Deputatsreduktion
Nach § 6 Abs. 3 der LVVO LSA können für die Wahrnehmung von Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer und in der angewandten Forschung Ermäßigungen gewährt werden.
Grundlegende Voraussetzung für die Beantragung einer Deputatsreduktion ist ein verbindlich definierter Forschungsinhalt der avisierten Tätigkeiten im Zeitraum der Lehrabminderung, der das Forschungsprofil der Hochschule stärkt.
Abgabefristen, Formulare, das aktuelle Prozessmodell, die hochschulinterne Richtlinie, die LVVO des Landes Sachsen-Anhalt und weitere Informationen für die Beantragung der Lehrverpflichtungsminderung finden Sie auf den Hochschulseiten unter Services des Servicebereichs Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung im Abschnitt "Minderung der Lehrverpflichtung nach LVVO":
Hochschule/Einrichtungen/QHD/Services/Minderung der Lehrverpflichtung nach LVVO
Kontakt
Büro der Prorektorate
Senatskommission für Studium und Lehre (KSL)
Jeannette Zimmermann
Tel.: (0391) 886 4109
Fax: (0391) 886 4709
E-Mail: jeannette.zimmermann@h2.de
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