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Erasmus+ Studium
Alle regulär an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Studierenden können mit Erasmus+ an ausländischen Partnerhochschulen studieren, um dort ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System dieser Hochschulen ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Bewerbungsdeadlines:
Für Aufenthalte im akad. Jahr 2025/26: 31.01.2025
Für Aufenthalte ab dem Frühlings-/Sommersemester 2026 zusätzlich: 31. Juli 2025 (nur Restplätze)
Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse (Top-Ups) für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende)
- Zusätzliche Förderung der real anfallenden Mehrkosten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kindern
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die jeder/m Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Die Studierendencharta findest du auch hier:
So sind bspw. alle Teilnehmer an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Online-Tool der EU-Kommission zu erstellen und Nachweise über die Förderfähigkeit (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Partnerhochschulen
Rahmenbedingungen
- Teilnehmende müssen regulär an der Hochschule Magdeburg-Stendal immatrikuliert sein.
- Der Studienaufenthalt muss an einer Partnerhochschule stattfinden, mit der die Hochschule Magdeburg-Stendal eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.
- Aufenthalte sind ab erstem Studiensemester möglich.
- Es können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktoratsstudium) Aufenthalte im Gesamtumfang von maximal 12 Monaten (360 Tage) gefördert werden. Dieses Kontingent kann beliebig in verschiedene Aufenthalte (einschließlich Praktikumsaufenthalte) aufgeteilt werden, solange die Mindestdauer der physischen Mobilität pro Aufenthalt eingehalten wird.
- Zeiträume, in denen keine physische Mobilität stattfindet (der/die Teilnehmende sich nicht im Gastland befindet), werden nicht finanziell gefördert und zählen nicht zum 12-Monats-Kontingent pro Studienzyklus.
- Langzeitmobilitäten (klassische Erasmus-Mobilität):
Mindestdauer der physischen Mobilität: 2 Monate (60 Tage) oder ein akademisches Semester oder Trimester (falls kürzer als 60 Tage)
Maximale Dauer der physischen Mobilität: 12 Monate (360 Tage) pro Studienzyklus
- Blended Mobilities (Kombination physischer Mobilität mit virtueller Komponente):
Mindestdauer der physischen Mobilität: 5 Tage
Maximale Dauer der physischen Mobilität: 30 Tage
Dauer der virtuellen Komponente: beliebig
Es müssen mindestens 3 ECTS an der Gasthochschule erworben werden.
Eine Blended Mobility ist nur möglich, wenn die Gasthochschule ein entsprechendes Angebot vorhält.
Teilnehmerkreis: Studierende mit Behinderung oder chron. Erkrankung, Studierende mit familiären Verpflichtungen, Studierende in dualen Studiengängen, nach Einzelfallprüfung bei anderen triftigen Gründen
- In folgenden Fällen sind Top-ups zur regulären finanziellen Förderung für Studierende mit geringeren Chancen verfügbar:
o Studierende mit Kind(ern) im Ausland (wahlweise auch Zusatzförderung auf Grundlage eines individuellen Antrags bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität)
o Studierende mit chron. Erkrankung, die zu Mehrkosten im Ausland führt (wahlweise auch Zusatzförderung auf Grundlage eines individuellen Antrags bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität)
o Studierende mit Behinderung (wahlweise auch Zusatzförderung auf Grundlage eines individuellen Antrags bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität)
o Erwerbstätige Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen)
o Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
Zur Höhe der Top-ups siehe Finanzielle Förderung.
- Mobilität von Doktorand:innen mit Studierendenstatus:
ist als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch), Short Term Mobility (5-30 Tage physisch) oder Blended Mobility (5-30 Tage physisch kombiniert mit einer mit einer virtuellen Komponente) möglich.
Besteht kein Studierendenstatus, können diese Mobilitäten auch als Personalmobilitäten zu Lehr- und Trainingszwecken gefördert werden.
Bewerbung
Bewerbungstermine
Abgabeschluss für deine Erasmus+-Bewerbung ist der 31. Januar 2025 für ein Studium ab dem Wintersemester 2025/26 und auch, wenn der Aufenthalt erst ab dem Sommersemester* 2026 beginnen soll.
Für Aufenthalte ab dem Sommersemester 2026 kannst du Bewerbungen auch noch bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Du kannst jedoch nach dem 31. Januar nur noch Restplätze an den Gasthochschulen erhalten. Außerdem ist bei Abgabe zur Juli-Deadline die Wahrscheinlichkeit höher, dass du keine finanzielle Förderung erhalten kannst.
*Bitte beachte, dass das Sommersemester an den ausländischen Hochschulen i.d.R. schon im Januar oder Februar beginnt. Daher heißt es dort auch eher Frühlingssemester als Sommersemester.
Bewerbungsprozess
Hier findest du das Bewerbungsportal für Erasmus+ Studienaufenthalte. Bitte gib dort deine Daten ein und folge den Anweisungen.
Bitte beachte dabei:
- die Hinweise zur Datenerhebung und Datenverarbeitung nach EU-DSGVO
- die Einverständniserklärung in die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach EU-DSGVO
Bitte gib möglichst mindestens zwei mögliche Gasthochschulen an, damit du deine Chance auf einen Austauschplatz erhöhst.
Studierende aus dem Bereich Gesundheitsförderung müssen mindestens zwei mögliche Gasthochschulen angeben.
Unterlagen, die du der Bewerbung beifügen musst
- Zeugnis über die Kenntnisse in deiner Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule (siehe auch unten)
Studierende, die in einem englischsprachigen Studiengang studieren, müssen für Englisch kein Sprachzeugnis einreichen. Bitte lade in diesem Fall anstelle des Sprachzeugnisses ein leeres Dokument hoch.
- Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu weiteren Fremdsprachenkenntnissen, Studieninteressen und -schwerpunkten, sowie Engagement und Interessen außerhalb des Studiums (in der Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule bzw. in Englisch)
- Motivationsschreiben (etwa 1 Seite), in dem deutlich wird, warum du im gewählten Land und an der gewählten Hochschule studieren möchtest (persönliche und fachliche Gründe) und wie du dich auf den Studienaufenthalt vorbereitest (in der Hauptunterrichtssprache an der gewünschten Gasthochschule bzw. in Englisch)
Das Motivationsschreiben solltest du an deine/n ECTS-Beauftragte/n richten, da diese/r deine Bewerbung prüft und der entsprechenden Gasthochschule zuordnet. Wenn du mehr als eine gewünschte Gasthochschule in der Bewerbung angegeben haben (2. und 3. Priorität), solltest du auch diese Hochschulwünsche kurz begründen.
- Aktuelle Notenübersicht aus dem Online-Studierendenservice
Du musst diese Übersicht nicht vom Prüfungsamt bestätigen lassen.
Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im 1. Semester eines Bachelorstudiums befinden, müssen keine Notenübersicht einreichen.
Studierende, die sich vor bzw. im ersten Mastersemester bewerben, reichen bitte die letzte Notenübersicht aus dem Bachelorstudium ein.
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Portfolio (nur Studierende aus dem Bereich Industriedesign)
Bitte beachte:
Diese Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Hochschule und werden nicht an deine Gasthochschule weitergeleitet. Wenn du Fragen zu den Bewerbungsunterlagen hast, komm bitte in die Sprechstunde (siehe Infospalte rechts) oder vereinbare einen anderweitigen Beratungstermin im International Office. Wir helfen dir gern weiter.
Ein Sprachzeugnis erhalten
Wenn du gerade einen entsprechenden Fremdsprachenkurs an der Hochschule Magdeburg-Stendal belegst, kannst du dir von der Kursleitung das Zeugnis ausstellen lassen. Das Sprachzeugnis soll Auskunft über die Kenntnisse in deiner Hauptunterrichtssprache an der Gasthochschule geben. Einen Vordruck, der dafür genutzt werden kann, findest du hier:
In Stendal stellen dir auch Frau Angret Zierenberg, Englisch-Dozentin und Koordinatorin der Fremdsprachenausbildung am Standort Stendal, und Frau Bianca Weber, Lehrkraft für ABWL/Wirtschaftsenglisch ein Sprachzeugnis über den o.g. Vordruck aus.
Wenn du einen Sprachnachweis wie z. B. TOEFL, DELE oder ähnliches besitzen, der nicht älter als 2 Jahre ist, kannst du auch diesen mit deiner Bewerbung einreichen.
Alle Studierenden, die nicht in die o.g. Gruppen fallen, können einen Sprachtest in Englisch, Französisch oder Spanisch an der Berlitz Sprachschule in Magdeburg ablegen. Der Test kostest 55 Euro. Du erhältst eine Quittung, die du dann im International Office der Hochschule Magdeburg-Stendal zur Rückerstattung einreichen kannst.
Bitte vereinbare vorab einen Termin:
Berlitz Sprachschule
Hasselbachplatz 3
39104 Magdeburg
magdeburg@berlitz.de
Tel: 0391/541 4688
Für die Rückerstattung reiche bitte den folgenden Antrag, eine Rechnung plus Zahlungsnachweis oder die Quittung über die Sprachtestgebühren ein. Außerdem wird ein Nachweis über den Grund der Ausfertigung des Sprachzeugnisses benötigt. Als Nachweis dient die Erasmus-Bewerbung selbst oder der Verweis auf eine bereits vorliegende Erasmus-Bewerbung.
Nach der Bewerbung
An der Hochschule Magdeburg-Stendal
- Die ECTS-Beauftragten nehmen eine Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen vor und ordnen die Bewerber*innen den jeweiligen Partnerhochschulen zu. Die Hauptauswahlkriterien sind dabei: Studienleistungen, Motivation und Sprachkenntnisse
- Das International Office nominiert bis ca. sechs bis acht Wochen nach dem Bewerbungstermin die ausgewählten Bewerber:innen bei den Partnerhochschulen.
- Die Partnerhochschulen entscheiden (auf Grundlage einer gesonderten Bewerbung, s. u.), wer zum Studium zugelassen wird.
- Alle zugelassenen Studierenden erhalten etwa im April detaillierte Informationen vom International Office unter anderem zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss und zu Versicherungsfragen.
- Etwa im August/September wird die erste Rate des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.
Bei Bewerbungen für einen späteren Beginn des Auslandsstudiums gilt dieser Ablauf entsprechend zeitversetzt.
An der Gasthochschule
Nach der Nominierung (s. o.) meldet sich in den meisten Fällen die Gasthochschule direkt bei den Bewerber:innen. Es ist dann erforderlich, sich noch einmal direkt bei der Gasthochschule zu bewerben. Wie und bis zu welchem Termin dies zu tun ist, teilt dir die Gasthochschule mit.
Hinweis: Bitte beachte, dass die Bewerbungsunterlagen, die du für die Auswahl an der Hochschule Magdeburg-Stendal einreichst, nicht an die Gasthochschulen geschickt werden. Du musst dich dort noch einmal gesondert bewerben.
Erhältst du zeitnah zur Nominierung (darüber wirst du von uns benachrichtigt) keine Nachricht von der Gasthochschule, ist es sinnvoll sich selbst auf deren Webseiten nach den entsprechenden Informationen umzusehen bzw. im Zweifelsfall das dortige International Office zu kontaktieren. Kannst du gar keine diesbezüglichen Informationen erhalten, wende dich bitte an das International Office der HS MD-SDL.
Mit den Informationen zur Bewerbung werden fast immer auch Hinweise zur Beschaffung einer Unterkunft im Gastland gegeben.
Während und nach Ende des Studiums
Im Verlauf und nach Ende des Auslandsstudiums sind noch verschiedene Nachweise und Berichte einzureichen. Weitere Informationen dazu erhältst du nach dem Eingang deiner Bewerbung. Wenn alle notwendigen Nachweise eingereicht sind, wird die 2. Rate des Mobilitätszuschusses ausgezahlt. Nach Abschluss des Auslandsstudiums stellt dir deine Gasthochschule ein Transcript of Records (Zeugnis) über die im Ausland erbrachten Studienleistungen aus, das die Grundlage für deren Anerkennung an der Heimathochschule bildet.
Learning Agreement
Das Learning Agreement ist ein zentrales Dokument für deinen Studienaufenthalt und Grundlage für die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Es listet auf, welche Veranstaltungen du an der Gasthochschule belegst und wie diese nach deiner Rückkehr anerkannt werden sollen und wird von dir selbst, von deinem/r ECTS-Beauftragten im Fachbereich und einer/m Vertreter:in der Gasthochschule unterschrieben.
Das Learning Agreement wird ausschließlich digital über das Erasmus-Without-Paper-Netzwerk zirkuliert. Du erstellst dein Learning Agreement in deinem Mobility-Online-Account, den du bei der Bewerbung für das Programm eröffnet hast.
Weitere Informationen erhältst du nach deiner Nominierung bei der Gasthochschule vom International Office der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Allgemeines zum Thema Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen findest du hier.
Finanzielle Förderung
Hinweis
Die Teilnahme am Programm ist nicht zwangsläufig mit einer finanziellen Förderung verbunden. Da jeder Hochschule nur ein bestimmtes Kontingent an Fördermitteln zur Verfügung gestellt wird, ist keine finanzielle Förderung möglich, wenn die zugewiesenen Fördermittel erschöpft sind. Es können in diesem Fall jedoch immer noch die anderen Vorteile des Programms (z. B. die Befreiung von Studiengebühren) in Anspruch genommen werden (Zero-Grant-Mobilität).
Obwohl wir anstreben, alle zugelassenen Teilnehmer auch finanziell zu fördern, kann eine Förderung im Einzelfall nicht garantiert werden. Dass kein Mobilitätszuschuss gezahlt werden kann, ist vor allem bei Bewerbungen zur Juli-Deadline möglich. Die vorhandenen Fördermittel werden an die zugelassenen Teilnehmer in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen im International Office vergeben.
Langzeitmobilitäten
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag pro 30 Tage |
---|---|---|
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
600 EUR |
Ländergruppe 2 Ländergruppe 3 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
540 EUR |
Es werden alle bestätigten Aufenthaltstage mit den o. a. Sätzen für die verschiedenen Zielländer gefördert. Bitte beachte, dass ausschließlich tatsächlich im Ausland verbrachte Tage finanziell gefördert werden können.
Bis zu 2 Reisetage (1 Tag vor und 1 Tag nach Mobilität) können ab einer Reisedauer über 8 h pro Strecke ebenfalls jeweils mit einem Tagessatz gefördert werden.
Die Förderung für bis zu 6 Reisetage ist möglich, wenn ein umweltfreundliches Transportmittel benutzt wird und die zusätzlichen Tage aufgrund dessen benötigt werden.
Top-ups:
Studierende mit geringeren Chancen: 250 EUR zusätzlich pro 30 Tage
Kurze Mobilitäten (auch im Rahmen von Blended Mobilities)
Die finanzielle Förderung erfolgt nach einheitlichen Tagessätzen.
Bis zum 14. Tag: 79 EUR/Tag
Vom 15. bis zum 30. Tag: 56 EUR/Tag
Bis zu 2 Reisetage (1 Tag vor und 1 Tag nach Mobilität) können ebenfalls jeweils mit einem Tagessatz gefördert werden.
Die Förderung für bis zu 6 Reisetage ist möglich, wenn ein umweltfreundliches Transportmittel benutzt wird (Green Travel) und die zusätzlichen Tage aufgrund dessen benötigt werden.
Top-ups:
Studierende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich einen Betrag von 100 EUR für eine physische Mobilität von bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR für eine physische Mobilität von 15 bis 30 Tagen.
Reisekostenzuschuss nach folgendem Muster:
Reisedistanz (einfache Strecke) | Standardreise | Green Travel |
---|---|---|
10 - 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 - 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 - 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 - 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 - 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 - 7999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000km oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Reisedistanz wird dabei mit dem von der EU Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.
Ist der Ausgangspunkt der Reise nicht Magdeburg oder Stendal, muss der Ausgangspunkt per Beleg nachgewiesen werden.
Sprachenförderung
Die Online-Sprachunterstützung der Europäischen Kommission soll den Teilnehmenden an Erasmus+ bei der Verbesserung der für ihren Auslandsaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse helfen, damit sie aus dieser Erfahrung den vollen Nutzen ziehen können. Sie ist in allen europäischen Amtssprachen verfügbar.
Weitere Informationen zum Erasmus+ Online Language Support (OLS) findest du hier
Möglichkeiten zur sprachlichen Vorbereitung in Magdeburg findest du hier (Tab "Sprachliche Vorbereitung").
Erasmus+ Vordrucke für Studierende
Die erforderlichen jahresspezifischen Vordrucke erhälst du vom International Office.
Allgemeine Vordrucke
Official Transcript/Offizielle Notenabschrift (nur falls für die Bewerbung bei der Gasthochschule benötigt)
Auf der Seite des Dezernats für Studentische Angelegenheiten findest du die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines Auslandsaufenthaltes (Anerkennungsnachweis).
Haftungsausschluss Von der Europäischen Union finanziert. |
Kontakt Magdeburg
Erasmus+ Auslandsmobilität
Tim-Niclas Noak
Tel.: (0391) 886 41 72
E-Mail: tim-niclas.noak@h2.de
Besucheradresse: Haus 4, Raum 1.02.3
Sprechzeiten: Dienstag 13:30-15:00 Uhr
Kontakt Stendal
Annegreth Fritze
Tel.: (03931) 2187 4871
E-Mail: annegreth.fritze@h2.de
Besucheradresse: Haus 2, Raum 2.23
Sprechzeiten:
Dienstag 09:30–12:30 Uhr | 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag 09:30–12:30 Uhr
Erasmus+ Online-Beratung
Vereinbarung von individuellen Beratungsterminen (per Zoom oder Telefon) unter erasmus@h2.de