen ins und aus dem Ausland. Darüber hinaus können Sie sich dort über die Internationalisierungsstrategie informieren. Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist weiter bestrebt, ihr internationales Studienangebot auszubauen. Lassen Sie sich inspirieren von den bisherigen Projekten und Ideen zur Weiterentwicklung des internationalen Profils.
Das Welcome Center Sachen-Anhalt hält für Sie wertvolle Informationen für internationale Zugezogene über das Leben und Arbeiten in Sachsen-Anhalt bereit. Darüber hinaus können Sie Beratung und Hinweise zur Bewerbung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse erhalten.
Gesund Lehren, Lernen und Arbeiten
Zusätzlich möchten wir Sie auf die Angebote des Sport- und Gesundheitszentrums (SGZ) aufmerksam machen. Der Servicebereich hält ein vielfältiges und attraktives Sportangebot für Studierende und Beschäftigte bereit. Es werden gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten, mit denen auch Sie als Neuberufene fit und gesund bleiben und zugleich Ihre Studierenden bei einem aktiven Studienalltag unterstützen können. Beispielsweise kann Ihnen das Team des SGZ dabei behilflich sein, Ihre Lehre bewegter zu gestalten. Informationen für eine bewegte Lehre finden Sie im moodle Kurs: h²pausenexpress.
Mit der Informationsbroschüre des SGZ steht Ihnen ein übersichtlicher Wegweiser zu allen Gesundheits- und Sportangeboten zur Verfügung. Ansprechpartner:innen und weitere Informationen finden Sie unter: www.h2.de/sport.
Unsere Hochschulstädte
Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat zwei Standorte, in Magdeburg und Stendal.
Das Rektorat sowie die Fachbereiche „Ingenieurwissenschaften und Industriedesign", „Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien" sowie „Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit" befinden sich auf dem Campus Herrenkrug in Magdeburg. Folgen Sie dem Link zur Stadt Magdeburg, wenn Sie weitere Informationen wünschen. In Magdeburg, der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt befindet sich ein Welcome Center im Aufbau.
Die Fachbereiche „Angewandte Humanwissenschaften" und „Wirtschaft" befinden sich auf dem Campus in Stendal. Folgen Sie dem Link zur Stadt Stendal, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
Fachbereiche
⇨ Hier finden Sie nach erfolgreichem Login wichtige Tipps und Dokumente für das Berufungsverfahren.
Gutachter:innen
Danke, dass Sie sich bereit erklärt haben uns mit Ihrer Begutachtung von Bewerber:innen in einem Berufungsverfahren zu unterstützen!
Ihr Gutachten dient der Berufungskommission als Grundlage zur Würdigung der fachlichen und pädagogischen Eignung der in die engere Auswahl gezogenen Bewerber:innen und für die Entscheidungsfindung der Berufungsliste. Sie helfen den Berufungskommissionen mit Ihrem Gutachten sehr, zu einer guten Auswahlentscheidung zu kommen.
Art der Gutachten
Pro Kandidat:in, die:den die Berufungskommission in die engere Wahl zieht, insbesondere für alle Kandidat:innen, für die ein Listenplatz vorgesehen ist, wird mindestens ein Gutachten sowie mindestens ein weiteres vergleichendes Gutachten von externen Gutachter:innen eingeholt. Abweichend von der Einzelbegutachtung kann die Berufungskommission beschließen, alle Kandidat:innen der engeren Wahl durch je zwei mindestens vergleichende Gutachten beurteilen zu lassen. Die vergleichenden Gutachten müssen dabei auch dem Charakter von Einzelgutachten entsprechen.
Jedes vergleichende Gutachten hat einen Vorschlag über die Rangfolge der Bewerber:innen auf der Liste zu enthalten. Die Berufungskommission ist jedoch nicht daran gebunden und kann mit ihrer eigenen fachlichen Bewertung davon abweichen, wenn sie Kriterien anders gewichtet und ihre Abweichung begründet.
Aufgabe und Befangenheit
Die externen Gutachter:innen werden von der Berufungskommission bestimmt und schriftlich angefragt die Begutachtung zu übernehmen. Die gewählten externen Gutachter:innen sind auf dem Berufungsgebiet ausgewiesene Wissenschaftler:innen oder Künstler:innen.
Die Gutachter:innen verfassen ihre Gutachten unabhängig voneinander. Überdies dürfen sie keine Informationen über Einschätzungen der Berufungskommission erhalten, um möglichst unvoreingenommen zu ihrem Urteil zu kommen.
Für Gutachter:innen gelten, ebenso wie für die Mitglieder der Berufungskommission, die Kriterien der Befangenheit. Wir möchten Sie bitten, selbstkritisch zu prüfen, ob für Sie ein Anschein der Befangenheit vorliegt. In diesem Fall informieren Sie bitte die:den Vorsitzenden der Berufungskommission.
Begutachten Sie bitte die Bewerber:innen auf Maßgabe des Anforderungsprofils der jeweiligen Professur und gehen Sie bitte auf die Erfüllung der jeweiligen Berufungsvoraussetzungen ein. Fügen Sie bitte Ihrem Gutachten eine Erklärung zur (Nicht)Befangenheit bei.
Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit
Bei der Auswahl der Gutachter:innen durch die Berufungskommission wird eine Parität unter den Geschlechtern angestrebt. Bei Bedarf kann die:der Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule die Suche nach Gutachterinnen unterstützen.
Berücksichtigen Sie bitte bei der Bewertung der Bewerber:innen qualitative Aspekte. Auch junge Wissenschaftler:innen haben hervorragende Leistungen aufzuweisen und müssen nicht zwangsläufig weniger geeignet sein als Bewerber:innen mit längerer Berufserfahrung.
Uns interessiert auch, welche Entwicklungspotentiale Sie den Bewerber:innen zusprechen.
Fragen und Antworten
Sollten Sie über diese Seiten und das Anschreiben, das Sie von der Berufungskommission erhalten haben, hinaus Fragen haben, so stehen Ihnen unser Team und die:der jeweilige Vorsitzende der Berufungskommission als Ansprechpartner:innen gerne beratend zur Seite.
Unser Team Berufungsangelegenheiten
Referentin im Rektorat
Antje Völker
Tel.: (0391) 886 41 96
Fax: (0391) 886 41 04
E-Mail: antje.voelker@h2.de
Berufungsbeauftragte der Hochschule
Marion C. Meyer
Tel.: (0391) 886 41 31
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Referentin für Professor:innengewinnung und Onboarding im Projekt FH Personal und vorläufig (bis 31.12.24) stellvertretende Berufungsbeauftragte für Verfahren an den FB AHW und SGM
Adeline Reinemann
derzeit nicht an der Hochschule erreichbar
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Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024
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Lebenswertes Sachsen-Anhalt
Das Motto in Sachsen-Anhalt lautet „Starke Familie – Starke Gemeinschaft“. Mit diesem Motto heißt das Land Sachsen-Anhalt Sie und Ihre Familien herzlich willkommen.
Sachsen-Anhalt überzeugt mit einer vielfältigen Kulturlandschaft .
Darüber hinaus hält das Welcome Center Sachsen-Anhalt vielfältige Informationen über das Leben und Arbeiten in Sachsen-Anhalt für Sie bereit und unterstützt und berät Sie bei allen Anliegen Ihres Zuzugs nach Sachsen-Anhalt.
Leben und Arbeiten in Magdeburg und Stendal
Wie es unser Name verrät, sind wir auf zwei Standorte im Land Sachsen-Anhalt verteilt: unser Campus Herrenkrug in der Landeshauptstadt Magdeburg und unser Campus in der Stadt Stendal. Folgen Sie den Links, um mehr über das Leben, Arbeiten und Wohnen in unseren Hochschulstädten zu erfahren: