FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Studienangebot der Hochschule Magdeburg-Stendal, zur Bewerbung und Zulassung sowie zur Finanzierung und zum Wohnen in Magdeburg und Stendal.

Studienangebot

Welche Studiengänge kann ich an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren?

An der Hochschule Magdeburg-Stendal kannst Du aus rund 50 Studiengängen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung, Medien und Design, Umwelt und Ressourcen, Wirtschaft und Sprachen sowie Energie und Technik wählen.

Übersicht der Studiengänge

Wie und wo kann ich mich zum Studienangebot informieren bzw. beraten lassen?

Eine Übersicht unseres Studienangebots findest Du hier.

Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zu Studiengängen, der Wahl des passenden Studiengangs, Informationen zu späteren Einsatzfeldern und Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Studienbedingungen ist die Allgemeine Studienberatung.

Telefon: 0391 886 4106
E-Mail: studienberatung@h2.de
WhatsApp: 0175 77 22 032 (Datenschutz)

Videochat per Zoom

Das Team der Studienberatung ist auch auf verschiedenen Bildungsmessen und Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland unterwegs, um Fragen rund ums Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal zu beantworten. Hier findest Du die aktuellen Termine.

Welche Angebote gibt es zur Studienorientierung?

Für Studieninteressierte bietet die Hochschule Magdeburg-Stendal verschiedene Angebote zur Studienorientierung:

Campus Days

Die Hochschule mit ihren Standorten in Magdeburg und Stendal öffnet ihre Türen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer und alle Studieninteressierten.

Schnupperstudium

An der Hochschule Magdeburg-Stendal kannst Du als „Studentin oder Student für einen Tag“ ganz unverbindlich an laufenden Vorlesungen und Seminaren teilnehmen und so den passenden Studiengang finden.

Herbstkurs

Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe, die sich für technische, natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge interessieren.

Girls/Boys Day

Mädchen und Jungen sollen an diesem Tag ermutigt werden, die Vielfalt ihrer Begabungen zu nutzen und sich auch für Berufe in neuen zukunftsträchtigen Branchen zu interessieren.

Wo kann ich mich über die konkreten Inhalte und den Aufbau eines Studiengangs informieren?

Den Inhalt, den Aufbau sowie das Ziel eines Studiums regelt die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Diese beinhaltet zudem den jeweiligen Regelstudien- und Prüfungsplan. Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge findest Du auf unserer Internetseite unter Studium.

Informationen aus erster Hand kannst Du auch bei unseren Hochschulscouts erfragen. Studierende der einzelnen Studiengänge stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite und helfen Dir beim Einstieg in den Studienalltag.

Was sind Bachelor- und Masterstudiengänge?

Das Bachelor-Studium ist ein grundständiges Studium und hat an der Hochschule Magdeburg-Stendal für gewöhnlich eine Regelstudienzeit von 6 oder 7 Semestern. Der Bachelor stellt als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss dar und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung. Die ergänzenden Master-Studiengänge haben für gewöhnlich eine Dauer von 3 oder 4 Semestern, da die Regelstudienzeit bei konsekutiven Studiengängen 5 Jahre beträgt. Die Zulassung zu einem Master-Studiengang erfolgt nicht automatisch, sondern setzt immer einen ersten akademischen Abschluss voraus und ist abhängig von weiteren Voraussetzungen, die in den jeweiligen Ordnungen fixiert sind.

Ziel dieser gestuften Studiengänge ist die Internationalisierung des Studienangebots und die Erhöhung der Mobilität der Studierenden in einem globalen Bildungsmarkt. Das System garantiert eine Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig davon, ob der jeweilige Bachelor- oder Master-Abschluss an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde.

Werde ich in Magdeburg oder in Stendal studieren?

Wenn Du ein Studium beginnst, welches am Standort Magdeburg oder am Standort Stendal angesiedelt ist, finden alle Lehrveranstaltungen an diesem Standort statt. Ein Pendeln zwischen beiden Standorten ist nicht vorgesehen. Unserem Studienangebot kannst Du entnehmen, an welchem Standort Dein gewünschter Studiengang angeboten wird.

Kann ich an der Hochschule Magdeburg-Stendal auch berufsbegleitend studieren?

Ja. Unser Angebot an Studiengängen in der Weiterbildung findest Du hier.

Was bedeutet es, dass Studiengänge akkreditiert sind?

Ziel einer Akkreditierung ist es, die Qualität in Lehre und Studium durch die Feststellung von Mindeststandards zu sichern. Dabei überprüfen Akkreditierungsagenturen, ob Studiengänge den allgemeinen und fachbezogenen Standards entsprechen. Diese qualitätssichernden Akkreditierungsverfahren sollen Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen eine verlässliche Orientierung sowie verbesserte Transparenz über Bachelor- und Master-Studiengänge ermöglichen. Die Akkreditierungsverfahren sollen zudem dazu beitragen, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen sowie die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu verbessern.

Bewerbung und Immatrikulation

Wie und wo bewerbe ich mich?

Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Antragsfristen für Studieninteressierte findest Du hier.

Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Für grundständige Bachelor-Studiengänge kannst Du Dich schnell und unkompliziert über das Online-Bewerberportal bewerben.

Zur Online-Bewerbung

Neben dem Anschreiben an die Hochschule, welches Dir nach der Eingabe Deiner Daten zur Verfügung steht, sind folgende Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule einzureichen (postalisch oder persönlich):

Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Hochschule Magdeburg-Stendal (Standort beachten!) einzureichen. Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht zulässig.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kannst Du Deine Unterlagen auch zunächst im Online-Portal hochladen. Wenn wir Dir einen Studienplatz anbieten können, reichst Du die Unterlagen für die Immatrikulation dann in Papierform ein. Weitere Informationen erhälst Du direkt im Online-Portal.
Achtung: Der Antrag auf Zulassung muss trotzdem bis zum Bewerbungsschluss über den Postweg oder persönlich bei der Hochschule eingereicht werden.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung. Zusätzlich gibt es studiengangspezifische Zulassungsvoraussetzungen, die in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgeschrieben sind.

Kann ich ohne Abitur studieren?

Um an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren zu können, musst Du über eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Der Regelfall der Hochschulzugangsberechtigung ist das Abitur oder die Fachhochschulreife - dennoch gibt es verschiedene andere Wege, um ein Studium aufnehmen zu können. Beispielsweise berechtigen zahlreiche berufliche Qualifikationen zu einem Studium.

Zudem können Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung unter bestimmten Umständen ein Studium aufnehmen. Die Studierfähigkeit kann über eine Feststellungsprüfung nachgewiesen werden oder über das Probestudium.

Bitte beachte, dass diese Ausführungen keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen sind. Wenn Du nicht sicher bist, ob Deine Bildungsabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, kannst Du Dich direkt an die Allgemeine Studienberatung wenden.
Telefon: (0391) 886 4106
E-Mail: studienberatung@h2.de

Was sind zulassungsfreie Studiengänge?

Bei einem zulassungsfreien Studiengang ist die Platzanzahl für Studienanfänger nicht beschränkt. Jede:r Bewerber:in, die:der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich fristgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen.

Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze begrenzt. Gehen mehr Bewerbungen ein, als es Plätze gibt, wird für die Studienplatzvergabe ein Zulassungsverfahren durchgeführt.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben?

Übersteigt die Zahl der Bewerber:innen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die Plätze entsprechend den Vorschriften der Studienplatzvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vergeben.

Nach Abzug der Vorab-Quoten für besondere Bewerbergruppen (Härtefälle, ausländische Bildungsnachweise, Zweitstudium, berufliche Qualifikation ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung etc.) werden die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:

  • 30 % nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung)
  • 10% nach Wartezeit
  • 60 % nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens*

*Welche Kriterien im Vergabeverfahren der einzelnen Studiengänge eine Rolle spielen, kannst du auf der Webseite deines Wunschstudiengangs nachlesen.

Nach Beendigung des Hauptverfahrens (Vergabe der Plätze nach den oben genannten Quoten) erfolgen bei Nichtannahme von vergebenen Studienplätzen Nachrückverfahren. Somit haben Bewerber:innen, die im Hauptverfahren einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, die Chance im Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten.

Was ist der Numerus Clausus (NC)?

Der Begriff Numerus Clausus (Abkürzung NC) heißt übersetzt „begrenzte Anzahl“ und steht als Synonym für „Zulassungsbeschränkung“. Das bedeutet, dass die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze beschränkt ist und nicht alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten können, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind. Unter dem NC versteht man landläufig den Wert, mit dem der letzte Studienplatz im Hauptverfahren in der Vergangenheit vergeben wurde. Das Ergebnis eventueller Nachrückverfahren wird dabei nicht beachtet.

Wie hoch ist der NC in meinem gewünschten Studiengang?

Der NC ergibt sich in jedem Semester aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber neu und kann sich verändern. Hier findest Du die Ergebnisse des letzten Zulassungsverfahrens.

Wie werden Wartesemester gezählt?

Die Zahl der Wartesemester ergibt sich aus der Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb Deiner Hochschulzugangsberechtigung. Die Zeit, in der Du bereits an einer Hochschule immatrikuliert warst, zählt dabei nicht.

Verbessert sich meine Abiturnote durch Wartezeit?

Die Durchschnittsnote verbessert sich durch die Wartezeit nicht. Die Vergabe von Studienplätzen nach Leistung (Hauptkriterium: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) sowie nach Wartesemestern (Hauptkriterium: Wartezeit) erfolgt über zwei unabhängige Ranglisten. Das Kriterium Note oder Wartezeit kommt im jeweils anderen Vergabeverfahren nur zum Tragen, wenn Ranggleichheit zwischen mehreren Bewerbern besteht.

Muss ich vor meinem Studium ein Praktikum absolviert haben?

Ein Vorpraktikum ist derzeit keine Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Wir empfehlen jedoch jedem:jeder Bewerber:in, vor Beginn des Studiums ein fachbezogenes Praktikum zu absolvieren, um erste Einblicke in das angestrebte Berufsfeld zu gewinnen und somit den Studienwunsch zu überprüfen. In einigen Studiengängen kann ein Praktikum im Zulassungsverfahren relevant werden. Auf der Webseite deines Wunschstudiengang findest du unter "Voraussetzungen" Infos zum Zulassungsverfahren.

Habe ich durch eine abgeschlossene Ausbildung, ein einschlägiges Praktikum oder Ähnliches einen Vorteil bei der Studienplatzvergabe?

Das Vergabeverfahren der Studienplätze ist nicht für alle Studiengänge einheitlich.

Bei einem zulassungsfreien Studiengang ist die Anzahl der Studienplätze nicht beschränkt. Alle Bewerber:innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich frist- und formgerecht bewerben, werden zum Studium zugelassen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze beschränkt. Gehen mehr Bewerbungen ein, als es Plätze gibt, wird für die Studienplatzvergabe ein Vergabeverfahren durchgeführt. Bei einigen Studiengängen fallen oben genannte Qualifikationen ins Gewicht. Auf der Webseite deines Wunschstudiengang findest du unter "Voraussetzungen" Infos zum Zulassungsverfahren und zu den relevanten Kriterien.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Im Online-Bewerberportal hast Du die Möglichkeit, bei der Wahl des Studiengangs neben dem Erstwunsch auch einen Zweitwunsch anzugeben. Dabei muss der Erstwunsch ein zulassungsbeschränkter Studiengang oder ein Studiengang mit Eignungsprüfung sein. Als Zweitwunsch ist nur ein zulassungsfreier Studiengang möglich.

In welchen Fächern muss ich eine Eignungs- bzw. Eignungsfeststellungsprüfung ablegen?

In den folgenden Studiengängen gilt eine bestandene Eignungs(feststellungs)prüfung als Zulassungsvoraussetzung:

Industrial Design (Bachelor)
Interaction Design (Master)
Engineering Design (Master)

Bei den Studiengängen Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor), Gebärdensprachdolmetschen (Bachelor) und Journalismus (Bachelor) kann es unter gewissen Umständen zu einer Eignungs(feststellungs)prüfung kommen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Eignungs- bzw. Eignungsfeststellungsprüfungen findest Du in den Beschreibungen der jeweiligen Studiengänge.

Wann erfahre ich, ob ich zum Studium zugelassen werde?

In zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen, die zum Wintersemester beginnen, wird Dir ab Anfang August über den Onlinecampus das Ergebnis des Zulassungsverfahrens mitgeteilt.

Bei Studiengängen mit einer bestandenen Eignungs- bzw. Eignungsfeststellungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung werden Bewerber:innen nach der Auswertung der Prüfung im Fachbereich über das Ergebnis informiert.

Bei einem zulassungsfreien Studiengang ist die Anzahl der Studienplätze nicht beschränkt. Alle Bewerber:innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich frist- und formgerecht bewerben, werden zum Studium zugelassen.

Was ist ein Nachrückverfahren und wie bewerbe ich mich dafür?

Wenn in zulassungsbeschränkten Studiengängen im Hauptverfahren nicht alle Studienplätze vergeben werden, kommt es zu einem Nachrückverfahren. Bewerber:innen, die im Hauptverfahren einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und bekommen auf diesem Weg die Möglichkeit doch noch einen Studienplatz zu erhalten.

Kann ich von einer anderen Hochschule an die Hochschule Magdeburg-Stendal wechseln?

Ja. Grundsätzlich ist bei fristgerechter Bewerbung ein Wechsel an die Hochschule Magdeburg-Stendal möglich. Die Immatrikulation in denselben Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes wird nur dann versagt, wenn Du Fachprüfungen endgültig nicht bestanden hast. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Zulassung nur bei vorhandener Kapazität, daher werden die Bescheide frühestens Mitte März (SoS) bzw. Mitte September (WS) versandt. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sind für das Wintersemester bis 15. Juli und für das Sommersemester bis 15. Januar möglich.

Werden mir bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt bzw. kann ich in ein höheres Fachsemester immatrikuliert werden?

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet auf schriftlichen Antrag der Prüfungsausschuss des entsprechenden Fachbereichs. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Studiums an den Prüfungsausschuss zu richten. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen.

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester

Liegen auf Grund eines Studiums anrechenbare Leistungen vor, kann eine Immatrikulation in ein entsprechend höheres Fachsemester erfolgen, wenn der zuständige Prüfungsausschuss die Einstufung befürwortet. Die Einstufung erfolgt anhand vorliegender Leistungsnachweise (Leistungsscheine, Notenspiegel durch das Prüfungsamt).

Die Bearbeitung eines Antrages auf Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nur bei fristgemäßer Bewerbung (15.01. für ein Sommersemester bzw. 15.07. für ein Wintersemester) über das Online-Bewerberportal und nach Vorlage des entsprechenden Formulars.

Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester

Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester in demselben Studiengang werden sowohl bestandene, nicht bestandene als auch Prüfungsversuche und Studienzeiten angerechnet.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Zulassung nur bei vorhandener Kapazität, daher werden die Bescheide frühestens Mitte März (SoS) bzw. Mitte September (WS) versandt.

Wie bewerbe ich mich für ein Masterstudium?

Für Dein Master-Studium kannst du dich schnell und unkompliziert online bewerben.

Zur Online-Bewerbung

Für die Zulassung zu einem Master-Studium ist der Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses zu erbringen. In den jeweiligen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen, die du auf der Webseite deines Wunsch-Studiengangs in Erfahrung bringen kannst.

Zum Studienangebot

Die Master-Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Jede:r Bewerber:in, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bitte informiere dich hier über die aktuelle Bewerbungsfrist, die für deinen gewählten Studiengang zutrifft.

Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester kannst du dich ab November bewerben.

Was ist ein konsekutiver Studiengang?

Ein konsekutives Studienprogramm besteht aus einem Bachelor- sowie einem inhaltlich aufbauenden Masterstudium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang. Dabei wird i. d. R. eine Regelstudienzeit von 5 Jahren nicht überschritten (6-semestriger Bachelor und 4-semestriger Master oder 7-semestriger Bachelor und 3-semestriger Master). Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten sowie mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden. Ein erster berufsqualifizierender Abschluss (z. B. Bachelor) ist eine notwendige Qualifikation, um zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.

Wie bewerbe ich mich für ein Masterstudium, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

Wenn Dir das Abschlusszeugnis zur Zeit der Bewerbung noch nicht vorliegt, reichst Du bitte eine Notenübersicht oder ein vorläufiges Zeugnis ein, aus der/dem sich eine Durchschnittsnote ergibt. Es besteht die Möglichkeit einer Immatrikulation unter dem Vorbehalt, dass das entsprechende Zeugnis bis zum 31.05. für das Sommersemester bzw. bis zum 30.11. für das Wintersemester nachgereicht wird und die nötigen Leistungen erbracht wurden.

Kann ich an der Hochschule Magdeburg-Stendal einen weiteren Studiengang (Zweitstudium) studieren, wenn ich bereits ein Studium abgeschlossen habe?

Ja. Wenn Du bereits ein grundständiges Studium (z. B. Bachelor) erfolgreich beendet hast, kannst Du auch ein weiteres Studium mit diesem Abschluss absolvieren. Es ist ebenso nach einem abgeschlossenen Masterstudium möglich, einen zweiten Masterstudiengang zu studieren. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es die Einschränkung, dass nur eine geringe Anzahl von Plätzen für ein Zweitstudium zur Verfügung steht.

Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich den Studienplatz zurückgebe?

Nein. Innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn kann die Rücknahme der Immatrikulation schriftlich beantragt werden. Eine Exmatrikulation ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Finanzielles, Wohnen, Leben

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal entrichten einen Semesterbeitrag und können im Gegenzug verschiedene Leistungen des Studentenwerks sowie der studentischen Selbstverwaltung in Anspruch nehmen. In Magdeburg erhält jeder Studierende ein Semesterticket, mit dem alle öffentlichen Verkehrsmittel der Verkehrsbetriebe kostenfrei genutzt werden können. Detailinformationen zum Semesterbeitrag findest Du hier.

Welche Stipendien gibt es und wo kann ich mich informieren?

In Deutschland bieten verschiedene Stiftungen und Förderungswerke Stipendien zur Studienfinanzierung an. Diese Förderungen ermöglichen auch ohne große finanzielle Rücklagen, ein Studium effektiv und schnell abzuschließen. Hier findest Du Informationen rund um das Thema Stipendien.

Was ist BAföG und wo stelle ich einen Antrag?

Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und regelt u. a. die staatliche Unterstützung von Studierenden. In der Umgangssprache versteht man unter dem Kürzel auch die Förderung, die aus diesem Gesetz entsteht.

Ansprechpartner:innen für Fragen rund um BAföG und Finanzierung des Studiums ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk. Detaillierte Informationen, den Bafög-Antrag sowie Kontaktadressen findest du hier.

Wo kann ich während meines Studiums wohnen?

Am Standort Magdeburg bietet das Studentenwerk zahlreiche Wohnheimplätze mit individuellen Ausstattungen an. Alle Informationen findest Du hier

Hier findest Du Informationen zu Wohnmöglichkeiten am Standort Stendal.

Wann sind an der Hochschule Magdeburg-Stendal Vorlesungszeiten, Semesterferien etc.?

Die aktuellen Semestertermine findest Du hier.

Kontakt

Studienberaterin
Lisette Kammrad

Tel.: (0391) 886 41 06
Fax: (0391) 886 46 18
E-Mail: studienberatung@h2.de
Besucheradresse: Campus Magdeburg, Haus 2, Raum 0.07.2

Sprechzeiten, Anfahrt und weitere Ansprechpartner

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