Europäischer Master in Gebärdensprachdolmetschen

MD

Magdeburg

Studienabschluss
Master of Arts

Studienart
weiterbildendes Masterstudium

Studienbeginn

Der nächste Studienbeginn steht derzeit noch nicht fest. Bei Interesse können Sie sich gern an Prof. Okan Kubus wenden.


Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester.

Zulassungsbeschränkung
nicht zulassungsbeschränkt

Bemerkungen
berufsbegleitendes Teilzeitstudium
besondere Zulassungsvoraussetzungen
gebührenpflichtig

Studienorganisation

Der European Master in Sign Language Interpreting (EUMASLI) ist ein innovativer europäischer Master-Studiengang für Gebärdensprachdolmetschen, der von der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Humak University of Applied Sciences (Helsinki/Kuopio, Finnland) und der Heriot-Watt University (Edinburgh, Großbritannien) im Rahmen einer EU-Erasmus-Förderung entwickelt wurde.

Bei EUMASLI handelt es sich um ein weiterbildendes Teilzeitstudienangebot mit Präsenzphasen in den beteiligten Hochschulen sowie mit Selbststudienphasen.

Für nähere Informationen zum Studiengang siehe www.eumasli.eu.

Akkreditierung

Dieser Studiengang ist akkreditiert. Die Akkreditierung wurde durchgeführt vom Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN).

Voraussetzungen

Als Zulassungsvoraussetzung gelten:

  • der Nachweis eines ersten akademischen Studienabschlusses und
  • der Nachweis gründlicher professioneller Erfahrung im Bereich Gebärdensprachdolmetschen durch eine mindestens dreijährige berufspraktische Erfahrung als Gebärdensprachdolmetscher und
  • der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und

Gebühren

Die Studiengebühr beträgt 2.975,- Euro pro Semester.

Gebührensatzung 19/2023

Ansprechpartner des Fachbereichs

Prof. Dr. Okan Kubus

E-Mail: okan.kubus@h2.de

Allgemeine Studienberatung

Studienberaterin
Lisette Kammrad

Tel.: (0391) 886 41 06
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: studienberatung@h2.de
Besucheradresse: Campus Magdeburg, Haus 2, Raum 0.07.2

Sprechzeiten, Anfahrt und weitere Ansprechpartner

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