Gremien und Beauftragte
Der Senat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten in Forschung und Lehre zuständig. Darüber hinaus gibt es Kommissionen, die die Beschlussfassungen des Senats vorbereiten, sowie Beauftragte des Rektorats, die zu besonderen Querschnittsthemen die Arbeit des Rektorats unterstützen, und weitere gesetzlich Beauftragte.