Rückmeldung

Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2025: 14.01. - 13.02.2025

Mit der Rückmeldung erklären Sie, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Zahlung des Semesterbeitrags (Lastschriftverfahren) erklärt.

Nach Eingang des Geldes werden Sie rückgemeldet und Ihnen stehen dann die Selbstbedienungsfunktionen für den Druck der Immatrikulationsbescheinigung und der BAföG-Bescheinigung zur Verfügung.

Zahlung und Druck von Bescheinigungen

Bitte lesen Sie sich unbedingt die folgenden Hinweise aufmerksam durch bevor Sie mit dem Rückmeldevorgang beginnen!

Die Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt durch Lastschriftverfahren. Damit sind Sie sofort rückgemeldet und Ihnen stehen nach wenigen Minuten die Selbstbedienungsfunktionen für den Druck der Immatrikulations-Bescheinigung und der BAföG-Bescheinigung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Einzugsermächtigung in jedem Semester neu erteilen müssen!
Die Kontodaten werden nicht gespeichert, sondern nur für den einmaligen Bankeinzug genutzt.

Bitte gehen Sie wie folgt bei der Rückmeldung per Lastschriftverfahren vor:

Über „Mein Studium“ → „Studienservice“ → „Rückmelden“ (links oben) können Sie sich während des Rückmeldezeitraumes für das kommende Semester mittels Lastschriftverfahren rückmelden. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen das System vorgibt und melden Sie sich am Ende zurück. Der entsprechende Button dafür wird Ihnen im Verfahren angezeigt. Eine erfolgreiche Rückmeldung erkennen Sie nach Beendigung des Verfahrens am dunkelblauen Balken - dort wird Ihnen das Semester angezeigt, für das Sie rückgemeldet sind.

* Achtung: Sie müssen Ihre eigene Kontoverbindung angeben, da Sie vom System als Kontoinhaber vorgegeben werden. Ansonsten kommt es zu einer kostenpflichtigen Rücklastschrift.

Überprüfen Sie bitte gewissenhaft Ihre Eingaben, da im Falle einer Rücklastschrift für Sie zusätzliche Bankgebühren anfallen und die Rückmeldung zum Sommersemester storniert werden muss. Ggf. fallen bei erneuter Rückmeldung Mahngebühren an.

Nach erfolgter Rückmeldung steht Ihnen Ihr Studierenden- und Hochschulbibliotheksausweis inkl. Semesterticket über die App UniNow zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen zum Download der App UniNow, den Voraussetzungen, und den Funktionen des digitalen Studierendenausweises gibt es unter: h2.de/uninow


Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das ITM. Da es sich um vertrauliche Daten handelt, ist es notwendig, dass Sie sich persönlich im ITM melden. In Ausnahmefällen kann die Versendung per Post stattfinden. Schreiben Sie an das ITM und fügen Sie Kopien von Studierendenausweis und Personalausweis sowie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Überweisung des Semesterbeitrages

Das Lastschriftverfahren wird als Zahlungsmethode bevorzugt, da Sie nach der Freigabe der Zahlung direkt zurückgemeldet sind. Sollte im Ausnahmefall ein Lastschriftverfahren nicht möglich sein, können Sie den Semesterbeitrag auch überweisen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Rückmeldung per Überweisung der Übertrag des Geldes auf unser Konto bis zu 3 Tage in Anspruch nehmen kann. Eine Rückmeldung erfolgt erst nach Eingang des Betrages auf unser Konto. Um sich fristgerecht zurückzumelden, tätigen Sie die Überweisung bitte einige Tage vor Ablauf des Rückmeldezeitraums.

Die Überweisung erfolgt auf folgende Kontoverbindung:

EmpfängerHochschule Magdeburg-Stendal
InstitutDeutsche Bundesbank
IBANDE78810000000081001541
BICMARKDEF1810
Verwendungszweck 20251SBSIMatrikelnummer Name, Vorname**

** Bitte tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein

Wichtiger Hinweis zum Verwendungszweck: Im Überweisungsformular muss der Verwendungszweck ohne Leerzeichen exakt nach dem Muster eingetragen werden:
Beispiel-Verwendungszweck: 20251SBSI30001234 Mustermann, Max

Nach dem Jahr (2025) folgt eine 1 für das Sommersemester und eine 2 für das Wintersemester. Danach folgt die Bezeichnung „SBSI“ und die Matrikelnummer ohne Leerzeichen. Name und Vorname könnten dann wie gewohnt mit Leerzeichen eingegeben werden.

Rückerstattung des Semesterbeitrags

Die Höhe des Betrags, der Ihnen zurückerstattet werden kann, ist von dem Datum abhängig, an dem Ihre Exmatrikulation durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie daher nachfolgend die individuellen Fristen.

Fall 1: Exmatrikulation bis zum 24.09./24.03. - Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets sowie des Studentenwerksbeitrags und des Beitrags für die Studierendenschaft erfolgt in zwei Schritten.

Zunächst ist dafür der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 15.09./15.03. (Ausschlussfrist) vollständig ausgefüllt (einschließlich Entlastungsvermerke unter studierendenservice@h2.de, per Post oder persönliche Abgabe im Serivcebereich für Studium und Internationales einzureichen. Alternativ können Sie sich noch bis zum 24.09./24.03. direkt während der Sprechzeit im Sekretariat des Serivcebereichs für Studium und Internationales exmatrikulieren lassen. Auch hier ist der Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausgefüllt vorzulegen.

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets erfolgt bis spätestens Ende Oktober/Ende April an die Kontoverbindung, von der der Semesterbeitrag gezahlt wurde.

Für die Rückersattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter refund@studentenwerk-magdeburg.de ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden.

Fall 2: Exmatrikulation ab 25.09./25.03. - Nur Rückerstattung von Teilen des Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets ist nach einer Exmatrikulation ab dem 25.09./25.03. nicht mehr möglich. Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket, bevor Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation einreichen.

Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter refund@studentenwerk-magdeburg.de ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden.

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags ohne Rückmeldung

Sollten Sie den Semesterbeitrag oder Teile davon gezahlt haben, aber aus verschiedenen Gründen nicht rückgemeldet worden sein, wird Ihnen der Betrag automatisch im Laufe des Semesters, für welches er gezahlt wurde, zurückerstattet.

 

Rücktritt von der Immatrikulation

Nach erfolgter Erst-/ oder Neueinschreibung an der Hochschule Magdeburg-Stendal kann die Immatrikulation bis zum 30.09. für das Wintersemester oder bis zum 31.03. für das Sommersemester auf schriftlichen Antrag wieder aufgehoben werden. Achtung: Dies gilt nicht für die Rückmeldung.

Die Höhe des Betrags, der Ihnen zurückerstattet werden kann, ist von dem Datum abhängig, an dem Ihr Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation vollständig im Immatrikulationsamt der Hochschule Magdeburg-Stendal eingegangen ist. Bei postalischem Versand gilt stets das Datum des Posteingangs, bei Versand per E-Mail, dass Datum des E-Mail-Eingangs.

Sofern der Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation bei einer Einschreibung zum Wintersemester bis zum 20.09. bzw. bei einer Einschreibung zum Sommersemester bis zum 20.03. eingegangen ist, ist eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Semesterbeitrags möglich.

Bei einer Antragsstellung zwischen dem 20.09./20.03. und dem 30.09./31.03. können lediglich der Studentenwerksbeitrag sowie der Beitrag für die Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal erstattet werden. Auch hier ist der Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation einzureichen. Eine Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket ist nicht mehr möglich, jedoch kann das Ticket für das gesamte Semester noch genutzt werden, sofern die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets vor Abgabe der Antrags auf Rücktritt von der Immatrikulation erfolgt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten gelöscht und die Aktivierung des Tickets ist nicht mehr möglich.

Höhe und Bestandteile des Semesterbeitrags

Standort Magdeburg: 276,40 €

Dieser Betrag beinhaltet:

  •   90,00 € Studentenwerksbeitrag
  • 176,40 € Deutschlandsemesterticket
  •   10,00 € Studierendenschaftsbeitrag

Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE und S-Bahn) und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Liniennetzplan (Tag)
Liniennetzplan (Nacht)

Standort Stendal: 268,40 €

Dieser Betrag beinhaltet:

  •   81,00 € Studentenwerksbeitrag
  • 176,40 € Deutschlandsemesterticket
  •     1,00 € Kultur-Euro
  •   10,00 € Studierendenschaftsbeitrag

Das Deutschlandsemesterticket gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE und S-Bahn) und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Semesterbeitrag für Studiengänge in der Weiterbildung

Da den Studierenden der Studiengänge der Weiterbildung* die Nutzung der Leistungen des Studentenwerks nur eingeschränkt möglich ist, reduziert sich der Semesterbeitrag auf folgende Beträge:

Standort Magdeburg: 55,00 €
Standort Stendal:       56,00 €

* gebührenpflichtige Studiengänge und -programme der berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge

  • Betriebswirtschaftslehre

Semesterbeitrag für berufsintegrierende Studeingänge in Vollzeit

Standort Stendal: 92,00 €

  • Leitung von Kindertageseinrichtungen - Kindheitspädagogik

Veränderungsmitteilung beim Umzug, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studiengangswechsel, Kassenwechsel

Bei Veränderungen bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise beachten:

  • Änderungen der Semester-oder Heimatanschrift sind dem Immatrikulationsamt grundsätzlich umgehend schriftlich mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für Namensänderungen. Diese Änderungen sind online auf unserer Homepage möglich. Ansonsten erhalten Sie ein entsprechendes Formular auf unserer Homepage unter "Anträge und Formulare" sowie im Immatrikulationsamt.
  • Ein Antrag auf Beurlaubung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich während des Rückmeldezeitraumes (in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu einem Monat nach Semesterbeginn) zu stellen. Dieser befreit jedoch nicht von der Zahlung des Semesterbeitrages. Ein Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages kann bei Genehmigung der Beurlaubung beim Studentenwerk gestellt werden.
  • Erfolgt die Zahlung des Semesterbeitrages insbesondere in zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht bis zum Ende der Rückmeldefrist, droht der Verlust des Studienplatzes, da frei gewordene Studienplätze an diejenigen vergeben werden, die sich fristgerecht hierfür beworben haben (z. B. Ortswechsler). In freien Studiengängen kann in begründeten Ausnahmefällen die Rückmeldung bis spätestens zum Semesterbeginn (WS: 01.10. / SoS: 01.04.) erfolgen. Andernfalls zieht die Nichteinzahlung des Semesterbeitrages eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung zum 30.09. (WS) bzw. 31.03. (SoS) nach sich.
  • Bei Beendigung des Studiums müssen Sie den "Antrag auf Exmatrikulation" (Laufzettel) ausfüllen und die entsprechenden Entlastungsvermerke einholen, es sei denn, dass Sie ein anderes Studium an unserer Einrichtung fortsetzen möchten. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.
  • Wird während des Semesters die Krankenkasse gewechselt, ist spätestens bei der folgenden Rückmeldung die neue Krankenversicherung nachzuweisen. Die neue Krankenkasse hat uns den Wechsel elektronsich anzuzeigen. Da uns die bisherige Krankenkasse das Versicherungsende mitteilen muss, wird die Rückmeldung gesperrt und somit bei Nichtvorliegen der neuen Krankenversicherung nicht vorgenommen. Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
  • Streben Sie einen Studiengangwechsel an unserer Hochschule an, erfolgt die Bewerbung für den gewünschten Studiengang im ersten Schritt über den Onlinecampus. Bitte beachten Sie, entsprechende Anträge und Bewerbungsunterlagen fristgerecht einzureichen. Beabsichtigen Sie einen Wechsel in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung, ist zunächst die reguläre Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich, da eine Zulassungsentscheidung erst nach Ablauf der Rückmeldefrist getroffen werden kann.

Kontakt

Immatrikulationsamt

Tel.: (0391) 886 43 08
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: studierendenservice@h2.de

Besucheradresse: Haus 2, Raum 0.12

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