Tutorien
Förderung von Tutorien
Tutorien sind eine Sonderform von Veranstaltungen, die das Ziel haben, ergänzend zur grundständigen Lehre differenzierte Lehrangebote zu ermöglichen, die die Heterogenität der Studierenden adressieren. Ausgeschlossen von der Förderung sind deshalb Tutorien, die als verpflichtende Lehrveranstaltungen des Curriculums für alle Studierenden eines Semesters angeboten werden.
In Ergänzung zu curricularen Lehrveranstaltungen bieten Tutorien zusätzliche Lernräume, in denen im Allgemeinen Studierende höherer Fachsemester spezifische Lehrfunktionen für Studierende niedrigerer Fachsemester übernehmen.
Um die Internationalisierung zu fördern, kann es auch Tutorien geben, die in besonderer Weise auf Bedürfnisse ausländischer Studierender eingehen oder die kulturelle Integration und Zusammenarbeit von ausländischen und inländischen Studierenden fördern.
Mit dem Wegfall der Langzeitstudiengebühren ändert sich die Finanzierung von Tutorien. Ab dem Sommersemester 2022 steht den Fachbereichen eine Überbrückungsfinanzierung, vorerst bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24, zur Verfügung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Fachbereichsrat.
Leitfragen zur Begründung des Antrags, die für die Vergabeprüfung beantwortet werden müssen, finden Sie im unten verlinkten Antrag auf ein Tutorium.
Lehrveranstaltungen, die durch ein Tutorium unterstützt werden, müssen im selben Semester evaluiert werden, in dem das Tutorium stattfindet. Es ist wünschenswert, auch das Tutorium selbst als Lehrveranstaltung zu evaluieren. Die Evaluation der Lehrveranstaltung kann unter Angabe des Titels der Veranstaltung beantragt werden. Ansprechpartner ist im Servicebereich Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung (SB QHD) Bernhard Hubrig: E-Mail: evaluation@h2.de
Bei einem Wiederholungsantrag ist im Antragsformular unter dem Punkt Kurzbericht durch die Lehrenden eine Bewertung der Zielerreichung, hinsichtlich der Durchführung des Tutoriums und des Kompetenzerwerbs der Studierenden, darzustellen. Dieser Bewertungsbericht erfolgt formlos im Freifeld des Antragsformulars und sollte die vorgegebenen Zeichen nicht überschreiten.
Prozess der Antragstellung
Der Antrag auf Tutorienförderung wird von den verantwortlichen Lehrenden im Studiendekanat des Fachbereichs eingereicht. Der/die Studiendekan/in legt dem Fachbereichsrat (FBR) die Anträge mit einer eigenen Stellungnahme (Befürwortung bzw. Ablehnung) zum Beschluss vor. Nach der Beschlussfassung werden weitere Maßnahmen direkt vom Dekanat veranlasst. (Arbeitsverträge für stud. Hilfskräfte, Mittelüberwachung im SB Finanzen)
Anträge für das Wintersemester sollten bis zum 30.06. des Jahres und für das Sommersemester bis zum 15.01. des Jahres beschlossen werden, um eine fristgerechte Erledigung nachgeschalteter Vertragsvorgänge zum Start des Tutoriums im neuen Semester nicht zu gefährden.
Tutor*innen-Qualifizierung
Für Studierende, die ein (Fach-)Tutorium zu einer Lehrveranstaltung leiten, bietet der SB QHD Beratung und Informationen sowie ab 8 Tutor*innen auch ein Qualifizierungsprogramm zur Vorbereitung auf die Aufgaben in der Lehre und zur Unterstützung während des Semesters an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Christa Wetzel. E-Mail: christa.wetzel@h2.de
Sonderprojekte
Förderung von Sonderprojekten
Sonderprojekte sind eine Form von Veranstaltungen, die befristet durchgeführt werden, um
- innovative Entwicklungen in Studium und Lehre auszuprobieren,
- neue Lehrveranstaltungen oder Studienbereiche vor der Implementation in das Curriculum zu testen,
- Studierenden einmalig zu aktuellen Themen Angebote mit besonderer Expertise oder besonderer Ausstattung anzubieten, die einer gesonderten Finanzierung bedürfen.
Mit dem Wegfall der Langzeitstudiengebühren ändert sich die Finanzierung von Sonderprojekten. Ab dem Sommersemester 2022 steht den Fachbereichen eine Überbrückungsfinanzierung für Tutorien, vorerst bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24, zur Verfügung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Fachbereichsrat.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sonderprojekte aus dem Projekt h2d2 der Stiftung Innovation in der Hochschullehre gefördert werden. Die KomFö-h²d² unterstützt Lehrende und Studierende, die die Entwicklung von Kompetenzen unter Einsatz digitaler Möglichkeiten, mit eigenen Projekten fördern wollen.
Dazu können in einer ersten Runde bis zum 31.03.2022 in den Themenfeldern der Lehr-Lern-Labore sowie im Themenfeld "Strategien der Digitalisierung von Studium und Lehre" Projekte entwickelt und beim Projektteam h²d² eingereicht werden: KomFö-h2-d2
Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt auf mit der Projektkoordinatorin Lisa König: E-Mail: lisa.koenig@h2.de
Studentische Exkursionen
Förderung einer studentischen Exkursion
Eines der Hauptziele und Maßgaben des Hochschulpaktes ist die Senkung der Studienabbruchquoten. Zur Erreichung dieses Zieles führt die Hochschule zahlreiche Maßnahmen durch, wie die Scout-, Mentoren- und Tutorienprogramme oder die Finanzierung von Lehrbeauftragten für besondere Aufgaben und Vertretungsprofessuren zur Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Lehrbetriebes.
Eine Ergänzung der bisherigen Bemühungen um weitere studienbegleitende und -ergänzende Maßnahmen ist die Durchführung von studentischen Exkursionen. Insbesondere dann, wenn bei der Durchführung folgende Zielrichtungen und Voraussetzungen im Mittelpunkt stehen:
- Zusatzangebot mit klarem Bezug zu aktuellen Lehrinhalten
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Fokussierung
- Verbindung des Erlernten mit der Praxis
- Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Studienmotivation
Mit dem Wegfall der Langzeitstudiengebühren endet auch die Förderung von Exkursionen aus dieser Kostenstelle. Ab dem Sommersemester 2022 entscheidet über die Genehmigung einer studentischen Exkursion der Fachbereich.
Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an das zutreffende Fachbereichsmanagement.
Stipendien
In Deutschland bieten verschiedene Stiftungen und Förderungswerke Stipendien zur Studienfinanzierung an. Diese Förderungen ermöglichen auch ohne große finanzielle Rücklagen, ein Studium effektiv und schnell abzuschließen. Auch Unternehmen und Institutionen vergeben verschiedenen Stipendien zur Förderung von Studierenden mit überdurchschnittlichen Leistungen oder besonderem sozialen Engagemen.
Die Mühe für eine genaue Recherche und die Erstellung einer Bewerbung kann sich lohnen, denn Stipendien müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit einer finanziellen Unterstützung von monatlich 300 Euro. Finanziert wird das Stipendium zur Hälfte vom Bund und von privaten Stiftern.
Für Fragen rund um das Deutschlandstipendium steht Ihnen Beatrice Manske, Leiterin des Technologie- und Wissenstransferzentrums, unter Tel.: 0391 886 4421 oder E-Mail an beatrice.manske@h2.de zur Verfügung.
Begabtenförderungswerke
Die 13 bundesweit tätigen Begabtenförderungswerke leisten durch Förderung besonders befähigter und motivierter Studierender und Promovierender einen bedeutenden Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der künftigen Führungseliten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland bilden folgende Förderwerke:
Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie unter www.stipdeniumplus.de
Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Das Förderprogramm des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Mit jährlich über 1.000 Neuaufnahmen gehört die Studienförderung zu den großen Stipendienprogrammen in Deutschland.
Eine Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich.
Kontakt
Anträge an die Senatskommission für Studium und Lehre richten Sie bitte bis spätestens 8 Tage vor Sitzungstermin und unter Verwendung der Antragsvorlage an: ksl@rektorat.h2.de
Büro der Prorektorate
Senatskommission für Studium und Lehre
Jeannette Zimmermann
Tel.: 0391 886 4109
Fax: 0391 886 4709
E-Mail: jeannette.zimmermann@h2.de
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