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Sicherheitsbeauftragte
Hier finden Sie eine Übersicht der Sicherheitsbeauftragten der Fachbereiche und Einrichtungen, sowie eine Übersicht der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten.
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte der Fachbereiche und Einrichtungen
- Anja Müller, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign, Institut für Maschinenbau
E-Mail: anja.mueller@h2.de - Ronny, Brinkmann, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign, Institut für Maschinenbau E-Mail: ronny.brinkmann@h2.de
- Stefan Müller, Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit
E-Mail: stefan.mueller@h2.de - Olaf Billowie, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign, Institut für Elektrotechnik
E-Mail: olaf.billowie@h2.de - Mirco Pelzer, Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit
E-Mail: mirco.pelzer@h2.de - Manja Gust, Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit
E-Mail: manja.gust@h2.de - Maik Zwernemann, Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien
E-Mail: maik.zwernemann@h2.de - Carola Ramdohr, Personalangelegenheiten
E-Mail: carola.ramdohr@h2.de - Ronny Kirchhoff, FM
E-Mail: ronny.kirchhoff@h2.de - Thomas Kirchner, SGZ
E-Mail: thomas.kirchner@h2.de - Hartmut Falke, Standort Stendal
E-Mail: hartmut.falke@h2.de
Aufgaben
Aufgaben
Der Sicherheitsbeauftragte hat besonders nachfolgend aufgeführte Aufgaben wahrzunehmen:
- auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren für Kollegen aufmerksam machen,
- sich vom Vorhandensein und der technischen Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen zu überzeugen,
- auf die ordnungsgemäße Nutzung der Schutzeinrichtung und des technischen Gerätes durch die Kollegen zu achten,
- die Verfügbarkeit von PSA zu kontrollieren,
- auf die Nutzung der PSA durch Kollegen in vorgesehener Art und Weise zu achten,
- an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen im Zuständigkeitsbereich teilzunehmen,
- an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilzunehmen,
- mit dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsingenieur zusammenzuarbeiten,
- bei Unfallermittlungen mitzuhelfen,
- Mängel zu melden,
- Kollegen bei Bedarf den Umgang mit Maschinen zu vermitteln und sie praktisch zu unterstützen,
- besonders auf „Neue“, „Jugendliche“ und „fremdsprachige“ Kollegen zuzugehen.
Rechte & Pflichten
Rechte
Um das Amt des Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihm nachstehende Rechte zu gewähren:
- keine Benachteiligung in der Ausübung seiner Tätigkeit,
- Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen,
- die für seine Tätigkeit notwendigen Informationen abzufordern (z.B. Statistiken zum Unfallgeschehen),
- allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten,
- Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses,
- die erforderliche Zeit für die Erfüllung seiner Aufgaben,
- ungehinderte Bewegungsfreiheit in einem Zuständigkeitsbereich,
- Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Arbeitsentgeltfortzahlung,
- Niederlegung seines Ehrenamtes.
Pflichten
Auch wenn der Sicherheitsbeauftragte in seiner Funktion grundsätzlich keine Verantwortung trägt, hat er in seinem Zuständigkeitsbereich und nach seinen Möglichkeiten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen, die Vorgesetzten über mögliche Gefahren und Mängel in Kenntnis zu setzen und das Unfallgeschehen zur Kenntnis zu nehmen.
Kontakt
Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbeauftragter
André Thiede
Tel.: (0391) 886 46 78
E-Mail: andre.thiede@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 1.02