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Basiskooperation
Worum geht es?
Die Basiskooperation ist ein grundlegender Baustein für Ihre Zusammenarbeit mit Studierenden unserer Studiengänge. Wir empfehlen eine vertraglich geregelte Laufzeit von mindestens einem Jahr, in der Sie einander kennenlernen und Ansprüche sowie Erwartungen an die gemeinsame Arbeit abgleichen können. Nach Ablauf des ersten Jahres kann der Vertrag beliebig verlängert werden. Natürlich sind auch kürzere Zeiträume denkbar. Erfahrungsgemäß profitieren Studierende und Unternehmen jedoch am meisten voneinander, wenn sich die Praxisphasen über ein Jahr erstrecken.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Beginn der Kooperation?
Ein Kooperationsbeginn ist in jedem Semester des Bachelors (1. bis 7. Semester) oder Masters (1. bis 3. Semester) möglich.
In welchen Zeiten können die Studierenden im Unternehmen eingesetzt werden?
Idealerweise beginnen die Verträge mit Beginn eines Semesters, also im April oder Oktober. Die Studierenden verpflichten sich, in den vorlesungsfreien Zeiten im März (typisch sind vier Wochen) bzw. August/September (typisch sind sechs Wochen) im Unternehmen in Vollzeit zu arbeiten.
Darüber hinaus sind auch individuelle Arbeitszeitvereinbarungen, beispielsweise an den Nachmittagen während der regulären Präsenzwochen, möglich.
Wonach richtet sich die Vergütung der Studierenden?
Die Vergütung für diese Tätigkeit wird (z.B. als 450 € Mini-Job) über das gesamte Vertragsjahr hinweg gezahlt. Für die Studierenden bedeutet das auch in reinen Theoriephasen finanzielle Sicherheit - für Ihr Unternehmen die Gewissheit, dass sich die Studierenden ohne weitere Nebenjobs voll und ganz auf die Studieninhalte fokussieren können.