FAQs zu Systemakkreditierung

Was ist eine Systemakkreditierung im Vergleich zu einer Programmakkreditierung?

Systemakkreditierung und Programmakkreditierung sind zwei unterschiedliche Verfahren zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre an Hochschulen in Deutschland. Bei der Systemakkreditierung wird das gesamte interne Qualitätssicherungssystem rund um Studium und Lehre einer Hochschule überprüft. Dieses Verfahren begutachtet die vorhandenen Strukturen und Prozesse. Zudem ermöglicht es der Hochschule bei erfolgreicher Akkreditierung, das Siegel des Akkreditierungsrates für ihre Studiengänge selbst zu verleihen.
Bei einer Systemakkreditierung wird der Fokus auf die Leistungsfähigkeit des gesamten Qualitätsmanagements in Studium und Lehre gelegt. Die Programmakkreditierung hingegen bezieht sich auf einzelne Studiengänge. Beurteilt wird jeder Studiengang individuell hinsichtlich formaler und fachlich-inhaltlicher Kriterien. Der Akkreditierungsrat verleiht bei erfolgreicher Akkreditierung das Qualitätssiegel für den spezifischen Studiengang. Mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom Juli und Dezember 2007 ist eine Systemakkreditierung an Hochschulen möglich.

Wie ist die Systemakkreditierung an der Hochschule Magdeburg-Stendal abgelaufen?

Nach insgesamt mehr als fünf Jahren der Vorbereitung hat die Hochschule das Verfahren zur Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Rückwirkend zum 1. April 2024 hat das Qualitätssystem der Hochschule vom Akkreditierungsrat die Akkreditierung bis zum 31. März 2032 erhalten. Damit darf die Hochschule nun offiziell ihre Studiengänge eigenständig akkreditieren.

Wann wird ein Studiengang akkreditiert?

Ausgangspunkt des Qualitätssystems ist, dass die Studiengänge, die zum neu in das System einsteigen, einen aktuellen Programmakkreditierungsstatus haben und damit umfänglich qualitätsgeprüft sind. Mit dem ersten Studiengangsgespräch gelten diese Studiengänge als in das System aufgenommen. Dabei ist in der Übergangsphase von der Programm- zur Systemakkreditierung das Datum des Ablaufs der jeweiligen Programmakkreditierung von Bedeutung. Damit der Akkreditierungsstatus der Studiengänge im System erhalten bleiben kann, muss jeder Studiengang vor Ablauf seiner individuellen Programmakkreditierung eine Studiengangskonferenz durchgeführt und externe Expert:innen zur Evaluation aller fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien hinzugezogen haben. Um der Kommission für Studium und Lehre eine Akkreditierungsentscheidung zu ermöglichen, muss bis zu diesem Zeitpunkt auch die Einhaltung der formalen Qualitätskriterien überprüft worden sein. Nach der Bestätigung des Akkreditierungsstatus durch die Kommission beginnt für den jeweiligen Studiengang ein neuer Qualitätsturnus von acht Jahren, in dem wiederum alle Qualitätskriterien begutachtet und externe Expert:innen für die Evaluation hinzugezogen werden müssen. Für neu eingerichtete Studiengänge gilt ein verkürzter Qualitätsturnus abhängig von der Dauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Damit erfüllt das System die Vorgaben des § 7a des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der besagt, dass neu eingerichtete Studiengänge akkreditiert sein müssen, wenn die ersten Studierenden den Studiengang regulär beenden würden. Auch hier gelten die Studiengänge als akkreditiert, solange sie die Vorgaben und Auflagen des Systems erfüllen. Das Qualitätssystem der Hochschule geht davon aus, dass alle im System befindlichen Studiengänge akkreditiert sind und bleiben, solange sie die Vorgaben und Auflagen des Systems innerhalb des Qualitätsturnus erfüllen sowie das System selbst akkreditiert ist.

Was sind die genauen Vorgaben der Systemakkreditierung an der Hochschule Magdeburg-Stendal?

Konkret findet auf Studiengangsebene ein P-D-C-A (Plan-Do-Check-Act) Zyklus, also ein interativer Prozess des Lernens und der Verbesserung, mindestens jährlich Anwendung. Hierbei sind jährliche Gesprächsformate entscheidend. In sogenannten Studiengangsgesprächen (das heißt Gesprächsformaten mit intern Involvierten, wie Studierenden, Lehrenden und Studiengangsleitungen, Studiengangskoordinator:innen und Fachbereichsqualitätsbeauftragten) oder Studiengangskonferenzen (das heißt Gesprächsformaten mit intern Involvierten und externen Beteiligten, wie Absolvent:innen, Vertreter:innen der Berufspraxis, Studierende anderer Hochschulen, Professor:innen anderer Hochschulen, Vertreter:innen des Dekanats, ein/e Vertreter:in der Hochschulleitung und der/die Zentrale Qualitätsbeauftragte:r) kommen alle  zum Dialog zusammen, um orientiert am Qualitätskriterienkatalog der Hochschule fachlich-inhaltliche Aspekte des Studiengangs zu besprechen. Dazu zählen beispielsweise Aspekte wie Curriculumsgestaltung, Studierbarkeit und Studienerfolg. Die Form der vorgegebenen Gesprächsformate kann dabei von den Studiengängen innerhalb der Vorgaben der Qualitätssatzung frei gewählt und auf die im Studiengang anstehenden Notwendigkeiten angepasst werden. Das bedeutet konkret, dass der Zeitpunkt der Durchführung von Studiengangskonferenzen und damit dem verbindlichen Einbezug externer Expert:innen von den Studiengangsleitungen innerhalb des achtjährigen Qualitätsturnus frei gewählt werden kann und nicht wie bei der Programmakkreditierung üblich zwangsläufig am Ende des Akkreditierungszeitraums liegt. So könnte es beispielsweise in einem Qualitätsturnus nach 3 Jahren eine Studiengangskonferenz geben, weil die Studiengangsverantwortlichen das als sinnvoll für die Weiterentwicklung des Studiengangs empfinden.

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