Sicherheitsbeauftragte

Hier finden Sie eine Übersicht der Sicherheitsbeauftragten der Fachbereiche und Einrichtungen, sowie eine Übersicht der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte der Fachbereiche und Einrichtungen

 

 

 

Aufgaben

Aufgaben

Der Sicherheitsbeauftragte hat besonders nachfolgend aufgeführte Aufgaben wahrzunehmen:

  • auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren für Kollegen aufmerksam machen,
  • sich vom Vorhandensein und der technischen Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen zu überzeugen,
  • auf die ordnungsgemäße Nutzung der Schutzeinrichtung und des technischen Gerätes durch die Kollegen zu achten,
  • die Verfügbarkeit von PSA zu kontrollieren,
  • auf die Nutzung der PSA durch Kollegen in vorgesehener Art und Weise zu achten,
  • an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen im Zuständigkeitsbereich teilzunehmen,
  • an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilzunehmen,
  • mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsingenieur zusammenzuarbeiten,
  • bei Unfallermittlungen mitzuhelfen,
  • Mängel zu melden,
  • Kollegen bei Bedarf den Umgang mit Maschinen zu vermitteln und sie praktisch zu unterstützen,
  • besonders auf „Neue“, „Jugendliche“ und „fremdsprachige“ Kollegen zuzugehen.

Rechte & Pflichten

Rechte

Um das Amt des Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihm nachstehende Rechte zu gewähren:

  • keine Benachteiligung in der Ausübung seiner Tätigkeit,
  • Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen,
  • die für seine Tätigkeit notwendigen Informationen abzufordern (z.B. Statistiken zum Unfallgeschehen),
  • allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten,
  • Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses,
  • die erforderliche Zeit für die Erfüllung seiner Aufgaben,
  • ungehinderte Bewegungsfreiheit in einem Zuständigkeitsbereich,
  • Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Arbeitsentgeltfortzahlung,
  • Niederlegung seines Ehrenamtes.

Pflichten

Auch wenn der Sicherheitsbeauftragte in seiner Funktion grundsätzlich keine Verantwortung trägt, hat er in seinem Zuständigkeitsbereich und nach seinen Möglichkeiten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, die Vorgesetzten über mögliche Gefahren und Mängel in Kenntnis zu setzen und das Unfallgeschehen zur Kenntnis zu nehmen.

Kontakt

Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbeauftragter
André Thiede

Tel.: (0391) 886 46 78
E-Mail: andre.thiede@h2.de

Besucheradresse: Haus 2, Raum 1.02

Kontakt und Anfahrt

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