Beschwerdekommission

Herzlich willkommen auf der Seite der Beschwerdekommission für den Diskriminierungsschutz an der Hochschule Magdeburg-Stendal!

Als öffentliche Bildungseinrichtung ist es unser Ziel, eine inklusive und respektvolle Lern- und Arbeitsumgebung für alle Mitglieder unserer Hochschulgemeinschaft zu gewährleisten. Wir verstehen uns als Ansprechpartner:innen für Studierende, Mitarbeiter:innen und Lehrende, die mit Diskriminierung oder unfairem Verhalten konfrontiert sind und ein formelles Beschwerdeverfahren anstoßen wollen. Grundlage für unsere Arbeit bildet die Ordnung zum Diskriminierungsschutz vom 25. Oktober 2022.

Hier finden Sie Informationen über unsere Ziele, wichtige Begriffsbestimmungen sowie eine Darstellung des Beschwerdeverfahrens. Wir ermutigen alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, die sich von Diskriminierung betroffen fühlen, sich an uns oder eine der genannten Beratungsstellen zu wenden. Wir nehmen jede Beschwerde ernst und behandeln sie mit Sensibilität, Vertraulichkeit und Fairness.

Mitglieder der Beschwerdekommission

Mitglied in der Beschwerdekommission sind:

Dr. Katharina Kühne, Leiterin SB Recht

Olaf Salchow, Vertreter Personalrat

Lars-Normen Straub, studentischer Vertreter

Prof. Dr. Beate von Velsen-Zerweck, professorale Vertreterin

 

Wegweiser für den Diskriminierungsschutz an der Hochschule Magdeburg-Stendal

Wer ist wofür zuständig?

An der Hochschule gibt es verschiedene Stellen, die Unterstützung und Beratung bei Fällen von Diskrimierung bieten. Unter dem Punkt „Beratungsstellen“ sind diese aufgeführt und verlinkt. Alle diese Stellen beraten, auch anonym, und sind teilweise präventiv tätig.

Soll offiziell eine Beschwerde eingereicht werden (förmliche Beschwerde), ist die Beschwerdekommission zuständig.

Prävention: Antidiskriminierungsbeauftragte
Beratung: die verschiedenen Beratungsstellen
Förmliche Beschwerde: Beschwerdekommission

Beratungsstellen

Folgende Stellen bieten Unterstützung und Beratung bei Fällen von Diskriminierung:

Was bedeutet „förmliche Beschwerde“?

Die förmliche Beschwerde wird schriftlich bei der Beschwerdekommission eingereicht. Die Beschwerdekommission untersucht dann den beschriebenen Sachverhalt durch Befragungen beteiligter Personen und Sammeln von Beweisen. Auch die beschuldigte Person wird angehört und erhält die Gelegenheit, eine (schriftliche) Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen abzugeben.

Wird eine förmliche Beschwerde eingereicht, ist diese nicht (mehr) anonym.

Wer kann eine förmliche Beschwerde einreichen?

Alle Hochschulangehörigen, also Studierende, Lehrende und Beschäftigte, aber auch Dritte, die sich durch Hochschulangehörige diskriminiert fühlen, können eine Beschwerde einreichen.

In welchen Fällen kann eine förmliche Beschwerde eingereicht werden?

Die Beschwerdekommission ist die zuständige Stelle für förmliche Beschwerden nach der "Ordnung zum Diskriminierungsschutz an der Hochschule Magdeburg-Stendal" vom 25.10.2022 und gemäß §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Das bedeutet, zum Beispiel bei Fällen von Diskriminierung, Mobbing oder (sexueller) Belästigung.

Wie läuft eine förmliche Beschwerde ab?

1. Kontaktaufnahme zur Beschwerdekommission und Einreichen der Beschwerde:

Die Beschwerdekommission ist am einfachsten unter folgender E-Mail erreichbar: beschwerdestelle-diskriminierung@h2.de

Die beschwerdeführende Person (ein:e Hochschulangehörige:r oder Dritte:r, der:die sich diskriminiert fühlt) reicht ihre Beschwerde schriftlich bei einem Mitglied der Beschwerdekommission ein oder erklärt diese mündlich zur Niederschrift.

Die förmliche Beschwerde kann nach vorheriger Inanspruchnahme der Beratungsstellen eingelegt werden oder direkt, d.h. eine vorangegangene Beratung ist nicht verpflichtend.

2. Erste Information und Unterstützung:

Das Mitglied der Beschwerdekommission informiert die beschwerdeführende Person über ihre Rechte und das weitere Verfahren sowie über weiterführende Unterstützungsangebote. Es leitet die Beschwerde an die Kommission weiter und fungiert als erster Ansprechpartner während des Verfahrens.

3. Bearbeitung der Beschwerde durch die Kommission:

Die Beschwerdekommission nimmt die Beschwerde entgegen und prüft sie auf Plausibilität. Es wird eine Untersuchung des Sachverhalts eingeleitet, bei der beteiligte Personen und Zeug:innen angehört werden.

4. Stellungnahme des Beschwerdegegners (Person, gegen die die Beschwerde gerichtet ist)

Die Beschwerdekommission fordert die beschuldigte Person auf, sich schriftlich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Gegebenenfalls wird eine persönliche Anhörung mit der beschuldigten Person durchgeführt.

5. Berichterstattung und Entscheidung:

Die Beschwerdekommission erstellt einen Bericht über ihre Untersuchungsergebnisse. Der Bericht wird der Rektorin oder der Kanzlerin der Hochschule vorgelegt, die über weitere Maßnahmen und Sanktionen entscheiden. Diese können von dienstlichen Gesprächen bis hin zu Disziplinarverfahren reichen, je nach Schwere der festgestellten Benachteiligung.

6. Nachbereitung und Evaluation:

Die Beschwerdekommission berichtet regelmäßig dem Akademischen Senat über ihre Tätigkeit und über konkrete Diskriminierungsfälle in anonymisierter Form. Es erfolgt ein Austausch mit anderen relevanten Stellen wie den Antidiskriminierungsbeauftragten und den Beratungsstellen zur kontinuierlichen Verbesserung des Verfahrens und der Zusammenarbeit.

Kontakt

Sie erreichen die Beschwerdekommission unter der E-Mail-Adresse:

beschwerdestelle-diskriminierung@h2.de

 

Weiterführende Links

Ordnung zum Diskriminierungsschutz an der HS Magdeburg-Stendal v. 25.10.2022
(intern im Dokumentenarchiv Cumulus nach vorherigem Einloggen zugänglich)

Hintergrund Bild