Förderung von Tutorien

Tutorien sind eine Sonderform von Veranstaltungen, die das Ziel haben, ergänzend zur grundständigen Lehre differenzierte Lehrangebote zu ermöglichen, die die Heterogenität der Studierenden adressieren. Ausgeschlossen von der Förderung sind deshalb Tutorien, die als verpflichtende Lehrveranstaltungen des Curriculums für alle Studierenden eines Semesters angeboten werden. 

In Ergänzung zu curricularen Lehrveranstaltungen bieten Tutorien zusätzliche Lernräume, in denen im Allgemeinen Studierende höherer Fachsemester spezifische Lehrfunktionen für Studierende niedrigerer Fachsemester übernehmen.

Um die Internationalisierung zu fördern, kann es auch Tutorien geben, die in besonderer Weise auf Bedürfnisse ausländischer Studierender eingehen oder die kulturelle Integration und Zusammenarbeit von ausländischen und inländischen Studierenden fördern.

Mit dem Wegfall der Langzeitstudiengebühren ändert sich die Finanzierung von Tutorien. Ab dem Sommersemester 2022 steht den Fachbereichen eine Überbrückungsfinanzierung, vorerst bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24, zur Verfügung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Fachbereichsrat.

Leitfragen zur Begründung des Antrags, die für die Vergabeprüfung beantwortet werden müssen, finden Sie im unten verlinkten Antrag auf ein Tutorium.

Lehrveranstaltungen, die durch ein Tutorium unterstützt werden, müssen im selben Semester evaluiert werden, in dem das Tutorium stattfindet. Es ist wünschenswert, auch das Tutorium selbst als Lehrveranstaltung zu evaluieren. Die Evaluation der Lehrveranstaltung kann unter Angabe des Titels der Veranstaltung beantragt werden. Ansprechpartner ist im Servicebereich Qualitätsentwicklung, Hochschuldidaktik und Digitalisierung (SB QHD) Bernhard Hubrig: E-Mail: evaluation@h2.de

Bei einem Wiederholungsantrag ist im Antragsformular unter dem Punkt Kurzbericht durch die Lehrenden eine Bewertung der Zielerreichung, hinsichtlich der Durchführung des Tutoriums und des Kompetenzerwerbs der Studierenden, darzustellen. Dieser Bewertungsbericht erfolgt formlos im Freifeld des Antragsformulars und sollte die vorgegebenen Zeichen nicht überschreiten.

Prozess der Antragstellung

Der Antrag auf Tutorienförderung wird von den verantwortlichen Lehrenden im Studiendekanat des Fachbereichs eingereicht. Der/die Studiendekan/in legt dem Fachbereichsrat (FBR) die Anträge mit einer eigenen Stellungnahme (Befürwortung bzw. Ablehnung) zum Beschluss vor. Nach der Beschlussfassung werden weitere Maßnahmen direkt vom Dekanat veranlasst. (Arbeitsverträge für stud. Hilfskräfte, Mittelüberwachung im SB Finanzen)

Anträge für das Wintersemester sollten bis zum 30.06. des Jahres und für das Sommersemester bis zum 15.01. des Jahres beschlossen werden, um eine fristgerechte Erledigung nachgeschalteter Vertragsvorgänge zum Start des Tutoriums im neuen Semester nicht zu gefährden.

Tutor*innen-Qualifizierung

Für Studierende, die ein (Fach-)Tutorium zu einer Lehrveranstaltung leiten, bietet der SB QHD Beratung und Informationen sowie ab 8 Tutor*innen auch ein Qualifizierungsprogramm zur Vorbereitung auf die Aufgaben in der Lehre und zur Unterstützung während des Semesters an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Christa Wetzel. E-Mail: christa.wetzel@h2.de

Hausmittelung zur Vergütung stud. und wiss. Hilfskräfte

Antrag auf Förderung eines Tutoriums - Stundensatz ab 01.04.2024

Kontakt

Dekanatssekretariat
Heike Müller

Tel.: (03931) 2187 48 11
E-Mail: dekanat.ahw(at)h2.de

Andrea Michaelis

Tel.: (03931) 2187 4840
E-Mail: dekanat.ahw(at)h2.de

Besucheradresse: Haus 2, Raum 2.22

Kontakt und Anfahrt

Infopoint Stendal


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