Forschungs- und Freisemester
Professorinnen und Professoren können zur Durchführung von Forschungsaufgaben, für die Wahrnehmung von Aufgaben des Wissens- und Technologietransfers und für eine ihrer Fortbildung dienlichen praxisbezogenen Tätigkeit gemäß § 39 HSG LSA für die Dauer eines Semesters freigestellt werden.
Kriterien für die Beantragung einer Beurlaubung:
- Mindestens 8 Semester Lehrtätigkeit als Professorin oder Professor,
- Erstellung einer umfangreichen Publikation zum Zwecke der Anwendung und Erprobung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der beruflichen Praxis,
- mehrjähriger Einsatz als Rektor/Rektorin oder Prorektor/Prorektorin, d. h. mit erheblich reduzierter Lehr- und Forschungstätigkeit.
Entsprechend der hochschulinternen Richtlinie zur Genehmigung von Forschungs- und Freisemestern ist nach Abschluss des Forschungssemesters dem Fachbereichsrat und der Hochschulleitung ein Forschungsbericht in Papierform zu übereignen. Erst nach Eingang des Forschungsberichts beginnt der Lauf der Wartefrist für ein weiteres Forschungssemester. Weiterhin ist das Forschungssemester mit einem hochschulöffentlichen Kolloquium über avisierte Ziele, ggf. Verlauf und erreichte Ergebnisse formell abzuschließen.
Hochschulinterne Richtlinie zur Genehmigung von Forschungs- und Freisemestern
Anträge für das Wintersemester sind bis zum 30. April des Jahres, für das Sommersemester spätestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.
Den vollständig ausgefüllten und mit allen Unterschriften versehenen Antrag leiten Sie bitte unter Einhaltung der Abgabefristen über das Dekanat des Fachbereichs an das Prorektorat Forschung, Entwicklung und Transfer. Im Prorektorat wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die Hochschulleitung entscheidet abschließend über die Gewährung des Forschungs- oder Freisemesters.
Antrag an die Hochschulleitung "Antrag auf Freistellung nach § 39 HSG LSA"
Prozessschaubild Antrag auf Freistellung
Bitte beachten Sie, dass der Antrag der Zustimmung des Fachbereichsrates bedarf und deshalb an die Gremientermine gekoppelt ist.
Dokumente
Den Antrag sowie die hochschulinterne Richtlinie zur Genehmigung von Forschungs- und Freisemestern finden Sie auch im Dokumentenarchiv Cumulus nach Ihrem Login unter folgendem Pfad: Alle Kataloge → Forschung → Forschungssemester
Kontakt
Büro der Prorektorate
Senatskommission für Studium und Lehre (KSL)
Jeannette Zimmermann
Tel.: (0391) 886 4109
Fax: (0391) 886 4709
E-Mail: jeannette.zimmermann@h2.de
Besucheradresse: Haus 3, Raum 1.05